Meldestelle
Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG), § 8 Absatz 1, besteht für Mitarbeitende unverzüglich Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt.
Unter meldestelle-fuvss [at] diakonie-rwl.de (meldestelle-fuvss[at]diakonie-rwl[dot]de) sind wir zuverlässig für Sie erreichbar.
Die Meldestelle berät Mitarbeitende und Leitungsgremien, nimmt den Sachverhalt auf, leitet diesen bei begründetem Verdacht an die Leitungsverantwortlichen weiter und bietet diesen Beratung innerhalb des geltenden Handlungs- und Notfallplans an. Dieser beinhaltet Maßnahmen zur Intervention und Prävention. Sofern die allgemeine Aufsicht der Landeskirche berührt ist, wird die Meldestelle diese ebenfalls informieren.
Ansprechpersonen
Birgit Pfeifer
Referentin
Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
B.Pfeifer
diakonie-rwl.de
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Klaus Tykwer
Stabsstellenleitung
Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
K.Tykwer
diakonie-rwl.de
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