Förderung der Selbstbestimmung – das ist der Leitsatz der Träger in der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie. Sie ermöglichen so die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben. Zur Finanzierung müssen die Einrichtungen und Dienste Leistungsvereinbarungen abschließen, die moderne Ansätze der Eingliederungshilfe berücksichtigen. Die aktualisierte Handreichung unterstützt dabei mit einem Überblick der aktuellen Methoden und Konzepte.
Das Gesamtplanverfahren ist ein zentrales Element des neuen Teilhaberechts. Es dient einer Stärkung der Rechtsposition von Menschen mit Behinderungen und der Personenzentrierung von Leistungen. Damit sich die neuen Regelungen entfalten können, müssen die Betroffenen, ihre Vertrauenspersonen, die rechtlichen Betreuer und die Mitarbeitenden bei den Leistungserbringern in ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion gut über dieses Verfahren informiert sein.
Mit diesem diakonischen Zwischenruf wendet sich der Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Professor Dr. Uwe Becker, gegen eine "Inklusion light". Inklusion, so Becker, lässt sich nicht mit moralischen Appellen an die Herzen und Gemüter erreichen. Inklusion erfordert vielmehr einen klaren politischen Gestaltungswillen.