Hilfe für Betroffene

Die Diakonie RWL und die ihr angeschlossenen Träger mit ihren Einrichtungen haben sich verpflichtet, das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu befolgen. Nach diesem Gesetz ist unter sexualisierter Gewalt jede unerwünschte sexuell bestimmte Verhaltensweise zu verstehen, durch die die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn Leitungspersonen für deren Abwendung einzustehen haben.

Sie sind von sexualisierter Gewalt durch eine*n Mitarbeiter*in oder ehrenamtlich Tätige*n einer Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL betroffen?

Bei uns können Sie sich zunächst anonym beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Unterstützung benötigen. Wenn Sie erst einmal mit jemandem darüber reden möchten, ohne Ihren Namen zu nennen, können Sie uns anrufen.Wir unterstützen Sie, wenn Sie Fragen haben zu weiterführenden Möglichkeiten:

  • Was passiert, wenn ich eine Meldung tätige?
  • Was passiert, wenn ich den Vorfall bei den Strafbehörden anzeige?
  • Welche Rechte habe ich in einem Strafverfahren?
  • Wo finde ich therapeutische Hilfe?

Kontakt telefonisch oder per E-Mail: Deane Heumann

  • Wir begleiten Sie auf dem Weg, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen möchten (s.u.)
  • Sie sind leitend in einer Einrichtung tätig. Ihnen liegt eine Meldung vor und sind sich nicht sicher, wie Sie weiter vorgehen müssen? Bitte wenden Sie sich an unserer Meldestelle.

Finanzielle Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt

Die evangelische Kirche im Rheinland, die evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe übernehmen Verantwortung in Anerkennung des Leids Betroffener sexualisierter Gewalt, das in ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern zugefügt und erlitten wurde. Auch wenn eine Wiedergutmachung nicht möglich ist, so bringen Kirche und Diakonie durch das Angebot immaterieller und materieller Hilfen zum Ausdruck, dass sie das Leid der Betroffenen wahrnehmen und anerkennen und dass sie das Unrecht der Täter verurteilen. Leistungen in Anerkennung des Leids für Betroffene sexualisierter Gewalt obliegen grundsätzlich allein den Tätern und ggf. den Institutionen, in deren Verantwortungsbereich der Missbrauch geschah.

Noch nicht verjährte Ansprüche

Diese müssen deshalb vorrangig gegenüber den unmittelbar verantwortlichen Personen oder Stellen geltend gemacht und ggf. auf dem Rechtsweg verfolgt werden.

Verjährte Ansprüche

Für Fälle, in denen wegen Ablauf der Verjährungsfrist die Durchsetzung von Ansprüchen nicht mehr möglich ist, können finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids beantragt werden. Finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids werden in individueller Höhe gewährt. Diese Leistungen erfolgen unabhängig von Art und Schwere des Unrechtes, das die Betroffenen erlitten haben und verstehen sich weder als Wiedergutmachung noch als Entschädigung, sondern als Symbol der Anerkennung für das zugefügte Leid. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen und für die der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Aus der Gewährung können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder entstehen. Über den Antrag entscheidet die von der Ev. Kirche im Rheinland, der Ev. Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe eingesetzte unabhängige Kommission für finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids. "Ehemalige" Betroffene können sich an die Fachstelle wenden. Sie ist zugleich die Geschäftsstelle der unabhängigen Kommission für finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Wir bieten Betroffenen sexualisierter Gewalt Hilfe im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, wenn sie dies wünschen.

Deane Heumann
Anonyme Beratung für Betroffene
­+49 211 6398-399
­ansprechperson@diakonie-rwl.de

Katharina Degen
Referentin Fachstelle Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Begleitung in den Verfahren zu Anerkennungsleistungen
­+49 211 6398-661
­k.degen@diakonie-rwl.de

Saskia Koll
Referentin Fachstelle Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Begleitung in den Verfahren zu Anerkennungsleistungen
­+49 211 6398-477
­s.koll@diakonie-rwl.de