25 Jahre Abschiebungsbeobachtung in Nordrhein-Westfalen
Abschiebungsbeobachtung zukunftsfest machen
Die seit 2008 geltende EU‑Rückführungsrichtlinie sieht die Einrichtung eines verpflichtenden unabhängigen Monitorings von Abschiebungen durch die Mitgliedstaaten vor. Für Deutschland sieht die EU bei der Umsetzung des Monitorings weiterhin Handlungsbedarf. Auf europäischer Ebene gewinnt das Thema aktuell wieder an Bedeutung: Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab Juni 2026 wird erstmals ausdrücklich ein unabhängiges Monitoring als verbindlicher Bestandteil vorgesehen.
Drei zentrale Schritte braucht es aus Sicht der Diakonie RWL und der Evangelischen Kirche im Rheinland, um die unabhängige Abschiebungsbeobachtung zukunftsfest zu machen:
Erstens: Eine Rechtsgrundlage für eine staatlich unabhängige Abschiebungsbeobachtung mit einer klaren gesetzlichen Verankerung von Rechten und Pflichten der Beobachtungsstellen und eines die Abschiebungsbeobachtung begleitenden unabhängigen Forums.
Zweitens: Einen gesicherten Zugang zu allen relevanten Phasen des Abschiebungsvollzugs – auch im Vorfeld, also während des Zugriffs und der Fahrt zum Flughafen sowie der Flugphase.
Und drittens: Eine nachhaltige strukturelle und finanzielle Absicherung der bestehenden Beobachtungsstellen. Nur so kann der über Jahrzehnte gewachsene Erfahrungsschatz erhalten und weiterentwickelt werden.
Christian Heine-Göttelmann, Vorstand Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe – Diakonie RWL, sagt: „Die Abschiebungsbeobachtung ist heute wichtiger denn je. Sie ermöglicht Transparenz in einem Bereich staatlichen Handelns, der für die Öffentlichkeit sonst kaum zugänglich ist. Ihre Aufgabe besteht darin, Entwicklungen nachvollziehbar zu dokumentieren, wiederkehrende Problemlagen zu identifizieren, die Öffentlichkeit zu informieren und damit eine sachliche Grundlage für Dialog und Weiterentwicklung zu schaffen. Deshalb fordern wir, dass die Abschiebungsbeobachtung endlich auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird. Und zwar so, wie es die EU bereits seit 2008 vorschreibt.“
Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, betont: „Abschiebungen sind ein hochsensibler, belastender Vorgang, bei dem es wichtig ist, einen menschenwürdigen Umgang und grundlegende Rechte zu schützen. Die unabhängige Abschiebungsbeobachtung ist ein wichtiges Korrektiv, damit wir uns als demokratisch offene Gesellschaft an unsere eigenen Werte halten. Sie zeigt, wo staatliches Handeln menschenrechtskonform ausgestaltet ist – und wo strukturelle Lücken bestehen. Die unabhängige Beobachtung hilft so zuallererst den von der Abschiebung Betroffenen, aber auch den durch ihr Amt Beteiligten. Gerade angesichts aktueller Reformen ist dieser unabhängige, an Menschenrechten orientierte Blick notwendiger denn je.“
Hinweis an die Medien: Die Diakonie RWL und ihre beiden Abschiebungsbeobachter*innen stehen für Rückfragen und zur Berichterstattung (auch in Bild und Ton) gern zur Verfügung.
Hintergrund:
Warum Abschiebungsbeobachtung?
Ausgangspunkt für die Einrichtung einer Abschiebungsbeobachtung war der Tod des sudanesischen Asylantragstellers Aamir Ageeb im Jahr 1999 während einer Abschiebungsmaßnahme vom Flughafen Frankfurt. In der Folge wurde deutlich, wie wenig transparent der staatliche Abschiebungsvollzug war. Um diese „Black Box“ zu öffnen, gründeten die Evangelische Kirche im Rheinland, Wohlfahrtsverbände, Bundespolizei, das NRW-Landesinnenministerium und weitere zivilgesellschaftliche Akteure gemeinsam im Jahr 2000 das Forum Flughäfen in Nordrhein‑Westfalen (FFiNW). Kurz darauf nahm mit dem „Düsseldorfer Modell“ die bundesweit erste unabhängige Abschiebungsbeobachtung ihre Arbeit auf. Grundlage der Arbeit des Forums ist der Grundsatz „keine Abschiebung um jeden Preis“, der die Tätigkeit des FFiNW bis heute bestimmt.
Was macht die Abschiebungsbeobachtung?
Abschiebungsbeobachter*innen erhalten Zugang zu einem besonders sensiblen Bereich hoheitlichen Handelns. Ein Zugeständnis der Behörden, das auf Vertrauen und einem wechselseitigen Interesse an Transparenz und Verlässlichkeit beruht. Abschiebungsbeobachter*innen beobachten den Vollzug an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn, sprechen mit allen Beteiligten, greifen jedoch nicht in Maßnahmen ein. Ziel ist es, beobachtete Problemlagen sichtbar zu machen, Abläufe zu reflektieren und den Abschiebungsvollzug für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen.
Errungenschaften der Abschiebungsbeobachtung
Seit dem Jahr 2001 wurden aus Deutschland rund 390.000 Menschen abgeschoben. Allein über die beiden großen NRW‑Flughäfen fanden im vergangenen Jahrzehnt etwa 34.000 Abschiebungen statt. Die Abschiebungsbeobachtung der Diakonie RWL konnte rund ein Fünftel dieser Maßnahmen begleiten. In jährlichen Berichten dokumentiert die Abschiebungsbeobachtung, welche wiederkehrenden Problemlagen auftreten und wo strukturelle Verbesserungen erreicht wurden. Zu den konkreten Errungenschaften zählen etwa die Einführung von Handgeld für Betroffene, gemeinsame Standards im Abschiebungsvollzug, Verbesserungen bei Versorgung und Informationen sowie mit dem FFiNW ein kontinuierliches Dialogformat zwischen staatlichen und nicht‑staatlichen Akteuren. Viele dieser Fortschritte gehen unmittelbar auf die Arbeit der Abschiebungsbeobachtung und des FFiNW zurück.
Ansprechperson

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