AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG
Antrag auf Förderung Kollektenmittel Straffälligenhilfe für Rheinland EKiR 2023
Es stehen Kollektenmittel für die Straffälligenhilfe im Rheinland zur Verfügung.
Sie können für folgende Förderformate Anträge stellen:
o Pauschalförderung für Betreuungsaufwand
o Projektförderung für neue Projekte
o Projektförderung für besondere wiederkehrende Projekte
allgemeine Förderbedingungen
o ist Mitglied der Diakonie RWL
o Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKiR
o vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen, keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar
o kein Anspruch auf Förderung: Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet
o Projektbeginn: gilt für neue Projekte, die ab X beginnen.
Pauschalförderung für Betreuungsaufwand
Es kann eine Pauschalförderung beantragt werden (i.d.R. in Höhe bis zu X € je Einrichtung und pro Träger max. X €). Die Pauschalförderung dient der unmittelbaren finanziellen Unterstützung in Notlagen von Ratsuchenden bei Hilfen, die i.d.R. von den Sozialleistungsträgern nicht finanziert werden. Das können zum Beispiel Fahrkarten, Beihilfen, Freizeitpädagogische Maßnahmen, Einrichtungsgegenstände für private Zwecke oder Geburtstagsgeschenke sein.
Projektförderung - neu
Diese Projektförderung dient der Start- und Anlauffinanzierung zum Beispiel einer neuen Einrichtung, eines neuen Hilfeangebotes, einer neuen Maßnahme zur Verbesserung der Hilfsangebote oder Vergleichbarem.
Bei Projektförderungen wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
Projektförderung - wiederkehrend
Diese Projektförderung wird nachrangig bedient. Es werden wiederkehrende Projekte gefördert, die sich bewährt haben aber keine ausreichende andere Anschlussfinanzierung erfolgt.
Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.
Bei Projektförderungen wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.
Verfahren:
AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG
Bitte stellen Sie für jedes Förderformat jeweils einen eigenen Antrag.
Nach Ende der Ausschreibung erfolgt die Bewertung Ihrer Kollektenanträge. Dann erhalten Sie Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages.
Verwendungsnachweis:
Abgabe des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme; spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.
Beratung:
Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Moerland zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-330, h.moerland@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de
Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de
Formular- Ausfüllhinweise:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten.
Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.