Hauptversammlung

Die Hauptversammlung des Diakonischen Werkes Rheinland Westfalen Lippe e. V. bildet das oberste Beschlussorgan des Vereins und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten.  

Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Festlegung der strategischen Ausrichtung, die Entgegennahme des Jahresberichts, die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan. Sie wählt zudem die von ihr zu bestimmenden Mitglieder des Verwaltungsrats, entlastet Vorstand und Verwaltungsrat und entscheidet über Satzungsänderungen oder eine mögliche Auflösung des Vereins, jeweils mit den erforderlichen Mehrheiten und der Zustimmung der beteiligten Landeskirchen.

Zusammengesetzt ist die Hauptversammlung aus Delegierten der drei evangelischen Landeskirchen, der freien und verbandlichen Mitglieder, der regionalen diakonischen Werke, der Mitarbeitendenvertretungen sowie der Fachverbände; zusätzlich kann der Verwaltungsrat bis zu zehn weitere Personen berufen. Damit bündelt die Hauptversammlung die Mitwirkung der vielfältigen Mitgliederstruktur und übernimmt eine zentrale Rolle in der demokratischen Steuerung und Kontrolle des Vereins.