23. Mai 2018

Tarifabschluss

Mehr Gehalt für Fachkräfte der ambulanten Pflege

Wer in der ambulanten Pflege arbeitet, kann sich ab Juli über ein höheres Gehalt freuen. Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat sich darauf geeinigt, alle Fachkräfte höher zu gruppieren. Sie haben bald monatlich bis zu 300 Euro mehr in der Tasche.

Geld auf kleinen wachsenden Stapeln

Im Schnitt über alle Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen hinweg steigen die Gehälter um rund elf Prozent.

Bisher waren alle Mitarbeitenden der ambulanten Pflege in den Berufsgruppenplan 1.4 (Mitarbeiterinnen in ambulanten Diakoniestationen) eingruppiert. Dort werden die Fachkräfte nach EG 6 vergütet. Die Fachkräfte der stationären Altenhilfe und in den Krankenhäusern befinden sich dagegen in der Stufe EG 7a des Pflegeentgeltgruppenplans und hatten damit bislang ein höheres Gehalt als ihre Kolleginnen und Kollegen. Es hat zum Teil einen Unterschied von mehr als 300 Euro in den oberen Stufen des Tabellenentgelts ausgemacht. Da die Fachkräfte in der ambulanten Pflege im Juni noch der EG 6 angehören, profitieren sie auch noch von der für die Entgeltgruppen 1 bis 6 vereinbarten Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.

Mit der neuen Arbeitsrechtsregelung. werden Fachkräfte der ambulanten Pflege in die Entgeltgruppe 7a der Anlage 4c zum BAT-KF unter Beibehaltung ihrer Stufe und Stufenlaufzeit höhergruppiert. Dies erfolgt schrittweise. Dabei erhalten Mitarbeitende der Stufe 1 – 3 bereits am 1. Juli 2018 – also zum Inkrafttreten – ihr endgültiges Entgelt sofort. 


Mitarbeitende der Stufe 4 bekommen ihr neues Entgelt in zwei Schritten, und bei Mitarbeitenden der Stufe 5 und 6 wird das Entgelt in drei Erhöhungsschritten erhöht. Die Übergangsregelung sieht dabei vor, dass die schrittweise Erhöhung jeweils um 100 Euro stattfindet. 

Alle Mitarbeitenden erhalten ihr endgültiges Entgelt, so wie es sich aus der EG 7a und der individuellen Stufe ergibt, spätestens zum 1. Januar 2019. Es besteht die Möglichkeit, dass durch Dienstvereinbarungen (gem. § 36 MVG) auf die schrittweise Erhöhung der Entgelte verzichtet wird. 

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