Krieg in der Ukraine

Fördermittel und -programme

Informationen zum Förderprogramm der Diakonie Katastrophenhilfe und weiteren Fördertöpfen sowie Ansprechpersonen für Ihre individuelle Beratung zur Beantragung von Fördermitteln finden Sie hier. 

Diakonie Katastrophenhilfe

Der Krieg in der Ukraine wütet seit mehreren Wochen ununterbrochen und lässt weder in seinem Schrecken noch in seiner Brutalität nach. Tag für Tag versuchen Menschen dem Leid in ihrer Heimat zu entkommen – die Reise Vieler endet dabei in Deutschland. Um den hieraus entstehenden Anforderungen, die Sie in unserer Mitgliedschaft gerichtet werden, begegnen zu können, hat die Diakonie Katastrophenhilfe (DKH) ein Programm entwickelt, das den Diakonischen Einrichtungen die Finanzierung einzelner Projekte für Menschen aus der Ukraine ermöglicht. 

Bitte beachten Sie: die Frist zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Unterstützungsprogramm der DKH ist mit dem 31. Mai 2022 ausgelaufen.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sollte es anderweitige Fördermöglichkeiten der Diakonie Katastrophenhilfe für Ihre Arbeit geben. Informationen über Fördermöglichkeiten anderer Fördermittelgeber können Sie in den folgenden Beiträgen dieser Seite entnehmen. 

Aktion Mensch

Die Aktion Mensch will Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendlichen sowie deren Begleitung, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, helfen. Ihnen soll ein sicheres Ankommen und der schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten ermöglicht und Ihnen ein Gefühl der Sicherheit und der Wertschätzung vermittelt werden. Ziel ist es, die Lage der Geflüchteten sowie die Möglichkeit der Helfer*innen unbürokratisch und schnell zu verbessern.

Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten zur Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen an. Darüber hinaus können auch die Kosten für den Aufbau zusätzlicher Angebote zur psychosozialen Betreuung und Beratung von traumatisierten Menschen beantragt werden. Ebenso förderfähig ist die Schaffung offener Freizeitangebote sowie Angebote, die Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt bieten.

Anträge können gemeinnützige Organisationen stellen. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro, bei einer Förderquote von 95 Prozent (Eigenmittel-Anteil mindestens 5 Prozent). Die Beantragung läuft über das digitale Antragssystem der Aktion Mensch. 

Weitere Informationen auf der Webseite der Aktion Mensch.

Das Zentrum Drittmittel und Fundraising berät gerne und hilft bei der Antragsstellung.

Aktion Lichtblicke

Die gemeinsame Aktion von Diakonie, Caritas und den NRW Lokalradios unterstützt geflüchtete Kinder und ihre Familien. Dazu können Bargeldhilfen, Dolmetscherkosten aber auch Personal- und Sachkosten für Beratungs- und Therapieangebote beantragt werden.

Unterstützt werden insbesondere:

  • Einzelfallhilfen für Familien mit Kindern (1.000,- Euro für eine Familie/Alleinerziehende mit einem Kind; für jedes weitere Kind 500,- Euro)
  • Ausstattung und Materialien (Matratzen, Betten, Schlafsäcke, Lebensmittelhilfen etc.), die Sie für Geflüchtete zur Verfügung stellen
 

Weitere Informationen das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Aktion Lichtblicke.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Lichtblicke-Büro unter info@lichtblicke.de oder Telefon0208 4566-304 oder -305

Stiftung "Tribute to Bambi" (Burda-Verlag)

Im Rahmen einer Sonderförderung können gemeinnützige Organisationen, die sich in Deutschland für geflüchtete ukrainische Kindern und Jugendlichen einsetzen, Gelder für die Durchführung ihrer Hilfsprojekten beantragen. Die Hilfsprojekte sollten sich den Bereichen „Gesundheitliches Wohlbefinden“ (Einsatz für geflüchtete Kinder und Jugendliche bei schwerer Erkrankung, Behinderung, lebensverkürzender oder seelischer Erkrankung, Unterstützung mit Therapeuten oder allgemein zur medizinischen Versorgung), „Soziale Teilhabe“ (allgemeine Unterstützung der Geflüchtetenhilfe, Unterbringung, Versorgung und Betreuung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familien, Förderung von deren Bildung und Chancengerechtigkeit) oder „Kinderschutz und Nothilfe“ (Prävention oder Aufarbeitung von Traumatisierung, Gewalt, Fluchterfahrung, Schutz betroffener Familien und Krisenintervention) zuordnen lassen.

Bis zum 31. März 2022 kann der Förderantrag hier gestellt werden.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Über die beiden bestehenden Förderprogramme “ZukunftsMUT” und “Mikroförderung” können Mittel zur Unterstützung von Projekten und Maßnahmen für Geflüchtet beantragt werden. Zudem hat die Stiftung eine Infoseite namens “Ukraine – Ehrenamt hilft gemeinsam” aufgebaut. Hier werden Informationen gebündelt. Es werden Anlaufstellen für Engagierte genannt und Organisationen aufgeführt, die beim Ankommen helfen. Alles weitere können Sie der Webseite der Stiftung entnehmen.

