Ansprechstelle

Die Diakonie RWL und die ihr angeschlossenen Träger mit ihren Einrichtungen haben sich verpflichtet, das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) zu befolgen. Nach diesem Gesetz ist unter sexualisierter Gewalt jede unerwünschte sexuell bestimmte Verhaltensweise zu verstehen, durch die die Würde der betroffenen Person verletzt wird. 

Sie sind von sexualisierter Gewalt durch eine*n Mitarbeiter*in oder ehrenamtlich Tätige*n einer Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL betroffen?

Bei uns können Sie sich zunächst anonym beraten lassen. Wir helfen Ihnen in einem Erstgespräch weiter, wenn Sie Unterstützung benötigen:

  • Unter welche Regelung fällt das, was ich erlebt habe?
  • Welche Möglichkeiten habe ich?
  • Was kann ich tun?
  • Was passiert, wenn ich eine Meldung tätige?
  • Was passiert, wenn ich den Vorfall bei den Strafbehörden anzeige?
  • Welche Rechte habe ich in einem Strafverfahren?
  • Wo finde ich therapeutische Hilfe?

Kontakt telefonisch oder per E-Mail: Deane Heumann

weiterführende Links finden sich hier

Ansprechperson

Deane Heumann
Referentin
Familie und junge Menschen
D.Heumannatdiakonie-rwl.de