19. Oktober 2021

Hochwasserschäden

Sieben Tipps zur Schadensabwicklung

Das Haus ist zerstört, das Auto und die Inneneinrichtung weggespült – nach dem Juli-Hochwasser sitzen viele Menschen auf immensen Schäden. Für vieles kommen Versicherungen auf, aber nicht für alles. Die folgende Checkliste gibt einen kurzen Überblick, wie die Schäden gemeldet werden sollten und was Versicherte erwarten können.

  • Ein Mann zeigt auf eine Hauswand und hat ein Handy in der Hand.

1. Dokumentieren: "Es sollten möglichst viele Fotos gemacht werden", rät Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Es hilft bei der Regulierung, wenn klar ist, dass vor der Tür ein See stand."

2. Versicherungsvertrag kontrollieren: Was nicht versichert ist, wird natürlich auch nicht erstattet. Besteht ein Versicherungsschutz für Haus und Hof, kommt es sehr stark auf die Details an: Wenn kein Elementarschadensschutz besteht, bekommt der Betroffene bei einer Überschwemmung den Schaden nicht von irgendeiner anderen Versicherung erstattet. Beim Auto wird nur gezahlt, wenn es kaskoversichert ist.
 
3. Schaden mindern: Auch das ist eine Pflicht, so Weidenbach. Es muss versucht werden, weiteren Schaden zu verhindern, etwa, wenn durch die vollgesogenen Wände Schimmelschäden entstehen können. " Betroffene sollten für eine Belüftung und wenn möglich für eine Trocknung sorgen", betont Weidenbach. Dadurch können natürlich auch schon Kosten entstehen, die dann der Versicherte womöglich vorstrecken und sich dann von der Versicherungsgesellschaft zurückholen muss.
 
4. Besser fragen: Prinzipiell dürfen Dinge nicht einfach weggeworfen werden, etwa die defekte Waschmaschine. Besser ist es, auch deren Zustand mit einem Foto zu dokumentieren – und den Versicherer zu fragen, ob sie entsorgt werden kann.
 
5. Schaden kalkulieren: Auch bei der Schadenskalkulation kann es zu Problemen kommen. Einige Versicherungsgesellschaften haben sehr schnell Gutachter in die betroffenen Gebiete geschickt. "Aber gerade ein Totalschaden ist schwer zu kalkulieren", sagt Weidenbach. "Hier kommt es deshalb auf den Einzelfall und den konkreten Schaden an, ob sich zum Beispiel ein pauschaler Ersatz des Schadens lohnt."
 
6. Hilfe holen: Die Allgemeinen Sozialberatungsstellen der Diakonie unterstützen bei Fragen rund um die Versicherung. Die nächste Beratungsstelle in Iherer Nähe finden Sie hier: https://hilfe.diakonie.de Die Verbraucherzentrale NRW hat für Versicherungsfragen zudem eine kostenlose Infoseite und Hotline eingerichtet, die unter www.verbraucherzentrale.nrw/unwetterschaden zu erreichen ist.
 
7. Quittungen aufbewahren: Die Beseitigung von Schäden durch die Überschwemmungen können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gilt hierfür eine Zumutbarkeitsgrenze. Damit dies später gelingt, sollten penibel alle Quittungen aufbewahrt werden.
 
Text: Jörg Stroisch, Foto: Ulrich Christenn
Ihr/e Ansprechpartner/in
Pfarrer Ulrich T. Christenn
Zentrum Drittmittel und Fundraising
Weitere Informationen
Ein Artikel zum Thema:
Spenden und Fundraising

Weitere Informationen
Einen ausführlichen Artikel zum Thema Versicherungen und Hochwasser finden Sie hier: www.diakonie-rwl.de/hochwasser/versicherung