Tarifabschluss
Soweit keine spezifische Regelung erfolgt, kann als Orientierungshilfe von einer Erhöhung ab dem 1. Juni 2018 um 3,19 Prozent und ab dem 1. Januar 2019 um weitere 3,09 Prozent sowie ab dem 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent ausgegangen werden. Die Erhöhungen sind dabei in den verschiedenen Arbeitsbereichen unterschiedlich gestaffelt.
Am Ende erreichen alle Berufsgruppen im Durchschnitt eine Steigerung um insgesamt rund sieben Prozent. Die Eingangsstufe und alle Fachkräfte profitieren von überdurchschnittlichen Steigerungen. Die diesen Tarifabschluss widerspiegelnden Tabellen sollen Mitte Mai beschlossen werden.
Späte erste, vorgezogene zweite Erhöhungsstufe
Die erste Stufe der tariflichen Erhöhungen greift zum 1. Juni 2018, drei Monate später als im öffentlichen Dienst. Dafür wird die zweite Stufe um drei Monate vorgezogen.
Soziale Arbeit wertschätzen: Diakonie RWL-Vorstand Thomas Oelkers setzt sich für eine faire Bezahlung in sozialen Berufen ein.
"Dies hat für die diakonischen Unternehmen den Vorteil, dass es zu keinen rückwirkenden Tarifsteigerungen kommen wird, die nicht refinanzierbar sind", erklärt dazu Diakonie RWL-Vorstand Thomas Oelkers. Er bewertet den Tarifabschluss insgesamt positiv. "Mit dieser Vereinbarung setzen wir die Mitte April beschlossene Erhöhung des öffentlichen Dienstes im Geltungsbereich des BAT-KF fast 1:1 um."
"Auch wenn die neuen tariflichen Steigerungen für die diakonischen Arbeitgeber eine Herausforderung sind, freuen wir uns doch für die Mitarbeitenden, die eine gute und wichtige Arbeit leisten und von der Gehaltserhöhung profitieren. Das haben sie verdient", betont Oelkers. Die diakonischen Unternehmen würden durch den Abschluss eine gute Planungssicherheit gewinnen.
Weitere Erhöhungen
Die Tabellenwerte der Entgelte der Auszubildenden werden jeweils um 50 Euro zum 1. Juni 2018 und um weitere 50 Euro zum 1. Dezember 2018 erhöht. Zusätzlich steigt der Urlaubsanspruch schon für das Urlaubsjahr 2018 für die Auszubildenden von derzeit 29 Tagen auf 30 Tage.
Die Mitarbeitenden der Entgeltgruppen 1 bis 6, S 1 bis S3, KR 2a bis KR 4a, SE 2 bis SE 5 und SD 2 bis SD 5 erhalten mit dem Entgelt des Monats Juni 2018 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.
Außerdem bekommen Mitarbeitende, die das ganze Jahr in Wechselschicht arbeiten, jeweils ab dem 1. Januar 2019, 2020 und 2021 einen zusätzlichen Arbeitstag Zusatzurlaub mehr bei entsprechender Veränderung der Höchsturlaubsgrenze.
Diakonie RWL
Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe regelt das Tarifrecht für rund 120.000 Arbeitsverhältnisse in Kirche und Diakonie.
Dem Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe von Dienstnehmern und Dienstgebern (Parität) folgend, setzen sich die 18 Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission aus neun Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmerseite und neun Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeberseite zusammen.