30. Oktober 2023

Energiehilfen der Kirchen - Zweite Phase

Beratung stärken, Projekte fördern und Einzelfallhilfen anbieten

Die Energiehilfen der Kirchen gehen in ihre zweite Phase. Steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten drohenzahlreiche Haushalte auch im Winter 2023/24 zu belasten. Diakonie und Kirche wollen dem begegnen und Hilfen anbieten. Beratungsstrukturen werden gefördert, um möglichst viele Menschen bei der Beantragung staatlicher Leistungen zu helfen und weitere Unterstützungsangebote zu vermitteln. Daneben sollen Einzelfallhilfen für die Haushalte gewährt werden, die die steigenden Energiekosten selbst nicht tragen können. Eine weitere Projekt-Förderung ist möglich im Rahmen der Aktion #Wärmewinter, zu der EKD und Diakonie Deutschland aufgerufen haben.

Förderung in der zweiten Phase:

Einrichtungen, die in der ersten Phase durch die Energiehilfen der Kirchen gefördert wurden, können einen Folgeantrag stellen. Sofern noch ausreichend Mittel vorhanden sind, wird eine weitere Förderung bewilligt. Der Antrag auf weitere Förderung kann absofort über das Antragsportal gestellt werden. In der Projektbeschreibung sollte kurz beschrieben werden, welche Erfahrungen in der ersten Phasen gemacht wurden. In der Regel erfolgt die Bewilligung rechtzeitig vor Ablauf der ersten Projektlaufzeit. Damit erhalten die Antragstellenden Planungssicherheit. Die Auszahlung der Mittel für die zweite Phase erfolgt i.d.R. aber erst nach dem der Verendungsnachweis für die erste Phase eingereicht und geprüft wurde.  

Die Diakonie RWL vergibt Mittel der Ev. Kirche von Westfalen und der Ev. Kirche im Rheinland und entscheidet über die Verteilung. Für die Antragstellenden besteht kein Anspruch auf die Förderung.  Förderungen können nur so lange gewährt werden, wie Mittel der Landeskirchen zur Verfügung stehen. Die Lippische Landeskirche verfährt ähnlich mit ihren zusätzlichen Kirchensteuermitteln, vergibt sie aber selbstständig. 

Die Energiehilfen der Kirchen sollen auch durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Einrichtungen, die eine Förderung aus diesem Topf erhalten sollen dies in ihrer Öffentlichkeitsarbeit erwähnen. Die Nutzung des Hashtag #wärmewinter in der medialen Kommunikation ist dabei zentral. Statistische Daten und Sachberichte über die durchgeführten Projekte und Einzelfallhilfen  werden von der Diakonie RWL erhoben und für die überregionale Öffentlichkeitsarbeit genutzt.

Die kompletten Förderbedingungen finden Sie hier: Förderbedingungen Energiehilfen der Kirchen - Diakonie RWL pdf-Datei

1. Stärkung und Ausweitung von Beratungsangeboten und weiteren armutsbezogenen Arbeitsgebieten

Es werden bestehende oder neu einzurichtende Beratungs- und Unterstützungsangebote gefördert, in denen Klient*innen in Bezug auf Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz sowie in der Energieberatung beraten werden. Die Träger der Beratungsstellen erhalten Mittel, um Angebote zu schaffen oder auszuweiten und um weitere Zielgruppen anzusprechen (z.B. durch erweiterte Öffnungszeiten; zusätzliche Beratungstermine in Gemeindezentren, in Kooperation mit Wohnungsgesellschaften oder Energieversorgern; für existenzsichernde Beratung in der Schuldnerberatung etc.). Über diese Strukturen können darüber hinaus Einzelfallhilfen ausgezahlt werden. Die dafür erforderlichen Verwaltungsaufgaben können ebenfalls abgerechnet werden. Daneben wird Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen gefördert, um Menschen über die – der Einzelfallhilfe vorrangige Möglichkeit und den Umfang der staatlichen Unterstützungsleistungen aufzuklären.

Förderung: Personalkosten für (zusätzliche) Beratungsangebote und Abwicklung von Einzelfallhilfen, zzgl. 20% pauschal Overhead-Kosten und personenbezogene Sachkosten; Sachkosten wie Material für Öffentlichkeitsarbeit, Aufwand für Fundraising um weitere Spenden einzuwerben etc.

Antragsberechtigte: Träger von Beratungsstellen, die nachweisbar über Erfahrung in der Beratung zum Sozialleistungsrecht oder in der Energieberatung verfügen, wie z.B. allgemeine Sozialberatungsstellen, Schuldnerberatung, Erwerbslosenberatung, Beratung zur Prävention von Wohnungsverlusten.

