Krieg in der Ukraine
Das Geschäftsfeld Flucht, Migration und Integration der Diakonie RWL unterstützt die Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen und viele Projekte durch Informationen, Fortbildungen und Fachbegleitungsangebote. Es steht zudem in einem engen Austausch mit den verantwortlichen staatlichen Stellen in den verschiedenen Bundesländern. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema.
Übersicht
- Bundesagentur für Arbeit: "Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung" und GGUA Flüchtlingshilfe dazu
- Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe): Ab dem 1. Juni 2022 wird sich für Personen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben, der Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ändern, 24.05.2022
- Jicki Sprachduschen: Kostenlose Deutschkurse für Ukrainer*innen, 19.05.2022
- Pro Asyl: Zusammenstellung zentraler Aspekte zu den BMI-Hinweisen "Aufnahme aus der Ukraine - hier insbesondere Drittstaatsangehörige"
- Evangelische Kirche von Westfalen: "Augenmerk für alle Menschen auf der Flucht", 02.05.2022
- Land NRW: "Ministerin Ina Scharrenbach: 220 Millionen Euro - Wohnraumoffensive für Schutzsuchende kommt auch Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen zu Gute" + Richtlinie, 09.05.2022
- MKFFI NRW: Zur Situation von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern - Bedarfe, Fragen und Problemschilderungen von Migraten*innenselbstorganisationen (MSO), 29.04.2022
- Evangelischer Kirchenskreis Soest-Anrsberg: EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus besucht die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Soest und Möhnesee, 29.04.2022
- Evangelischer Kirchenskreis Soest-Anrsberg: "Keine Flüchtlinge zweiter Klasse – Asylarbeitskreis Soest nutzt Besuch von Kurschus, um auf Missstände hinzuweisen", 29.04.2022
- MKFFI NRW: Nachbericht zur Sitzung des Integrationsausschusses am 09.03.22 zur Lage in der Ukraine und in den Landesunterbringungseinrichtungen, 21.04.2022
- Schulministerium NRW: Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen, 11.04.2022
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Ergänzende Konkretisierung der Anforderungen an die Identifizierung von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet, 07.04.2022
- MPK Beschlüsse: zu Aufnahme, Registrierung, Unterbringung, Arbeitsaufnahme, Sozialleistungen, 07.04.2022
- Versicherungsschutz bei der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine: Auf dem Ecclesia-Blog stehen aktuelle Informationen zu der Thematik Versicherungsschutz bei der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine bereit, dieser wird zudem stetig an die aktuelle Situation angepasst, 04.04.2022
- MKFFI NRW: Minister Stamp zur Aufnahme ukrainischer Geflüchteter, 31.03.2022
- Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aber nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, werden strukturell und rechtlich oftmals benachteiligt, obwohl sie einen Anspruch darauf haben, dass umfassend geprüft wird, ob sie einen vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten können. Dazu hat der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein am 04.04.2022 eine Arbeitshilfe Vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG auch für antragsberechtigte Drittstaatsangehörige anstelle eines Asylantrags oder einer Duldung veröffentlicht, in der die Rechtsansprüche und Möglichkeiten ihrer Durchsetzung dargestellt werden. Die dortigen Informationen können auch auf andere Bundesländer übertragen werden.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Pressemitteilung: Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisenkinder nimmt Betrieb auf, 31.03.2022:
Die Stelle ruht auf zwei Säulen. Die SOS-Meldestelle, betrieben vom SOS-Kinderdorf e.V., ist seit heute erreichbar. Sie informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren, über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner.
Die zweite Säule ist die zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet beim Bundesverwaltungsamt. Sie registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die gerechte Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher.
- Zu den Sozialleistungen finden sich Informationen auf allen genannten bundesweiten Internetseiten bzw. aus den Bundesländern. Einen guten Überblick geben die Arbeitshilfen der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) aus Münster: Arbeitshilfe des Projektes Qualifizierung der GGUA Münster, 23.03.2022
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Zugang zu Integrationskursen für Geflüchtete aus der Ukraine, 18.03.2022
- Vortrag von Rechtsanwalt Jens Dieckmann: "Die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Aktuelle Fragen und Herausforderungen für die Migrationsberatung", Veranstaltung der Diakonie RWL am 17.03.2022
- Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 17.03.2022 zur Ukraine-Krise
- Schreiben des Innenministeriums zum bundesweiten Verteilverfahren, 15.03.2022
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Informationen zum Durchführungsbeschluss Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine. Hier werden auf der Grundlage des BMI-Schreibens vom 14.03.2022 ergänzte Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung der "EU-Massenzustromrichtlinie" wesentlichen Punkten gemacht, u.a. zur Rechtsstellung von Familienangehörigen und vor allem zum Status von Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. 14.03.2022
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Öffnung der Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine
- Merkblatt zu den Rechten und Pflichten für Menschen, die unter vorübergehendem Schutz stehen. Das Merkblatt ist auch auf Ukrainisch verfügbar, 14.03.2022
- Die Deutsche Telekom stellt für Geflüchtete kostenlose SIM-Kartenzur Verfügung. Die SIM-Karten sind in Telekom Shops in ganz Europa erhältlich. Die Menschen können kostenlos in die Ukraine telefonieren und SMS verschicken. Außerdem werden Unterkünfte für Geflüchtete mit kostenlosem WLAN ausgestattet.