Amazon Community Fund

Der Amazon Community Fund richtet sich an die Vereine, gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet, die die Grundversorgung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen, insbesondere Kinder, gewährleisten und sie beim Ankommen in Deutschland unterstützen. Wir zählen dazu insbesondere adäquate Unterkünfte, Grundversorgung. Bildungsprogramme, psychosoziale Betreuungsangebote oder Sprachkurse.

Deutsches Kinderhilfswerk

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes kann schnell und unbürokratisch bei individuellen Notlagen helfen, wenn staatliche Stellen zu lange brauchen.

Alliance4Ukraine Fund

Der Alliance4Ukraine Fund bündelt Spenden von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen und stellt diese für Organisationen bereit, die Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine leisten. Ziel ist es, die Organisationen, die in der akuten Hilfe in Deutschland (Unterkunft, Dolmetschen, Kinderbetreuung etc.) involviert sind, schnell und flexibel finanziell zu unterstützen. Hierzu können bis zu 50.000 Euro über ein Online-Formular beantragt werden.

KfW-Bank

Die KfW bietet über die Sonderförderung „Flüchtlingseinrichtungen“ gemeinnützigen Organisationen und Vereinen die Möglichkeit eines Betriebsmittelkredits auf ihrem Programm „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ (148) an. Hiermit kann der Bau, Erwerb, die Modernisierung und die Ausstattung von Einrichtungen für Geflüchtete finanziert werden. Anträge können bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.

Ukraine Hilfe von Herzenssache

Herzenssache ist eine Aktion des SWR, SR und der Sparda Bank, die Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz und im Saarland fördert. Die Initiative ruft ausdrücklich alle gemeinnützigen Vereine und Organisationen, die in der Ukraine-Hilfe aktiv sind, dazu auf, einen Antrag in diesen Programmen zu stellen:
Soforthilfe – 5.000 Euro für Projekte, die im laufenden Jahr umgesetzt werden
Mehrjährige Hilfe – 50.000-500.000 Euro für bis zu dreijährige Projekte
Mobilitätsprojekte – 10.000-50.000 Euro, 100 Prozent der Anschaffungskosten für ein Fahrzeug
Projekte der Ukraine-Hilfe werden vorrangig bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Aktion Herzenssache.

Deutsche Governorrat Rotary – "Ukraine – Rotary hilft"

RDG unterstützt Familien/Personen, die durch die Folgen des Krieges in der Ukraine unverschuldet in Not geraten sind, über gemeinnützige eingetragene Vereine und Organisationen. Gefördert werden Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro, die Zuwendung ist auf 80 Prozentdes Gesamt-Projektvolumens limitiert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Sonderförderung der UNO-Flüchtlingshilfe Deutschland

Die UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt deutsche Organisationen, die sich um Flüchtlinge aus der Ukraine kümmern, mit einer Sonderförderung und stellt eine Soforthilfe Ukraine zur Verfügung. Im Rahmen dieser können Sie kurzfristig einen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von 5.000 bis 20.000 Euro für Ihre Arbeit mit Flüchtlingen aus der Ukraine beantragen.

Um eine schnelle Weitergabe der Mittel zu garantieren, wurde ein verkürztes Genehmigungsverfahren beschlossen. Einen Antrag für die Sonderhilfe Ukraine der UNO-Flüchtlingshilfe können Sie bis zum 8. April 2022 einreichen. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:

  • Ihre Organisation ist ein Verein mit gemeinnützigem Satzungszweck, eine gGmbH oder eine kirchliche bzw. diakonische Einrichtung.
  • Ihre Organisation weist bereits Erfahrung in der Unterstützung von Geflüchteten auf.
  • Der Projektort liegt in Deutschland.
  • Ihr Projekt beinhaltet die Kernbereiche der Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe.
  • Ihr Projekt sich bezieht direkt auf die Zielgruppe Geflüchtete aus der Ukraine.


Der einmalige Zuschuss von 5.000 bis 20.000 Euro der Sonderhilfe Ukraine kann für einen maximalen Projektzeitraum von 12 Monaten bei der UNO-Flüchtlingshilfe beantragt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der UNO-Flüchtlingshilfe Deutschland.

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027

Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem AMIF 2021-2027 möglichst schnell und unbürokratisch auch zur Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine eingesetzt werden können. Das Trägerschreiben des BMI sowie der Förderatlas bieten weiterführende Informationen dazu.

Weitere Informationen und Einschätzungen zu EU-Förderprogrammen können Sie dem Vermerk der Dienststelle Brüssel der EKD entnehmen.

Ihre Ansprechpartner/innen
Pfarrer Ulrich T. Christenn
Zentrum Drittmittel und Fundraising
Elena Weber
Zentrum Drittmittel und Fundraising
Weitere Informationen
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