Anträge auf Förderung Kollekte Straffälligenhilfe EKvW

Statusmeldung

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Achtung: neues Antragsverfahren!

1) Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus den Kollekten aus der Kollekte Straffälligenhilfe (EKvW):

Förderidee:

Straffällig gewordene Menschen müssen die Verantwortung ihrer Tat übernehmen, aber genauso muss auch unsere Gesellschaft Verantwortung für straffällig gewordene Menschen und ihnen nahestehende Personen annehmen und helfen. Daher fördern wir Projekte und Maßnahmen, die die Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen unterstützen.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:

Alle Angebote der diakonischen Straffälligenhilfe haben zum Ziel, das es weniger Straftaten gibt und dienen somit auch dem Opferschutz. Zielgruppe sind straffällig gewordene Menschen, ihre Familien und andere ihnen nahestehenden Personen.

Was fördern wir: 

  • zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 2.000 €, max. 90%) 

Das können beispielsweise Projekte zur Freizeitgestaltung oder Projekte für straffällig gewordene Menschen und ihre Familien sein.

  • Pauschalförderung für Betreuungsaufwand (bis zu 500 € je Einrichtung, max. 2000 € je Träger)

Es kann eine Pauschalförderung beantragt werden (i.d.R. in Höhe bis zu 500 € je Einrichtung und pro Träger max. 2.000 €). Die Pauschalförderung dient der unmittelbaren finanziellen Unterstützung in Notlagen von Ratsuchenden bei Hilfen, die i.d.R. von den Sozialleistungsträgern nicht finanziert werden. Das können zum Beispiel Fahrkarten, Beihilfen, Freizeitpädagogische Maßnahmen, Einrichtungsgegenstände für private Zwecke oder Geburtstagsgeschenke sein.  

Wen fördern wir:

Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.

Projekt wird von einer Einrichtung im Einzugsgebiet der EKvW durchgeführt.

Was wir nicht fördern:

Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind,

laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.

Antragsfrist:

Anträge können bis zum 15.Januar.2025 gestellt werden.

2) Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.

Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.

Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.

Neues Antragsverfahren:

Anträge können im Drittmittel Center · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich auf der  Startseite  · Diakonie RWL Mitgliederportal (diakonie-rwl.de) mit einer beruflichen E-Mail-Adresse registrieren. Aus dieser muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind.

Damit der Zugang korrekt und personalisiert eingerichtet wird, sind Angaben zu ihrer Person und ihrer Organisation erforderlich. Über unser Mitgliederportal kann man auf verschiedene Bereiche Zugriff erhalten. Für Kollekten- bzw. Drittmittelanträge geben Sie bitte den Bereich Dritt-/ Fördermittel an.

Nach Ende der Antragsfrist kann die Bearbeitung und Verausgabung der Kollektenmittel i.d.R. bis zu zwei Monate dauern.

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 12 Monaten; 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme (Formular siehe diakonie-rwl.de/kollekten).

Bei Fondsförderung ist der vereinfachte Verwendungsnachweis einzureichen. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag. 

Beratung:

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal wenden Sie sich bitte an: mitgliederservice@diakonie-rwl.de

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Tobias Welp, Kontakt: 0211 6398 -343, t.welp@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Anke Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Eva van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de