Anträge auf Förderung Kollekte Straffälligenhilfe EKvW

AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG

Antrag auf Förderung Kollektenmittel  Straffälligenhilfe für Westfalen EKvW 2023

Es stehen Kollektenmittel für die Straffälligenhilfe in Westfalen zur Verfügung. 

Sie können für folgende Förderformate Anträge stellen:

o  Pauschalförderung für Betreuungsaufwand

o Projektförderung für neue Projekte

o Projektförderung für besondere wiederkehrende Projekte

allgemeine Förderbedingungen

o  ist Mitglied der Diakonie RWL

Einrichtung liegt im Einzugsgebiet der EKvW

o  vorrangig sind Eigenmittel und Drittmittel einzusetzen, keine Förderung, wenn (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar

o  kein Anspruch auf Förderung:  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet

o Projektbeginn: gilt für neue Projekte, die ab X beginnen. 

Pauschalförderung für Betreuungsaufwand

Es kann eine Pauschalförderung beantragt werden (i.d.R. in Höhe bis zu X € je Einrichtung und pro Träger max. X €). Die Pauschalförderung dient der unmittelbaren finanziellen Unterstützung in Notlagen von Ratsuchenden bei Hilfen, die i.d.R. von den Sozialleistungsträgern nicht finanziert werden. Das können zum Beispiel Fahrkarten, Beihilfen, Freizeitpädagogische Maßnahmen, Einrichtungsgegenstände für private Zwecke oder Geburtstagsgeschenke sein.  

Projektförderung - neu

Diese Projektförderung dient der Start- und Anlauffinanzierung zum Beispiel einer neuen Einrichtung, eines neuen Hilfeangebotes, einer neuen Maßnahme zur Verbesserung der Hilfsangebote oder Vergleichbarem.

Bei Projektförderungen wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.

Projektförderung - wiederkehrend
Diese Projektförderung wird nachrangig bedient. Es werden wiederkehrende Projekte gefördert, die sich bewährt haben aber keine ausreichende andere Anschlussfinanzierung erfolgt.

Für laufende Personal- und Betriebskosten ( auch laufende Sachkosten) kann keine Förderung gewährt werden.

Bei Projektförderungen wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbeten.

Verfahren:

AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG

Bitte stellen Sie für jedes Förderformat jeweils einen eigenen Antrag.​

Nach Ende der Ausschreibung erfolgt die  Bewertung Ihrer Kollektenanträge. Dann  erhalten Sie Nachricht über die Bewilligung (mit dem Hinweis der zeitnahen Auszahlung) oder Ablehnung Ihres Antrages. 

Verwendungsnachweis:

Abgabe des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme; spätestens 12 Monate nach Bewilligungsbescheid.

Beratung:

Für die fachliche Begleitung steht Ihnen Frau Moerland zur Verfügung. Kontakt: 0211 6398-330, h.moerland@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Klanten, Kontakt: 0211 6398-207, a.klanten@diakonie-rwl.de

Bei Fragen zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Frau van Spankeren, Kontakt: 0211 6398-607, e.vanspankeren@diakonie-rwl.de

Formular- Ausfüllhinweise:

Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Bitte geben Sie bei den Kosten gerundete Werte ein (ohne Punkt und Cent-Beträge, kein € Zeichen). Wenn Sie auf den Absenden-Knopf klicken wird Ihr Antrag an die Diakonie RWL weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten. 

Sollten Daten nicht korrekt eingegeben werden, sind Felder rot umrandet. Bitte prüfen und ändern Sie die Eintragungen in diesen Feldern. Geben Sie die Zahlen ggf. nochmals über die Tastatur ein. Sollten Sie keine Bestätigung per Email erhalten, ist der Antrag nicht bei uns eingegangen.

Antragsteller ist i.d.R. die Organisation, die Mitglied im Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe ist.
Zentrale Adresse des Trägers
IBAN
Bitte geben Sie den Namen der Einrichtung an, für die Kollektenmittel beantragt werden, wenn sie sich vom Träger unterscheidet. (z.B. Träger "Stiftung XYZ" und Einrichtung "Haus ABC")
Nur ausfüllen, wenn sich der Ort vom Sitz des Trägers unterscheidet.
In welchem Kirchenkreis wird die Förderung eingesetzt. Bei überregionalen Projekten die Landeskirche auswählen.
Sprechender Kurz-Titel
Bitte beschreiben Sie hier Ihr Vorhaben / ihr Projekt fachlich kurz und anschaulich. Was wollen Sie für wen (Zielgruppe) wie, wann (bis wann) und ggfs mit wem durchführen oder erreichen?
Bitte kurz das / die Ziele benennen, und welche Verbesserung soll das Projekt bzw. die Maßnahme mit sich bringen?
Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit die Ergebnisse des Projektes auch über die Förderung hinaus wirksam bleiben?
Falls das Projekt oder die Maßnahme zusammen mit anderen Partnern umgesetzt wird, bitten wir um nähere Angaben zu den Partnern und der Art der Zusammenarbeit.
Kosten
Förderfähige Gesamtkosten (Personalkosten für hauptamtlich Mitarbeitende und laufende Betriebskosten werden nicht gefördert.)
Erläutern Sie hier Ihre Kosten für Personal (Honorarkosten). Schlüsseln Sie hier die Tages- und Stundensätze und Zahl der Tage/Stunden auf. z.B.: Stundensatz 25€ x 11 Stunden = 275€
Position 1:
Position 2:
Position 3:
Beantragte Kollektenmittel (Gesamtkosten abzüglich 10 Prozent Eigenanteil und abzüglich möglicher Teilnehmerbeiträge und Beiträge von Kooperationspartnern)

Ausführliche Kostenpläne bzw. Projektbeschreibungen können Sie per pdf- oder doc-Datei an fundraising@diakonie-rwl.de schicken. Bitte mit Betreff "Kollekte Straffälligenhilfe Westfalen"

Mit dem Absendevorgang werden die von Ihnen eingegebenen Daten und zusätzlich das Datum der Einsendung an uns übermittelt. Hinweise zum Datenschutz