Pressemitteilung

Sozialraumbudget: Diakonie warnt vor Jobverlusten in der ambulanten Pflege

Diakonie RWL fordert Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz

Die Bundesregierung hat eine nachhaltige Pflegereform versprochen und kein Sparpaket, das bewährte Pflegestrukturen gefährdet und die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Stich lässt. Die Diakonie RWL fordert daher Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz.

Gesundheit, Pflege und Alter

Das geplante Sozialraumbudget darf ambulante Pflegedienste nicht von wichtigen Leistungen ausschließen. Das fordert das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe anlässlich der heutigen ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Deutschen Bundestag. Nach Berechnungen auf Grundlage einer Befragung der Diakonie RWL könnten bei den teilnehmenden Diensten im schlimmsten Fall durchschnittlich rund sechs Arbeitsplätze pro ambulantem Pflegedienst gefährdet sein.

Die Diakonie RWL fordert deshalb eine Änderung des Gesetzentwurfs: Ambulante Pflegedienste müssen auch künftig Leistungen über das neue Sozialraumbudget erbringen und abrechnen können.

Hintergrund ist die im PNOG-Kabinettsentwurf vorgesehene Neufassung des § 45b SGB XI: Der bisherige Entlastungsbetrag soll ab dem 1. Januar 2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Während der Entlastungsbetrag bislang unter anderem auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann, soll das Sozialraumbudget ausschließlich anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten sein. Damit könnten ambulante Pflegedienste einen wichtigen Teil ihrer bisherigen Leistungen nicht mehr über diesen Weg anbieten.

Die Folgen könnten erheblich sein. Eine Befragung der Diakonie RWL unter ambulanten Diensten zeigt: Im schlimmsten Fall müssten die befragten Träger im Durchschnitt rund sechs Beschäftigten je ambulantem Pflegedienst kündigen. Besonders betroffen wären Mitarbeitende in Hauswirtschaft und Betreuung. Einzelne größere Träger rechnen sogar mit mehreren Dutzend gefährdeten Arbeitsplätzen.

„Das Sozialraumbudget geht zu Lasten der Pflegebedürftigen und zerstört etablierte Versorgungsstrukturen“, sagt Christian Heine-Göttelmann, Vorstand Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL. „Wer bewährte Pflegedienste von diesen Leistungen ausschließt, riskiert Arbeitsplätze und schwächt zugleich die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Hause.“ 

Hauswirtschaft und Betreuung stabilisieren die Pflege zu Hause

Dabei geht es nicht nur um Arbeitsplätze. Hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung können entscheidend dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen länger selbstständig zu Hause leben können. Unterstützung beim Einkaufen und bei der Zubereitung von Mahlzeiten, ein sicheres Wohnumfeld sowie eine verlässliche Tagesstruktur und soziale Kontakte können dazu beitragen, Selbstständigkeit zu erhalten und einer Verschärfung des Pflegebedarfs entgegenzuwirken. Regelmäßige Kontakte bieten zudem die Möglichkeit, Veränderungen im Alltag und zusätzlichen Hilfebedarf frühzeitig wahrzunehmen und in Abstimmung mit den Betroffenen pflegerische Unterstützung einzubeziehen.

Auch pflegende Angehörige werden durch diese Angebote entlastet. Das kann Überforderung vorbeugen und dazu beitragen, die Pflege zu Hause länger aufrechtzuerhalten. Diese Angebote sind damit nicht lediglich eine Ergänzung zur Pflege, sondern ein wichtiger Baustein, um häusliche Pflegearrangements zu stabilisieren. Zudem würden solche verlässlichen Strukturen für pflegende Angehörige wegfallen, oder sie wären auf ehrenamtliche Dienste angewiesen, die keine entsprechende Versorgungssicherheit garantieren können.

Diakonie fordert Korrektur im Bundestag

Die Diakonie RWL fordert deshalb, das Sozialraumbudget im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren:

•    Ambulante Pflegedienste müssen Zugang zum Sozialraumbudget erhalten.
•    Bewährte hauswirtschaftliche und betreuerische Angebote müssen erhalten bleiben.
•    Bestehende Beschäftigungs- und Versorgungsstrukturen dürfen nicht abgebaut werden, bevor tragfähige Alternativen vorhanden sind.

„Sozialraumorientierung ist richtig“, so Christian Heine-Göttelmann. „Aber sie darf nicht bedeuten, funktionierende Versorgung abzubauen. Der Bundestag muss jetzt dafür sorgen, dass das Sozialraumbudget die ambulante Pflege stärkt und nicht schwächt.“

Hintergrund:
Die Befragung der Diakonie RWL ist eine Momentaufnahme unter ihren ambulanten Diensten und keine repräsentative Erhebung.

Ansprechperson

Porträtfoto Verena Bretz
Verena Bretz
Referentin
V.Bretzatdiakonie-rwl.de