Schlichtungsstellen

Grundlagen
Rheinische Schlichtungsstelle nach dem MVG
Die Evangelische Kirche im Rheinland und ihr Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL haben durch Schlichtungsordnung zum MVG eine Gemeinsame Schlichtungsstelle gebildet. Einrichtungen der verfassten Kirche der Ev. Kirche im Rheinland und ihres Diakonischen Werkes im Rheinland wenden sich an:
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Ev. Kirche im Rheinland und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
Telefax: 0211 6398-431
Anträge können fristwahrend vorab per Telefax und im Anschluss im Original an vorgenannte Anschrift gerichtet werden.
Geschäftsführung Schlichtungsstellen
diakonie-rwl.deWestfälische Schlichtungsstelle nach dem MVG
Bei der Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen ist für Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitervertretungen der Mitgliedseinrichtungen der Diakonischen Werke der Ev. Kirche von Westfalen und Lippe und ihrer Dienststellen eine 2. Kammer eingerichtet MVG-Ausführungsverordnung (MVGAVO).
Ausgewählte Bschlüsse:
Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen – 2. Kammer –
c/o Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
Telefax: 0211 6398-431
Anträge können fristwahrend vorab per Telefax und im Anschluss im Original an vorgenannte Anschrift gerichtet werden.
Geschäftsführung Schlichtungsstellen
diakonie-rwl.deIndividualrechtliche Schlichtungsstelle für Mitarbeitende und Dienstgeber der Einrichtungen des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche von Westfalen-Lippe
Für Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeitsverhältnis zwischen einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeitenden und einer Einrichtung der Diakonischen Werke der Ev. Kirche von Westfalen und Lippe ergeben, wurde eine individualrechtliche Schlichtungsstelle gebildet. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es auszuloten, ob ein arbeitsrechtlicher Konflikt gütlich beigelegt werden kann, ohne den Rechtsweg zur staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit zu beschreiten.
Schlichtungsstelle gem. § 1 Abs. 2 a der Satzung des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche von Westfalen
c/o Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
Telefax: 0211 6398-431
Anträge können fristwahrend vorab per Telefax und im Anschluss im Original an vorgenannte Anschrift gerichtet werden.
Geschäftsführung Schlichtungsstellen
diakonie-rwl.de