Mehr Abschiebungen – Schutz im Vollzug weiterhin lückenhaft
Schutzverpflichtungen stärker berücksichtigen
Themenschwerpunkte sind im Berichtsjahr organisatorische Herausforderungen, Abschiebungen von Kindern und Familien, Umgang mit von Abschiebungen Betroffenen durch die Bundespolizei, sowie die Rolle von Ärzt*innen im Abschiebungsvollzug. Der komplette Jahresbericht 2025 steht ab sofort zum Download zur Verfügung und wird im Folgenden von Vertreter*innen des Forums Flughäfen in Nordrhein-Westfalen (FFiNW) kommentiert.
Der heute veröffentlichte Bericht der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung macht deutlich, dass Abschiebungen auch im Berichtsjahr 2025 weiterhin unter erheblichem politischen und organisatorischen Druck durchgeführt wurden. Abschiebungsbeobachter Mert Sayim sagt: „Unsere Beobachtungen zeigen, dass bestehende Schutzverpflichtungen, insbesondere gegenüber vulnerablen Personen, im Abschiebungsvollzug weiterhin nicht durchgängig berücksichtigt werden. Unter dem zunehmenden Druck, Abschiebungen konsequent umzusetzen, drohen humanitäre und menschenrechtliche Belange in den Hintergrund zu treten. Deswegen muss der Schutz vulnerabler Menschen, etwa von Kindern oder schwer kranken Personen, von Anfang an verbindlich in allen Abläufen verankert und konsequent umgesetzt werden.“
Der Jahresbericht dokumentiert strukturelle Problemlagen im Abschiebungsvollzug NRW, darunter Probleme bei organisatorischen Abläufen, im Umgang mit vulnerablen Personen sowie der Berücksichtigung von Kindeswohl und gesundheitlichen Bedarfen. Im Bereich der medizinischen Begleitung und ärztlicher Entscheidungen im Abschiebungsvollzug bleiben grundsätzliche Fragen ungeklärt, etwa zu den Maßstäben ärztlichen Handelns und zur Rolle von Ärzt*innen im Vollzug.
Abschiebungsbeobachterin Judith Fisch sagt: „Auf Landesebene besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Der Schutz vulnerabler Personen muss von Anfang an in allen Abläufen mitgedacht und verpflichtend umgesetzt werden. Andernfalls bleiben bestehende Schutzverpflichtungen in der Praxis zu oft wirkungslos.“
Abschiebungsbeobachtung Judith Fisch und Mert Sayim beim Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL; Kontakt über die Pressestelle der Diakonie RWL: Telefon 0211-6398-268 oder pressestelle [at] diakonie-rwl.de (pressestelle[at]diakonie-rwl[dot]de)
Informationen zur Abschiebungsbeobachtung NRW sowie die Jahresberichte finden Interessierte auch hier auf der Website des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe. Dort stehen zudem Fotos zum Download zur Verfügung.
Moderator des FFiNW: Dem Abschiebungsdruck widerstehen
„Abschiebungsbeobachtung geschieht heute in einem gesellschaftspolitischen Kontext, in dem der Abschiebungsdruck immer weiter steigt. Mehr Abschiebungen, Abschiebungen um jeden Preis werden gefordert, ohne zu klären, was rechtlich machbar und aus humanitären menschenrechtlichen Gründen angemessen ist. Die nur geringfügig gestiegenen Zahlen von Abschiebungen im Jahr 2025 zeigen allerdings, dass in der teilweise entfesselten politischen Diskussion falsche Erwartungen geweckt und nur bestimmte Grundhaltungen bedient werden.
Das macht die unabhängige Abschiebungsbeobachtung zunehmend wichtiger. Denn im Vollzug der Abschiebungen gilt nach wie vor der von allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren getragene Grundsatz: Keine Abschiebung um jeden Preis! Deshalb ist es wichtig, dass die Abschiebungsbeobachter*innen regelmäßig dem Forum Flughäfen ihre Beobachtungen vorlegen und im Forum staatliche und nichtstaatliche Akteure um eine menschenrechtskonforme Abschiebungspraxis ringen.
Angesichts des aktuellen gesellschaftlichen Meinungsklimas ist die Arbeit aber auch anfälliger für restriktive behördliche Beschränkungen der Beobachtung. Die fehlende gesetzliche Grundlage für eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung wirkt sich mehr und mehr aus. Ein wirksames Monitoring bedarf aber klarer Regeln, die Kompetenzen und Reichweite der Abschiebungsbeobachtung regeln. Nach der jahrelangen Weigerung der deutschen Bundesregierungen, die europäische Rückführungsrichtlinie umzusetzen, sollte dies mit der neue EU-Rückführungsverordnung endlich geschehen, auf Bundes- oder Landesebene.“
Kirchenrat Pfarrer Rafael Nikodemus, Moderator des FFiNW, Evangelische Kirche im Rheinland, Telefon 0211 4562-218 oder rafael.nikodemus [at] ekir.de (rafael[dot]nikodemus[at]ekir[dot]de)
Flüchtlingsministerium NRW: Rückführungsverfahren nachvollziehbar ausgestalten und an geltenden rechtlichen und humanitären Maßstäben orientieren
„Im Namen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen danke ich der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung für ihre kontinuierliche und sorgfältige Arbeit. Ebenso gilt der Dank für die wertvollen Beiträge, die in den Jahresbericht 2025 eingeflossen sind.
