Krieg in der Ukraine

Aufnahme, Aufenthalt und Sozialleistungen

An dieser Stelle finden sich gesammelte Informationen von Diakonie, Kirche und Kommunen zu Frage rund um die Aufnahme, das Aufenthaltsrecht, den Zugang zu Sozialleistungen, zur Erstintegration und zur Teilhabe am Gemeinwesen.

Das Geschäftsfeld Flucht, Migration und Integration der Diakonie RWL unterstützt die Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen und viele Projekte durch Informationen, Fortbildungen und Fachbegleitungsangebote. Es steht zudem in einem engen Austausch mit den verantwortlichen staatlichen Stellen in den verschiedenen Bundesländern. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema.

Übersicht

Neues

Mit dieser Verordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, 24.11.2023

Der Durchführungsbeschluss des Rates gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich zweimal automatisch um jeweils sechs Monate bis zum 4. März 2024. Quelle: Bundesrat, 15.6.2023

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): "Herausforderungen bei der Aufnahme und Beratung Geflüchteter aus der Ukraine - Umfrageergebnisse", 24. Februar 2023

Der Krieg in der Ukraine, der am 24.02.2022 begann, hat Europa und die Welt verändert. Rund eine Million der Menschen, die die Ukraine verlassen haben, sind nach Deutschland gekommen. Zu den Herausforderungen bei der Aufnahme und Beratung wurde im im Oktober 2022 eine Umfrage bei den Migrationsfachdiensten durchgeführt. 635 Berater:innen haben sich beteiligt. Quelle: BAGFW

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 der vom Bundesinnenministerium vorgelegten „Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ zugestimmt. Sie tritt damit nach Ablauf der bisherigen Übergangsverordnung am 1. September 2022 in Kraft und gilt für Einreisen bis zum 30. November 2022. Angesichts des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens und der damit verbundenen Fluchtbewegungen soll die Regelung den Grenzübertritt in das Bundesgebiet für Geflüchtete aus der Ukraine weiterhin unbürokratisch ermöglichen.
Neu ist allerdings, dass die aus der Ukraine geflüchteten Personen nicht mehr für die gesamte Geltungsdauer der Übergangsverordnung, sondern lediglich noch für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Einreise in das Bundesgebiet von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind und anschließend einen Aufenthaltstitel vorweisen müssen. 
 

Achtung 1: Die mit Inkrafttreten der neuen Übergangsverordnung zum 1. September einhergehende Beschränkung des visumsfreien Aufenthalts auf 90 Tage hat zur Folge, dass aus der Ukraine Geflüchtete, die sich am 01.09.2022 bereits länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten, noch vor dem 01.09.2022 den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG stellen müssen, um die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG auszulösen. Andernfalls wäre ihr Aufenthalt ab dem 01.09.2022 unrechtmäßig. Diejenigen, die nach dem 01.09.2022 nach Deutschland einreisen, müssen binnen 90 Tagen nach Ankunft entsprechend handeln.
 

Achtung 2: Was für diejenigen unter den aus der Ukraine geflüchteten Personen, die einen Zugang zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Abs. 1 AufenthG haben, i.d.R. „lediglich“ erhöhten Zeitdruck bedeuten wird, stellt sich insbesondere für aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige, denen eine Rückkehrperspektive ins Herkunftsland unterstellt wird und denen deshalb der Zugang zum vorübergehenden Schutz verwehrt wird, als schwerwiegendes Problem dar. Für sie - betroffen sind u.a. internationale Studierende, die aus der Ukraine fliehen mussten - bedeutet die neue 90-Tage-Beschränkung in der Praxis weniger Zeit, einen alternativen Aufenthaltstitel zu beantragen. Der Zeitraum kann sich zudem weiter verkürzen, weil die Visumsfreiheit auch innerhalb der 90 Tage nur gilt, solange keine ablehnende Entscheidung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen wurde.

Konkret bedeutet die Änderung der Übergangsverordnung also, dass vor allem Drittstaatsangehörige mit unterstellter Rückkehrperspektive ins Herkunftsland in großer Zahl spätestens nach 90-tägigem Aufenthalt oder - wenn denn ihr Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen ABH abgelehnt worden ist - auch schon früher ausreisepflichtig und bestenfalls noch in der Duldung sein werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich bereits wissen, können Sie seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten. Konkret bedeutet dies, dass Sie seitdem Geldleistungen von dem für Sie jeweils zuständigen Jobcenter beziehen können.

Dort können Sie auch viele weitere Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Ihr Jobcenter hilft Ihnen zum Beispiel bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle oder einem passenden Sprachkursangebot. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie unmittelbar eine Beschäftigung aufnehmen oder zuerst deutsche Sprachkenntnisse erwerben oder auch Qualifizierungsangebote in Anspruch nehmen möchten. ...

Die Stelle ruht auf zwei Säulen. Die SOS-Meldestelle, betrieben vom SOS-Kinderdorf e.V., ist seit heute erreichbar. Sie informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren, über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner.

