Krieg in der Ukraine
Das Geschäftsfeld Flucht, Migration und Integration der Diakonie RWL unterstützt die Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen und viele Projekte durch Informationen, Fortbildungen und Fachbegleitungsangebote. Es steht zudem in einem engen Austausch mit den verantwortlichen staatlichen Stellen in den verschiedenen Bundesländern. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema.
Übersicht
- Bundesrat: Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, 28. November 2023
Mit dieser Verordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, 24.11.2023
- Bundesrat: Vierte Änderung der Ukraine-Aufenthalt-Übergangsverordnung, 6. April 2023
Der Durchführungsbeschluss des Rates gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich zweimal automatisch um jeweils sechs Monate bis zum 4. März 2024. Quelle: Bundesrat, 15.6.2023
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): "Herausforderungen bei der Aufnahme und Beratung Geflüchteter aus der Ukraine - Umfrageergebnisse", 24. Februar 2023
Der Krieg in der Ukraine, der am 24.02.2022 begann, hat Europa und die Welt verändert. Rund eine Million der Menschen, die die Ukraine verlassen haben, sind nach Deutschland gekommen. Zu den Herausforderungen bei der Aufnahme und Beratung wurde im im Oktober 2022 eine Umfrage bei den Migrationsfachdiensten durchgeführt. 635 Berater:innen haben sich beteiligt. Quelle: BAGFW
- Diakonie Katastrophenhilfe: Ukraine 2022 - Bilanz zur Hilfe ein Jahr nach Kriegsbeginn, Februar 2023
- Diakonie Deutschland: Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in seinem Blog-Eintrag "Unser Krieg", 9. Februar 2023
- Diakonie Deutschland: Bilanz - Ein Jahr Krieg in der Ukraine, Pressemitteilung vom 8. Februar 2023
- Evangelische Kirche von Westfalen: Präses Kurschus sagt Unterstützung bei Hilfen für Geflüchtete zu, 19. November 2022
- BMI: "Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes, Bezug: Vorfassung vom 14. April 2022", 5. September 2022
- Informationsverband Asyl & Migration: Eine ausführliche und frisch aktualisierte Arbeitshilfe zu den aufenthaltsrechtlichen Perspektiven für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine gibt es beim Informationsverbund Asyl und Migration, 18. August 2022
- Initiativausschuss für Migrationspolitik, Rheinland-Pfalz:
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 der vom Bundesinnenministerium vorgelegten „Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ zugestimmt. Sie tritt damit nach Ablauf der bisherigen Übergangsverordnung am 1. September 2022 in Kraft und gilt für Einreisen bis zum 30. November 2022. Angesichts des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens und der damit verbundenen Fluchtbewegungen soll die Regelung den Grenzübertritt in das Bundesgebiet für Geflüchtete aus der Ukraine weiterhin unbürokratisch ermöglichen.
Neu ist allerdings, dass die aus der Ukraine geflüchteten Personen nicht mehr für die gesamte Geltungsdauer der Übergangsverordnung, sondern lediglich noch für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Einreise in das Bundesgebiet von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind und anschließend einen Aufenthaltstitel vorweisen müssen.
Achtung 1: Die mit Inkrafttreten der neuen Übergangsverordnung zum 1. September einhergehende Beschränkung des visumsfreien Aufenthalts auf 90 Tage hat zur Folge, dass aus der Ukraine Geflüchtete, die sich am 01.09.2022 bereits länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten, noch vor dem 01.09.2022 den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG stellen müssen, um die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG auszulösen. Andernfalls wäre ihr Aufenthalt ab dem 01.09.2022 unrechtmäßig. Diejenigen, die nach dem 01.09.2022 nach Deutschland einreisen, müssen binnen 90 Tagen nach Ankunft entsprechend handeln.
Achtung 2: Was für diejenigen unter den aus der Ukraine geflüchteten Personen, die einen Zugang zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Abs. 1 AufenthG haben, i.d.R. „lediglich“ erhöhten Zeitdruck bedeuten wird, stellt sich insbesondere für aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige, denen eine Rückkehrperspektive ins Herkunftsland unterstellt wird und denen deshalb der Zugang zum vorübergehenden Schutz verwehrt wird, als schwerwiegendes Problem dar. Für sie - betroffen sind u.a. internationale Studierende, die aus der Ukraine fliehen mussten - bedeutet die neue 90-Tage-Beschränkung in der Praxis weniger Zeit, einen alternativen Aufenthaltstitel zu beantragen. Der Zeitraum kann sich zudem weiter verkürzen, weil die Visumsfreiheit auch innerhalb der 90 Tage nur gilt, solange keine ablehnende Entscheidung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen wurde.