Rückführungen sind mit komplexen Anforderungen verbunden und verlangen eine sorgfältige Betrachtung jedes einzelnen Falls. Dabei ist es notwendig, sowohl die rechtlichen Vorgaben konsequent umzusetzen als auch die jeweiligen individuellen Umstände angemessen zu berücksichtigen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt großen Wert darauf, dass Rückführungsverfahren nachvollziehbar ausgestaltet sind und sich an geltenden rechtlichen sowie humanitären Maßstäben orientieren. Diese werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Die aus der Abschiebungsbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse sind ein wichtiger Bestandteil dieser Weiterentwicklung. Sie tragen dazu bei, bestehende Abläufe kritisch zu reflektieren und weiter zu optimieren. Für den konstruktiven Austausch und die vertrauensvolle Zusammenarbeit danke ich allen Beteiligten und sehe der weiteren gemeinsamen Arbeit mit Zuversicht entgegen.“
Dr. Manuel Kamp, stellvertretender Leiter der Abteilung 5 „Flucht“ und Leiter der Gruppe 52 „Rückkehrmanagement“ des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Kontakt über die Pressestelle des Ministeriums, Telefon 0211 837-2503 oder presse [at] mkjfgfi.nrw.de (presse[at]mkjfgfi[dot]nrw[dot]de)
Bundespolizei NRW: Sicherheit, Professionalität und Beachtung humanitärer Grundsätze haben oberste Priorität bei Rückführungsmaßnahmen
„Die Bundespolizei ist im Rückführungsprozess für die polizeilichen Maßnahmen ab der Übernahme der rückzuführenden Personen am Flughafen und deren Begleitung auf dem Luftweg bis zur Übergabe der Rückzuführenden im Zielland verantwortlich.
Bei Rückführungsmaßnahmen setzen wir besonders qualifiziertes Personal ein, sogenannte Personenbegleiter Luft (PBL). Durch regelmäßige gezielte Fortbildungen werden diese bestmöglich für die herausfordernde Aufgabe der Rückführung befähigt. Denn eine Rückführung ist keine alltägliche Aufgabe. Sie erfordert von den Beamtinnen und Beamten neben der fachlichen Kompetenz ein hohes Maß an Sensibilität, Kommunikationsfähigkeit, Empathie und Verantwortungsbewusstsein. Diese Fähigkeiten sind insbesondere bei der Rückführung von Kindern, Familien und vulnerablen Personen entscheidend.
Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Auftrag zur Durchführung von Rückführungen mit einem Höchstmaß an Professionalität und Sicherheit für alle Beteiligten durchzuführen und dabei die Rechte der Betroffenen zu wahren. Die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und die Einhaltung humanitärer Standards sind dabei in jedem Einzelfall von zentraler Bedeutung.
Wir als Bundespolizei begrüßen die langjährige, unabhängige Beobachtung der Rückführung durch die Abschiebungsbeobachtung. Dies schafft größtmögliche Transparenz im komplexen Rückführungsprozess und ermöglicht einen regelmäßigen Austausch aller am Rückführungsprozess beteiligten Akteure. Individuelle Fallanalysen sind ein wesentlicher Teil der Nachbereitungen innerhalb der beteiligten Behörden und Organisationen. Auf dieser Grundlage können Verbesserungen initiiert und der Rückführungsprozess kontinuierlich optimiert werden.“
EPHKin Andrea Hoffmeister, Pressestelle der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Telefon 02241 238-1444 oder presse.nrw [at] polizei.bund.de (presse[dot]nrw[at]polizei[dot]bund[dot]de)
Stichwort 1: Forum Flughäfen in NRW
Das Forum Flughäfen in NRW (FFiNW), gegründet im Jahr 2000, ist ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von staatlichen Behörden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, die im Austausch über den Vollzug von Flugabschiebungen stehen. Es will durch die Bündelung von Informationen und Kompetenzen zu mehr Transparenz beitragen.
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Stichwort 2: Abschiebungsbeobachtung
Im Jahr 2001, also vor genau 25 Jahren, wurde eine Abschiebungsbeobachtung an den Flughäfen in NRW, vorrangig für den Flughafen Düsseldorf, eingerichtet, wobei das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe Träger der Stellen ist. Ziel der Abschiebungsbeobachtung ist es, den Vollzug von Rückführungsmaßnahmen am Airport in den Blick zu nehmen, zu dokumentieren und gegebenenfalls Missstände aufzudecken. Die Wahrung humanitärer Standards und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist dabei übergeordnetes Prinzip.
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