Die zweite Säule ist die zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet beim Bundesverwaltungsamt. Sie registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die gerechte Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher.

  • Zu den Sozialleistungen finden sich Informationen auf allen genannten bundesweiten Internetseiten bzw. aus den Bundesländern. Einen guten Überblick geben die Arbeitshilfen der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) aus Münster: Arbeitshilfe des Projektes Qualifizierung der GGUA Münster, 23. März 2022
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Zugang zu Integrationskursen für Geflüchtete aus der Ukraine, 18. März 2022
  • Vortrag von Rechtsanwalt Jens Dieckmann: "Die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Aktuelle Fragen und Herausforderungen für die Migrationsberatung", Veranstaltung der Diakonie RWL am 17. März 2022
  • Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 17. März 2022 zur Ukraine-Krise
  • Schreiben des Innenministeriums zum bundesweiten Verteilverfahren, 15. März 2022
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Informationen zum Durchführungsbeschluss Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine. Hier werden auf der Grundlage des BMI-Schreibens vom 14. März 2022 ergänzte Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung der "EU-Massenzustromrichtlinie" wesentlichen Punkten gemacht, u.a. zur Rechtsstellung von Familienangehörigen und vor allem zum Status von Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. 14. März 2022
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Öffnung der Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Merkblatt zu den Rechten und Pflichten für Menschen, die unter vorübergehendem Schutz stehen. Das Merkblatt ist auch auf Ukrainisch verfügbar, 14. März 2022
  • Die Deutsche Telekom stellt für Geflüchtete kostenlose SIM-Kartenzur Verfügung. Die SIM-Karten sind in Telekom Shops in ganz Europa erhältlich. Die Menschen können kostenlos in die Ukraine telefonieren und SMS verschicken. Außerdem werden Unterkünfte für Geflüchtete mit kostenlosem WLAN ausgestattet.
  • Flyer zum Verteilen und Auslegen von der Integrationsbeauftragten. Der Flyer ist sowohl auf Deutsch als auch Ukrainisch verfasst. Über einen QR-Code gelangen die Menschen direkt auf die Website des Migrationsministeriums mit allen Infos für Geflüchtete aus der Ukraine.
  • Das Referat für soziale und wirtschaftliche Flüchtlingsangelegenheiten im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in NRW hat eine Information für LSBTIQ*-Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.
  • Germany4Ukraine ist als gemeinsames Produkt aller Ministerien, nachgeordneten Behörden und durch das BMI bestätigter Hilfsorganisationen entwickelt. Das Angebot soll in weiteren Ausbaustufen kontinuierlich verbessert werden, damit sich das Portal unbürokratisch und schnell mit weiteren Inhalten (etwa aus den Themenfeldern Integration, Beruf und Bildung) füllt und sich in den nächsten Monaten zu einem Serviceportal mit App-Angebot entfaltet.
  • Bundesministerium des Inneren und für Heimat: In diesem Länderschreiben vom 14. April 2022 werden auf der Grundlage des BMI-Schreibens vom 14. März 2022 ergänzte Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung der „EU-Massenzustromrichtlinie“ wesentlichen Punkten gemacht, unter anderem zur Rechtsstellung von Familienangehörigen und vor allem zum Status von Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind.

Die wichtigsten Webseiten zum Thema

Bundesebene

Landesebene

Nordrhein-Westfalen


Rheinland-Pfalz

  • In Rheinland-Pfalz stehen ehrenamtliche Dolmetscher*innen zur Verfügung. Sie können über die Organisation DOOR beauftragt werden
  • Zentrale Info-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz für Geflüchtete aus der Ukraine und ihre Helferinnen und Helfer: Mehrsprachig, kostenlos und erreichbar von Mo.-Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr, Sa. von 09:00 bis 14:00 Uhr: 0800 9900 660 

Saarland

  • Das Saarland sammelt alle Informationen rund um den Ukraine-Krieg und die Aufnahme von Geflüchteten auf einem Themenportal

Standorte der Beratungsstellen

Zu den Fragen der Aufnahme, des Aufenthaltsrechts, des Zugangs zu Sozialleistungen, zur Erstintegration und zur Teilhabe am Gemeinwesen erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine, wie alle anderen zugewanderten und geflüchteten Menschen auch, Beratung und Unterstützung in den Kommunen und in den Landesunterkünften durch verschiedene diakonische und kirchliche Dienste. 

Jugendmigrationsdienste
Migrationsberatung für Erwachsene
Flüchtlingsberatungsstellen in NRW
Integrationsagenturen in NRW
Antidiskriminierungsstellen in NRW
Migrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz

Sozialraum- und Quartiersarbeit

Die für Sozialraum- und Quartiersarbeit zuständigen Kolleg*innen vor Ort unterstützen mit ihrer Expertise nicht nur aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Hier kann sehr schnell auf die unterschiedlichsten Fragen und Bedarfe reagiert werden (beispielsweise Koordination von Hilfs- und Spendenaktionen, Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Vermittlung von Dolmetschern).

Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Elisabeth Selter-Chow.

Weitere Informationen
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