- Informationen und Materialien des Zentrums Freiwilligendienste für Einsatzstellen
- Newsletter für Einsatzstellen (FSJ und BFD)
Grundlage für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 01.06.2008, für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) das Bundesfreiwilligendienstegesetz vom 02.05.2011. In der Struktur sowie den Seminaren ist der Bundesfreiwilligendienst weitgehend identisch mit den Rahmenbedingungen des Freiwilligen Sozialen Jahres. Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. - Diakonie RWL ist Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes.
Ziel der Freiwilligendienste ist es, einen Bildungsprozess zu initiieren, in dem soziale Erfahrungen erworben werden:
durch Begegnungen mit Menschen außerhalb des eigenen Lebensbezuges;
durch das Kennenlernen menschlicher Krisen und Konfliktsituationen und deren Bewältigung durch die praktische Mitarbeit im Kontext institutioneller sozialer Arbeit und deren Reflexion in Bezug auf den Einzelnen und die Gesellschaft;
durch die qualifizierte pädagogische Begleitung, in der die individuellen Kompetenzen der Freiwilligen gefördert und erweitert werden.
Der Dienst soll so angelegt sein, dass eine soziale Leistung für die Gesellschaft erbracht und den Freiwilligen soziales Lernen ermöglicht wird (Sensibilisierung für soziale Fragen unserer Gesellschaft, Partizipation, Orientierung, Selbständigkeit...).
Es soll ein Bildungsjahr im weitesten Sinne sein, in dem soziales Lernen ebenso wie beruflich verwendbare Qualifikationen vermittelt werden. Die Freiwilligendienste haben einen jugendpolitischen Anspruch als Bildungs- und Orientierungsjahr, es richtet sich insbesondere an den Interessen und Bedürfnissen der Freiwilligen aus. Hierbei sollen auch die Bedürfnisse der Einrichtungen und der Freiwilligen in Einklang gebracht werden, damit beide Seiten vom Dienst der Freiwilligen profitieren. Im Mittelpunkt sollen Aufgaben in der direkten Betreuung von Personen und Gruppen (Kinder, alte Menschen, Menschen mit Behinderungen usw.) stehen.
Angesprochen werden mit dem FSJ und BFD junge Menschen, deren Schulpflicht beendet ist und die zwischen 16 und 27 Jahre alt sind. FSJ und BFD kommen v.a. für junge Menschen in Frage, die zur Arbeit im sozialen Bereich motiviert sind, die sich beruflich orientieren oder Wartezeiten überbrücken wollen oder sich persönlichen Nutzen von der jeweiligen Tätigkeit erhoffen. Im BFD können auch Menschen eingesetzt werden, die älter als 27 Jahre sind (BFDÜ27).