Kronenkreuzverleihung

Seit 1972 wird das Kronenkreuz als Dankeszeichen für eine langjährige ehren- oder hauptamtliche Mitarbeit in der Diakonie in Form einer Anstecknadel oder Brosche sowie einer Urkunde verliehen. Dabei steht die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements besonders im Blickpunkt. Zumeist geschieht dies als öffentlicher Akt, im Rahmen einer besonderen "Feierstunde" (Jahresfest, Jubiläum o. ä.) oder in einem Gottesdienst. Kirchengemeinden, Diakonische Werke oder Einrichtungen können für ihre Mitarbeitenden, die über 25 Jahre in diakonischen Arbeitsfeldern tätig waren, beim Landesverband die Verleihung des Kronenkreuzes beantragen. In der Regel wird das Kronenkreuz von einem Kreisdiakoniepfarrer bzw. einer Kreisdiakoniepfarrerin, einem Kreissynodalbeauftragten bzw. einer Kreissynodalbeauftragten oder einem Einrichtungsleiter bzw. einer Einrichtungsleiterin am Ort verliehen. Die Verleihung des Kronenkreuzes ist Ausdruck der Wertschätzung der Einrichtung für die Mitarbeitenden und die von ihnen geleistete Arbeit.  


Beantragung eines Kronenkreuzes

Kirchengemeinden, Diakonische Werke oder Einrichtungen beantragen beim Landesverband die Verleihung des Kronenkreuzes an einen Mitarbeitenden. Dafür steht ein Formblatt zur Verfügung, in dem die wesentlichen Daten abgefragt werden. (Zur Person des bzw. der Mitarbeitenden, zu Art und Umfang seiner bzw. ihrer Tätigkeit, zur Einrichtung, in der er bzw. sie tätig ist bzw. war, sowie zu Ort und Zeit der Verleihung und zur Person, die die Verleihung vornehmen wird.) Damit die Urkunden ausgestellt und die Anstecknadeln bzw. Broschen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, sollte bis spätestens sechs Wochen vor der geplanten Verleihung (dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine größere Anzahl handelt) ein Antrag gestellt werden.

Zur Beantragung verwenden Sie bitte das unten stehende Formblatt.

Ansprechpartner ist das:
Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. - Diakonie RWL
Lenaustraße 41 
40470 Düsseldorf 
Telefon 0211 6398-0
kronenkreuze@diakonie-rwl.de
 

Geschichte und Bedeutung des Kronenkreuzes

Aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums im Jahr 1923 hat der damalige "Central-Ausschuss der Inneren Mission" begonnen, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben mit dem Ziel, im öffentlichen Auftreten die Zusammengehörigkeit der verschiedenen Einrichtungen der Inneren Mission erkennbar zu machen. Dafür sollte ein Symbol geschaffen werden, das einfach, einprägsam und vielseitig verwendbar ist. Dabei sollten das Kreuz mit den Anfangsbuchstaben der Inneren Mission, also dem "I" und dem "M", in Verbindung gebracht werden. Professor Richard Boeland von der Kunstschule Berlin entwarf das Kronenkreuz 1925.  

1957 wurde das "Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland" als Zusammenschluss aus Innerer Mission und Hilfswerk gegründet. Das Diakonische Werk übernahm das Signet als sein eigenes Symbol. Der Name "Kronenkreuz" ist nicht ursprünglich, er bildete sich erst später heraus. Zusammen mit dem Schriftzug Diakonie (Wort-Bild-Marke) bildet das Kronenkreuz das urheberrechtlich geschützte Markenzeichen der Diakonie in Deutschland. Theologisch gesehen, ist das Kronenkreuz ein Hinweis auf das biblisch begründete Selbstverständnis der Diakonie: Das Kreuz als Hinweis darauf, dass Gott selber in Jesus aus Nazareth das Leiden und Sterben der Menschen geteilt hat. Die Krone als Zeichen der Auferstehung und der darin begründeten Hoffnung, dass Gott in Jesus Christus Leiden und Tod überwunden hat.

Durchführung der Verleihung

Die Verleihung findet im Rahmen einer besonderen Feierstunde oder in einem Gottesdienst statt. 

Zu den Elementen der Veranstaltung gehören:  

  • Geistliche Besinnung (Andacht) bzw. Predigt (wenn die Verleihung im Rahmen eines Gottesdienstes stattfindet) mit biblischen Bezügen zur Diakonie (s. unten).
  • Kurze Erläuterung des Kronenkreuzes und des Selbstverständnisses von Diakonie.
  • Vorstellung der Person(en) und ihrer Tätigkeiten und eine angemessene Würdigung.
  • Verleihung der Anstecknadel bzw. Brosche und Überreichung der Urkunde, die vom Präsidenten des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie vom Vorstand des jeweiligen Landesverbandes unterschrieben ist.
  • In der Regel gibt es auch einen kommunikativen Teil, der mehr oder weniger aufwändig gestaltet werden kann (Empfang, Kaffeetrinken, get together). Oft ist die Verleihung Teil einer für die Gemeinde oder Einrichtung bedeutsamen Veranstaltung (Jubiläum, Jahresfest).
  • Findet die Verleihung in einem Gottesdienst statt, gibt es keine festen liturgischen Vorgaben.

Empfehlenswerte Liturgische Elemente

Lieder aus dem EG:  
420 (Brich mit den Hungrigen dein Brot), 648 (Wir haben Gottes Spuren festgestellt), 665 (Liebe ist nicht nur ein Wort), 668 (Gehet hin an alle Enden), 669 (Herr, gib mir Mut zum Brückenbauen), 675 (Lasst uns den Weg der Gerechtigkeit gehen).

Lieder aus Wortlaute:  
54 (Glauben heiß: Christus mit Worten zu nennen), 68 (Gott, deine Feinde sind geschäftig), 84 (Öffne ein Fenster zum Himmel), 85 (Da wohnt ein Sehnen tief in uns), 90 (Wo Menschen sich vergessen), 94 (Wo ein Mensch Vertrauen gibt).
Psalmen: (EG 725), 66 (EG 730), 98 (EG 742), 103 (EG 745.1), 111 (EG 774), 118 (EG 751.1)
Biblische Bezugstexte:  2. Mose 22,20f (Thema Migration), 5. Mose 24,17f (Das Recht nicht beugen), Ps. 82,3 (Den Armen Recht schaffen), Matthäus 25,31ff (Gleichnis vom Weltgericht), Markus 9,35 (Erste - Letzte), Markus 10,45 (Der Menschensohn), Lukas 10,25-37 (Der barmherzige Samariter), Johannes 5,5f (Krankenheilung), Apostelgeschichte 6 (Wahl der sieben Armenpfleger), 2. Korinther 8 und 9 (Kollektensammlung für die Gemeinde). Viele Einrichtungen nutzen die Kronenkreuzverleihung auch für ihre Öffentlichkeitsarbeit ("Namen sind Nachrichten").
Ggf. bietet eine solche Veranstaltung auch die Gelegenheit, dass Angehörige von Mitarbeitenden einen Einblick in die Arbeit der Diakonie bekommen können.