- Flyer zum Verteilen und Auslegen von der Integrationsbeauftragten. Der Flyer ist sowohl auf Deutsch als auch Ukrainisch verfasst. Über einen QR-Code gelangen die Menschen direkt auf die Website des Migrationsministeriums mit allen Infos für Geflüchtete aus der Ukraine.
- Das Referat für soziale und wirtschaftliche Flüchtlingsangelegenheiten im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in NRW hat eine Information für LSBTIQ*-Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.
- Germany4Ukraine ist als gemeinsames Produkt aller Ministerien, nachgeordneten Behörden und durch das BMI bestätigter Hilfsorganisationen entwickelt. Das Angebot soll in weiteren Ausbaustufen kontinuierlich verbessert werden, damit sich das Portal unbürokratisch und schnell mit weiteren Inhalten (etwa aus den Themenfeldern Integration, Beruf und Bildung) füllt und sich in den nächsten Monaten zu einem Serviceportal mit App-Angebot entfaltet.
- Bundesministerium des Inneren und für Heimat: In diesem Länderschreiben vom 14. April 2022 werden auf der Grundlage des BMI-Schreibens vom 14. März 2022 ergänzte Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung der „EU-Massenzustromrichtlinie“ wesentlichen Punkten gemacht, unter anderem zur Rechtsstellung von Familienangehörigen und vor allem zum Status von Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind.
Die wichtigsten Webseiten zum Thema
Bundesebene
- Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: FAQ auf Deutsch und Ukrainisch
- Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat ein FAQ veröffentlicht, das fortlaufend aktualisiert wird: Themen sind unter anderem Asyl, Wohnen, Gesundheit, finanzielle Unterstützung, Schule und Arbeit. Diese Webseite ist besonders zu empfehlen, da sie aus dem Blickwinkel der Unterstützungsbedürftigen verfasst wurde. Sie ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesministerium für Inneres und Heimat
- Weitere Information des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Diakonie Deutschland
- Diakonie Deutschland zu Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
- Hilfetelefon des Bundesamtes für Familien und zivilgesellschafltiche Aufgaben
- Informationsverband Asyl & Migration: FAQ zu den Perspektiven für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind
- Pro Asyl
- Mediendienst Integration: "Seit der russischen Invasion in die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht. Wohin fliehen sie? Wie ist ihre rechtliche Situation? Und welche Folgen hat der Krieg für die Communities in Deutschland? - täglich aktualisiert"
- DRK-Wohlfahrt: Bundeskontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf. Die Bundeskontaktstelle koordiniert Angebot und Nachfrage neu einreisender Geflüchteter aus der Ukraine mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf.
Landesebene
Nordrhein-Westfalen
- Informationen des Integrationsministeriums NRW
- NRW Flüchtlingsrat
- Für Kommunen: Bezirksregierung Arnsberg
- Lageberichte des Stabs außergewöhnliches Ereignis (SAE) – Flucht Ukraine mit aktuellem Kapazitätsüberblick in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünften (NU)
- Bezirksregierung Arnsberg: Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
Rheinland-Pfalz
- Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Online-Portal veröffentlicht, auf dem Informationen zur Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Rheinland-Pfalz zusammenführt sind. Viele Inhalte sind auch in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar.
- Vortrag von Rechtsanwalt Jens Dieckmann zu besonderen Erlassregelungen für Rheinland-Pfalz: "Ukraine – Alles, was man jetzt in der Flüchtlingsarbeit wissen muss"
- Pressemitteilung der Diakonie in RLP: Alle Menschen gleich willkommen heißen
- Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz: Checkliste für Privatpersonen und Ehrenamtliche zur Unterstützung Vertriebener aus der Ukraine
- Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz hat eine mehrsprachige Info-Hotline Ukraine gestartet.
- In Rheinland-Pfalz stehen ehrenamtliche Dolmetscher*innen zur Verfügung. Sie können über die Organisation DOOR beauftragt werden. Informationen dazu sind in einem Flyer zusammengefasst.
- Zentrale Info-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz für Geflüchtete aus der Ukraine und ihre Helferinnen und Helfer: Mehrsprachig, kostenlos und erreichbar von Mo.-Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr, Sa. von 09:00 bis 14:00 Uhr: 0800 9900 660
Saarland
- Das Saarland sammelt alle Informationen rund um den Ukraine-Krieg und die Aufnahme von Geflüchteten auf einem Themenportal.
Standorte der Beratungsstellen
Zu den Fragen der Aufnahme, des Aufenthaltsrechts, des Zugangs zu Sozialleistungen, zur Erstintegration und zur Teilhabe am Gemeinwesen erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine, wie alle anderen zugewanderten und geflüchteten Menschen auch, Beratung und Unterstützung in den Kommunen und in den Landesunterkünften durch verschiedene diakonische und kirchliche Dienste.
Jugendmigrationsdienste
Migrationsberatung für Erwachsene
Flüchtlingsberatungsstellen in NRW
Integrationsagenturen in NRW
Antidiskriminierungsstellen in NRW
Migrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz
Sozialraum- und Quartiersarbeit
Die für Sozialraum- und Quartiersarbeit zuständigen Kolleg*innen vor Ort unterstützen mit ihrer Expertise nicht nur aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Hier kann sehr schnell auf die unterschiedlichsten Fragen und Bedarfe reagiert werden (beispielsweise Koordination von Hilfs- und Spendenaktionen, Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Vermittlung von Dolmetschern).
Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Elisabeth Selter-Chow.