Meldestelle für Verdachtsfälle
Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG), § 8 Absatz 1 besteht für Mitarbeitende Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt.
Die Meldestelle berät die Meldenden, nimmt den Sachverhalt auf, leitet diesen bei begründetem Verdacht an die Leitungsverantwortlichen weiter und bietet diesen Unterstützung im Rahmen des geltenden Handlungs- und Notfallplans an. Dieser beinhaltet Maßnahmen zur Intervention und Prävention. Sofern die allgemeine Aufsicht der Landeskirche berührt ist, wird die Meldestelle diese ebenfalls informieren.
Meldestelle
Die Meldestelle berät auch anonym zur Einschätzung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt
Birgit Pfeifer
Referentin Fachstelle Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
+49 211 6398-342
+49 151 11344290
b.pfeifer@diakonie-rwl.de