Konkret bedeutet die Änderung der Übergangsverordnung also, dass vor allem Drittstaatsangehörige mit unterstellter Rückkehrperspektive ins Herkunftsland in großer Zahl spätestens nach 90-tägigem Aufenthalt oder - wenn denn ihr Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen ABH abgelehnt worden ist - auch schon früher ausreisepflichtig und bestenfalls noch in der Duldung sein werden.
- Arbeitsministerium NRW und Bundesagentur für Arbeit: Brief an die ukrainischen Kriegsgeflüchteten - Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Englisch, 25. Juli 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich bereits wissen, können Sie seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten. Konkret bedeutet dies, dass Sie seitdem Geldleistungen von dem für Sie jeweils zuständigen Jobcenter beziehen können.
Dort können Sie auch viele weitere Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Ihr Jobcenter hilft Ihnen zum Beispiel bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle oder einem passenden Sprachkursangebot. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie unmittelbar eine Beschäftigung aufnehmen oder zuerst deutsche Sprachkenntnisse erwerben oder auch Qualifizierungsangebote in Anspruch nehmen möchten. ...
- BMI und BMAS: Gemeinsamer Doppelkopfbrief mit allgemeinen Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Ukrainer*innen, 11. Mai 2022
- Kultus Ministerkonferenz: Zugang zum Schul- und Hochschulsystem - "Die schnelle Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in Schule, Studium und Beruf ist erklärter politischer Wille und Aufgabe der zuständigen deutschen Behörden."
- Die Beratungsstellen Arbeitinformieren über Arbeitnehmerrechte und bieten Unterstützung sowie Hilfe für Menschen, die unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten müssen.
- Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe: Seit dem 1. Juli 2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Drittstaaten. Hier wurde eine Ukraine-Sprechstunde zur Anerkennung von Pflege-und Gesundheitsfachberufen eingerichtet.
- Workeer ist eine Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse, die sich speziell an Geflüchtete richtet.
- Die Initiative des Arbeitsministeriums NRW "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" ist auch für aus der Ukraine geflohene Menschen offen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Der DGB Sachsen informiert mit einer Zusammenfassung zu den Themen "Arbeitsrecht in Deutschland und "Bezahlung – Löhne und Mindestlöhne in Deutschland". Kurz und Konkret dient dies zur schnellen Orientierung. Neben der Darstellung in deutscher Sprache finden wir hier auch die übersetzten Versionen für Menschen aus der Ukraine.
- "überaus" des Bundesinstituts für Berufsbildung: Informationen zu Beratungs- und Bildungsangeboten, aber auch zur Beschäftigung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
- Diakonie RWL: "Die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Aktuelle Entwicklungen, neue gesetzliche Regelungen und ihre Bedeutung für die Beratungspraxis" von Rechtsanwalt Jens Dieckmann, Bonn, 24. Juni 2022
- Bundesagentur für Arbeit: "Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung" und GGUA Flüchtlingshilfe dazu
- Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe): Ab dem 1. Juni 2022 wird sich für Personen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben, der Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ändern, 24. Mai 2022
- Jicki Sprachduschen: Kostenlose Deutschkurse für Ukrainer*innen, 19. Mai 2022
- Pro Asyl: Zusammenstellung zentraler Aspekte zu den BMI-Hinweisen "Aufnahme aus der Ukraine - hier insbesondere Drittstaatsangehörige"
- Evangelische Kirche von Westfalen: "Augenmerk für alle Menschen auf der Flucht", 2. Mai 2022
- Land NRW: "Ministerin Ina Scharrenbach: 220 Millionen Euro - Wohnraumoffensive für Schutzsuchende kommt auch Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen zu Gute" + Richtlinie, 9. Mai 2022
- MKFFI NRW: Zur Situation von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern - Bedarfe, Fragen und Problemschilderungen von Migraten*innenselbstorganisationen (MSO), 29. April 2022
- Evangelischer Kirchenskreis Soest-Anrsberg: EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus besucht die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Soest und Möhnesee, 29. April 2022
- Evangelischer Kirchenskreis Soest-Anrsberg: "Keine Flüchtlinge zweiter Klasse – Asylarbeitskreis Soest nutzt Besuch von Kurschus, um auf Missstände hinzuweisen", 29. April 2022
- MKFFI NRW: Nachbericht zur Sitzung des Integrationsausschusses am 09.03.22 zur Lage in der Ukraine und in den Landesunterbringungseinrichtungen, 21. April 2022
- Schulministerium NRW: Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen, 11. April 2022
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Ergänzende Konkretisierung der Anforderungen an die Identifizierung von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet, 7. April 2022
- MPK Beschlüsse: zu Aufnahme, Registrierung, Unterbringung, Arbeitsaufnahme, Sozialleistungen, 7. April 2022
