Tarifabschluss
Bereits ab Juni erfolgt demnach die erste Zahlung aus der gestaffelten Inflationsausgleichsprämie für Diakonie-Beschäftigte im Bundesangestelltentarif kirchliche Fassung (BAT-KF). Darauf haben sich Vertreter*innen von Dienstgebern und Dienstnehmern in der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe am 31. Mai geeinigt. Vom hohen Tarifabschluss, der im öffentlichen Dienst im April erzielt wurde, sollen auch die Beschäftigten der Diakonie profitieren.
Im Schnitt über alle Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen hinweg steigen die Gehälter um rund elf Prozent.
Entgelte deutlich erhöht
Im Klartext bedeutet das, dass es für Vollzeitbeschäftigte im Juni eine Sonderzahlung von 1.240 Euro geben wird, in den Monaten Juli bis Februar 2024 monatlich 220 Euro. Das sind in Summe 3.000 Euro, auf die keine Steuern und Abgaben erhoben werden. Den Weg zu dieser Inflationsausgleichszahlung hatte das Bundesfinanzministerium bereits Ende vergangenen Jahres geöffnet.
Ab März 2024 werden dann die Tabellenentgelte in allen Entgeltgruppen deutlich erhöht: Hierbei werden die Tabellenentgelte zunächst pauschal um 200 Euro erhöht. Diese um 200 Euro erhöhten Tabellenentgelte werden dann zusätzlich um 5,5 Prozent angehoben. Hierbei gilt, dass das Tabellenentgelt mindestens um 340 Euro steigen muss. Dieser Mechanismus gilt als sozial ausgewogen, da so die unteren Tarifgruppen prozentual stärker von der Erhöhung profitieren als die oberen. Im Schnitt über alle Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen hinweg steigen die Gehälter um rund elf Prozent.
Kirsten Schwenke, Vorständin der Diakonie RWL
Diakonie RWL begrüßt Tarifeinigung
"Wir begrüßen die heute in der Tarifkommission gefassten Beschlüsse ausdrücklich", so Kirsten Schwenke, Vorständin im Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe. "Es ist gut, fair und richtig, dass auch die Beschäftigten in der Diakonie vom Inflationsausgleich profitieren. Es zeigt die Wertschätzung ihrer wichtigen Arbeit: in der Pflege, der pädagogischen Begleitung von Kindern und Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie in allen unseren Beratungsstellen."
Positiv bewertet Kirsten Schwenke, dass keine rückwirkenden Zahlungen ab Jahresbeginn beschlossen wurden. Denn diese wären nicht refinanzierbar gewesen. "Der jetzige Tarifabschluss ist für unsere Träger eine echte Herausforderung. Da die Inflationsausgleichsprämie originärer Bestandteil unserer Tarifeinigung ist, gehen wir fest davon aus, dass diese von den Kostenträgern auch refinanziert werden muss." Mit Sorge blickt Kirsten Schwenke auf Angebote der sozialen Arbeit, die von den Kommunen refinanziert werden. "Beratungsstellen für Familien oder für Menschen mit Drogen- und Suchtproblematiken haben keine gesicherte Finanzierung. Wenn unsere Träger hier mit den Kommunen nicht zeitnah gute Lösungen finden, sind diese wichtigen Angebote gefährdet."
Auch Azubis und Praktikant*innen profitieren
Teilzeitbeschäftige bekommen die Inflationsausgleichsprämie in den Monaten Juni bis Februar 2024 anteilig ausgezahlt. Auszubildende, Schüler*innen in Pflegeschulen und Berufskollegs sowie Praktikant*innen bekommen sie hälftig ausgezahlt, also 620 Euro im Juni und je 110 Euro in den Monaten Juli bis Februar 2024. Ab März 2024 steigen die Auszubildendengehälter pauschal um 150 Euro pro Monat. Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart wurde, steigen ab März 2024 um 11,5 Prozent.
Text: Franz Werfel, Fotos: pixabay und Diakonie RWL/Andreas Endermann