Je Kreis / kreisfreier Stadt wird ein Träger gefördert, in der Regel das regionale Diakonische Werk, um eine möglichst flächendeckende Vergabe der Mittel zu erreichen. In Regionen mit besonders hohem Bedarf kann ggf. ein weiterer Antrag gefördert werden.

Förderhöhe: max. 50.000 Euro (EKvW), max. 25.000 Euro (EKiR)

Förderbeginn: Es kann zusätzlicher Personalaufwand ab dem 1.12.2022 gefördert werden (auch rückwirkend beantragt).

Nachweise: Bei Antrag: Beschreibung der Erfahrung in der Beratung zum Sozialleistungsrecht, Energieberatung etc.
Nach Verwendung: Sachbericht, Kosten der Ausweitung auflisten, Belege auf Nachfrage vorlegen

Antragsverfahren: 

2. Projekte im Rahmen der Kampagne #wärmewinter

Förderung:  Kosten für Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Kapagne #wärmewinter (#Wärmewinter - Infoportal - Diakonie Deutschland), wie Vesperkirchen, Wärmestuben, Winterkleidunghilfen, Essensausgaben etc. Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten, die im Rahmen des Projektes anfallen gefördert. 

Antragsberechtigte: Mitglieder der Diakonie RWL, alle diakonischen Träger, Kirchenkreise und Kirchengemeinden   

Förderhöhe: max. 10.000 Euro

Förderbeginn: Es können angefallene Projektkosten ab dem 1.12.2022 gefördert werden (auch rückwirkend beantragt).

Nachweise:  Sachbericht, Projektkosten auflisten; Belege auf Nachfrage vorlegen

Antragsverfahren:  Mittel können über ein Online-Antragsformular beantragt werden. Dazu benötigen Sie einen Zugang zum Mitgliederportal der Diakonie RWL unter portal.diakonie-rwl.de. Das Antragsformular wird in den nächsten Tagen freigeschaltet.

Antragsverfahren: 

3. Fonds Einzelfallhilfe (nur EKvW)

Betroffene, die durch erhöhe Energie- und Lebensmittelpreise in finanzielle Not geraten sind, erhalten finanzielle Hilfen im Rahmen mildtätiger Unterstützung. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Berater*innen vor Ort. Zur Unterstützung der Berater*innen wird eine Handreichung zur Verfügung gestellt. 

Förderung: Auf Antrag werden pauschal bis zu 20.000 Euro als Fonds zur Verfügung gestellt. Nach kompletter Verausgabung der Mittel und Nachweis über die Verwendung kann erneut eine Pauschale beantragt werden.

Antragsberechtigung: Träger, die nachweislich über Erfahrung in der Beratung zum Sozialleistungsrecht bzw. Energieberatung verfügen und Einrichtungen, die im niederschwelligen Kontakt mit einer größeren Anzahl von Hilfebedürftigen stehen, z.B. Bahnhofsmissionen, Kitas, Stadtteilbüros in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen und deren Satzungszweck "mildtätige Zwecke" (im Sinne AO §51ff) beinhaltet.

Antragstellung nur für Einrichtungen aus dem Bereich der Ev. Kirche von Westfalen möglich. Für Einrichtungen der Ev. Kirche im Rheinland wird empfohlen solche Fonds mit den gleichen Förderbedingungen aus Kirchensteuermitteln der Kirchenkreise und -gemeinden einzurichten.

Nachweis:  Liste mit statistischen Angaben vorlegen (Excel-Vorlage), zweckgemäße Verwendung bestätigen, Empfänger -Liste und  Auszahlungen auf Nachfrage vorlegen

Antragsverfahren: 

Austausch und weitere Vernetzung

Das Zentrum Drittmittel und Fundraising wird gemeinsam mit dem Geschäftsfeld Berufliche und soziale Integration allen Mitgliedseinrichtungen Austausch- und Vernetzungsrunden zu den Energiehilfen der Kirchen anbieten. In regelmäßigen Video-Konferenzen können Fragen zu den Antragsverfahren gestellt werden, Erfahrungen aus der Beratungsarbeit ausgetauscht werden und kollegialer Austausch stattfinden.  

  • Digitale Informationsbörse - 21. Dezember, 13:30 bis 15:00 Uhr

Link zu Teams-ViKo 

  • Digitale Informationsbörse - 11. Januar, 11:00 bis 12:30 Uhr

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  • Digitale Informationsbörse - 30. Januar, 11:00 bis 12:30 Uhr

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  • Digitale Informationsbörse - 8. Februar, 18:30 bis 19:30 Uhr

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Ihre Ansprechpartner/innen
Pfarrer Ulrich T. Christenn
Zentrum Drittmittel und Fundraising
Heike Moerland
Geschäftsfeld Berufliche und soziale Integration