Aktuelles
Tarifabschluss

Mehr Geld für Diakonie-Mitarbeitende

Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat am 28. Mai in ihrer Sondersitzung die Erhöhung der Entgelte für die privatrechtlich Beschäftigten im Verbandsgebiet der Diakonie RWL beschlossen. Damit orientiert sie sich am Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes.

Recht
Diakonie RWL-Vorständin Kirsten Schwenke

"Die Entgelterhöhung für die Beschäftigten in der Diakonie zeigt die Wertschätzung ihrer wichtigen Arbeit", sagt Diakonie RWL-Vorständin Kirsten Schwenke.

Gehälter steigen in zwei Schritten

Für die rund 120.000 Beschäftigten im Verbandsgebiet der Diakonie RWL gibt es mehr Geld. Darauf haben sich nun Vertreter*innen der Dienstgeber und Dienstnehmer geeinigt. Die Erhöhung gilt für die Mitarbeitenden im Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF). In einem ersten Schritt erhöhen sich rückwirkend zum 1. April 2025 die Entgelte um drei Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. In einem zweiten Schritt werden dann zum 1. Mai 2026 die Entgelte um weitere 2,8 Prozent angehoben.

Die Regelung entspricht den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst und betrifft neben den rund 120.000 Diakonie-Mitarbeitenden auch je rund 20.000 Mitarbeitende der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie 1150 Mitarbeitende der Lippischen Landeskirche.

Auch Auszubildende profitieren von den Beschlüssen der Sonderkommission: Für sie gilt eine rückwirkende Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 75 Euro zum 1. April 2025. 

Die Kommission hat sich darüber hinaus auch mit Urlaubsansprüchen von Mitarbeitenden beschäftigt: Zum 1. Januar 2027 gilt eine Erhöhung des Anspruches auf Erholungsurlaub auf 31 Urlaubstage bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche. In den Ausbildungsregelungswerken wurde der Anspruch auf Erholungsurlaub entsprechend erhöht.

Kirsten Schwenke, Vorständin der Diakonie RWL: "Wir begrüßen die in der Tarifkommission gefassten Beschlüsse ausdrücklich. Die Entgelterhöhung für die Beschäftigten in der Diakonie zeigt die Wertschätzung ihrer wichtigen Arbeit: in der Pflege, der pädagogischen Begleitung von Kindern und Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie in allen unseren Beratungsstellen. Wir freuen uns für unsere Mitarbeitenden, wissen aber auch, dass es eine Herausforderung für die Träger ist.“

Text: Verena Bretz, Foto: Andreas Endermann/Diakonie RWL

Ansprechperson

Andreas Goebel
Referent
Recht
A.Goebelatdiakonie-rwl.de

Info

Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsbedingungen für die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigten Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie werden von der paritätisch mit Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter*innen besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen.

Rundschreiben Arbeits- und Sozialrecht Nr.9/2025