- Versicherungsschutz bei der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine: Auf dem Ecclesia-Blog stehen aktuelle Informationen zu der Thematik Versicherungsschutz bei der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine bereit, dieser wird zudem stetig an die aktuelle Situation angepasst, 4. April 2022
- MKFFI NRW: Minister Stamp zur Aufnahme ukrainischer Geflüchteter, 31. März 2022
- Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aber nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, werden strukturell und rechtlich oftmals benachteiligt, obwohl sie einen Anspruch darauf haben, dass umfassend geprüft wird, ob sie einen vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten können. Dazu hat der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein am 04.04.2022 eine Arbeitshilfe Vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG auch für antragsberechtigte Drittstaatsangehörige anstelle eines Asylantrags oder einer Duldung veröffentlicht, in der die Rechtsansprüche und Möglichkeiten ihrer Durchsetzung dargestellt werden. Die dortigen Informationen können auch auf andere Bundesländer übertragen werden.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Pressemitteilung: Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisenkinder nimmt Betrieb auf, 31.03.2022:
Die Stelle ruht auf zwei Säulen. Die SOS-Meldestelle, betrieben vom SOS-Kinderdorf e.V., ist seit heute erreichbar. Sie informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren, über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner.
Die zweite Säule ist die zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet beim Bundesverwaltungsamt. Sie registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die gerechte Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher.
- Zu den Sozialleistungen finden sich Informationen auf allen genannten bundesweiten Internetseiten bzw. aus den Bundesländern. Einen guten Überblick geben die Arbeitshilfen der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) aus Münster: Arbeitshilfe des Projektes Qualifizierung der GGUA Münster, 23. März 2022
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Zugang zu Integrationskursen für Geflüchtete aus der Ukraine, 18. März 2022
- Vortrag von Rechtsanwalt Jens Dieckmann: "Die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Aktuelle Fragen und Herausforderungen für die Migrationsberatung", Veranstaltung der Diakonie RWL am 17. März 2022
- Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 17. März 2022 zur Ukraine-Krise
- Schreiben des Innenministeriums zum bundesweiten Verteilverfahren, 15. März 2022
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Informationen zum Durchführungsbeschluss Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine. Hier werden auf der Grundlage des BMI-Schreibens vom 14. März 2022 ergänzte Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung der "EU-Massenzustromrichtlinie" wesentlichen Punkten gemacht, u.a. zur Rechtsstellung von Familienangehörigen und vor allem zum Status von Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. 14. März 2022
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Öffnung der Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine
- Merkblatt zu den Rechten und Pflichten für Menschen, die unter vorübergehendem Schutz stehen. Das Merkblatt ist auch auf Ukrainisch verfügbar, 14. März 2022
- Die Deutsche Telekom stellt für Geflüchtete kostenlose SIM-Kartenzur Verfügung. Die SIM-Karten sind in Telekom Shops in ganz Europa erhältlich. Die Menschen können kostenlos in die Ukraine telefonieren und SMS verschicken. Außerdem werden Unterkünfte für Geflüchtete mit kostenlosem WLAN ausgestattet.
- Flyer zum Verteilen und Auslegen von der Integrationsbeauftragten. Der Flyer ist sowohl auf Deutsch als auch Ukrainisch verfasst. Über einen QR-Code gelangen die Menschen direkt auf die Website des Migrationsministeriums mit allen Infos für Geflüchtete aus der Ukraine.
- Das Referat für soziale und wirtschaftliche Flüchtlingsangelegenheiten im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in NRW hat eine Information für LSBTIQ*-Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.
- Germany4Ukraine ist als gemeinsames Produkt aller Ministerien, nachgeordneten Behörden und durch das BMI bestätigter Hilfsorganisationen entwickelt. Das Angebot soll in weiteren Ausbaustufen kontinuierlich verbessert werden, damit sich das Portal unbürokratisch und schnell mit weiteren Inhalten (etwa aus den Themenfeldern Integration, Beruf und Bildung) füllt und sich in den nächsten Monaten zu einem Serviceportal mit App-Angebot entfaltet.
- Bundesministerium des Inneren und für Heimat: In diesem Länderschreiben vom 14. April 2022 werden auf der Grundlage des BMI-Schreibens vom 14. März 2022 ergänzte Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung der „EU-Massenzustromrichtlinie“ wesentlichen Punkten gemacht, unter anderem zur Rechtsstellung von Familienangehörigen und vor allem zum Status von Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind.
