Menschenrechte in Fragen der ambulanten Zwangsbehandlung
In Baden-Württemberg wird derzeit diskutiert, ambulante Zwangsbehandlungen zu normalisieren. Der Evangelische Fachverband für Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung steht dem Gedanken einer zwangsweisen Behandlung von Menschen mit Behinderung außerhalb von Maßnahmen eines Maßregelvollzugs kritisch gegenüber.
Personenzentriert die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung stärken und die Selbstbestimmung fördern sind die Leitgedanken der zeitgemäßen Eingliederungshilfe. Um diese fachlich anspruchsvolle Arbeit gemäß dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) gegenüber Kunden und Kostenträgern darzustellen, ist es von zentraler Bedeutung, in Fachkonzepten, Leistungsvereinbarungen und der Dokumentation die angewendeten Methoden und zugrundeliegenden Konzepte differenziert abzubilden. Die lernende Handreichung unterstützt in diesem Prozess, indem ein exemplarischer Überblick geboten wird.
Das Gesamtplanverfahren ist ein zentrales Element des neuen Teilhaberechts. Es dient einer Stärkung der Rechtsposition von Menschen mit Behinderungen und der Personenzentrierung von Leistungen. Damit sich die neuen Regelungen entfalten können, müssen die Betroffenen, ihre Vertrauenspersonen, die rechtlichen Betreuer und die Mitarbeitenden bei den Leistungserbringern in ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion gut über dieses Verfahren informiert sein.
Mit diesem diakonischen Zwischenruf wendet sich der Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Professor Dr. Uwe Becker, gegen eine "Inklusion light". Inklusion, so Becker, lässt sich nicht mit moralischen Appellen an die Herzen und Gemüter erreichen. Inklusion erfordert vielmehr einen klaren politischen Gestaltungswillen.