Die wichtigsten Webseiten zum Thema
Bundesebene
- Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: FAQ auf Deutsch und Ukrainisch
- Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat ein FAQ veröffentlicht, das fortlaufend aktualisiert wird: Themen sind unter anderem Asyl, Wohnen, Gesundheit, finanzielle Unterstützung, Schule und Arbeit. Diese Webseite ist besonders zu empfehlen, da sie aus dem Blickwinkel der Unterstützungsbedürftigen verfasst wurde. Sie ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
- Bundesagentur für Arbeit: Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine + Infomaterial zum Beratungsgespräch, Berufswahl, Ausbildung und Sozialleistungen
- Bundesministerium für Inneres und Heimat
- Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland, Stand: 01.12.2022
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine + Informationen für Geflüchtete in vier Sprachen
- Diakonie Deutschland: Krieg in der Ukraine - Hilfe und Infos
- Diakonie Deutschland: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
- Hilfetelefon des Bundesamtes für Familien und zivilgesellschafltiche Aufgaben
- Informationsverband Asyl & Migration: FAQ zu den Perspektiven für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind
- Pro Asyl: Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine, 3.3.2022
- Mediendienst Integration: "Seit der russischen Invasion in die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht. Wohin fliehen sie? Wie ist ihre rechtliche Situation? Und welche Folgen hat der Krieg für die Communities in Deutschland? - täglich aktualisiert"
- DRK-Wohlfahrt: Bundeskontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf. Die Bundeskontaktstelle koordiniert Angebot und Nachfrage neu einreisender Geflüchteter aus der Ukraine mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf.
Landesebene
Nordrhein-Westfalen
- Informationen des Integrationsministeriums NRW
- NRW Flüchtlingsrat
- Für Kommunen: Bezirksregierung Arnsberg
- Lageberichte des Stabs außergewöhnliches Ereignis (SAE) – Flucht Ukraine mit aktuellem Kapazitätsüberblick in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünften (NU)
- Bezirksregierung Arnsberg: Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
Rheinland-Pfalz
- Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Online-Portal veröffentlicht, auf dem Informationen zur Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Rheinland-Pfalz zusammenführt sind. Viele Inhalte sind auch in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar.
- Vortrag von Rechtsanwalt Jens Dieckmann zu besonderen Erlassregelungen für Rheinland-Pfalz: "Ukraine – Alles, was man jetzt in der Flüchtlingsarbeit wissen muss", 23.3.2022
- Pressemitteilung der Diakonie in RLP: Alle Menschen gleich willkommen heißen, 1.4.2022
- Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz: Checkliste für Privatpersonen und Ehrenamtliche zur Unterstützung Vertriebener aus der Ukraine, 12.4.2022
- Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz hat eine mehrsprachige Info-Hotline Ukraine gestartet, 19.4.2022
- In Rheinland-Pfalz stehen ehrenamtliche Dolmetscher*innen zur Verfügung. Sie können über die Organisation DOOR beauftragt werden.
- Zentrale Info-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz für Geflüchtete aus der Ukraine und ihre Helferinnen und Helfer: Mehrsprachig, kostenlos und erreichbar von Mo.-Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr, Sa. von 09:00 bis 14:00 Uhr: 0800 9900 660
Saarland
- Das Saarland sammelt alle Informationen rund um den Ukraine-Krieg und die Aufnahme von Geflüchteten auf einem Themenportal.
Standorte der Beratungsstellen
Zu den Fragen der Aufnahme, des Aufenthaltsrechts, des Zugangs zu Sozialleistungen, zur Erstintegration und zur Teilhabe am Gemeinwesen erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine, wie alle anderen zugewanderten und geflüchteten Menschen auch, Beratung und Unterstützung in den Kommunen und in den Landesunterkünften durch verschiedene diakonische und kirchliche Dienste.
Jugendmigrationsdienste
Migrationsberatung für Erwachsene
Flüchtlingsberatungsstellen in NRW
Integrationsagenturen in NRW
Antidiskriminierungsstellen in NRW
Migrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz
Sozialraum- und Quartiersarbeit
Die für Sozialraum- und Quartiersarbeit zuständigen Kolleg*innen vor Ort unterstützen mit ihrer Expertise nicht nur aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Hier kann sehr schnell auf die unterschiedlichsten Fragen und Bedarfe reagiert werden (beispielsweise Koordination von Hilfs- und Spendenaktionen, Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Vermittlung von Dolmetschern).
Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Elisabeth Selter-Chow.