Was wir für einen wirksamen Gewaltschutz brauchen
Mehr Plätze in Frauenhäusern
Täglich müssen schutzsuchende Frauen in Frauenhäusern abgewiesen werden. Meistens sind die Häuser voll oder der aktuell benötigte Bedarf kann dort nicht erfüllt werden. Neben mehr Plätzen für Frauen allgemein werden dringend Plätze für Frauen mit besonderen Bedarfen benötigt. Denn diese Frauen können in der Regel aufgrund ihrer Anforderungen nicht in den allgemeinen Frauenhausalltag eingegliedert werden. Nötig sind mehr inklusive, barrierearme und intersektionale Plätze sowie Plätze für Transfrauen.
Ausreichend Beratungsstellen
In Frauenberatungsstellen sollen Frauen schnell und unkompliziert beraten und unterstützt werden. Während Beratungsfallzahlen steigen, werden Kapazitäten nicht entsprechend ausgebaut. Die Folge: Wer nicht akut von Gewalt bedroht ist, muss mit Wartezeiten rechnen. Die Kapazitäten in allgemeinen und spezialisierten Frauenberatungsstellen müssen daher ausgebaut werden.
Unterstützung für betroffene Kinder
Kinder, die mit ihren Müttern in ein Frauenhaus kommen, sind grundsätzlich von der familiären Gewalt mit betroffen. Sie sollten dabei als eigene Zielgruppe wahrgenommen werden. Kinder benötigen eine von der Mutter unabhängige Unterstützung, die altersgerechte und traumasensible sozialpädagogische Angebote umfasst.

"Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter", sagt Diakonie RWL-Expertin Ulrike Martin.
Schutz in digitalen Räumen
Digitale Gewalt nimmt zu und ergänzt analoge Formen der Gewalt. Frauen und Mädchen sind von digitaler Gewalt besonders häufig betroffen. Täter nutzen dabei verstärkt frei käufliche oder kostenlose digitale Angebote, um betroffene Frauen und Mädchen zu überwachen, zu bedrohen, zu erpressen und/oder ihren Ruf zu schädigen. Auch oder gerade nach Beendigung einer Beziehung.
Digitale Gewalt ist komplex – Beratungs- und Unterstützungsanfragen hierzu nehmen rasant zu. Wir benötigen dringend einen ernstzunehmenden, digitalen Gewaltschutz und umfassende Aufklärung. Der digitale Raum darf nicht mehr als rechtsfrei angesehen werden.
Pflichtkurse für Täter
Wer Gewaltschutz für Frauen und Mädchen will, muss die Täterarbeit ausbauen. Wer Gewalt ausübt, muss konsequent dafür Verantwortung übernehmen und verpflichtend an Kursen der Täterarbeit teilnehmen. Eine proaktive Arbeit muss eingeführt und ausgebaut werden. Nach Wegweisungen werden die Täter in der Regel sich selbst überlassen. Hier müsste proaktive Täterarbeit ansetzen, analog zur proaktiven Arbeit für Frauen.
Sicherheitsgarantie im Umgangsrecht
Noch immer werden Kinder – und damit indirekt auch die Mütter – durch gerichtliche Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht gezwungen, mit dem Täter in Kontakt zu treten. Der Moment der Übergabe der Kinder ist nachweislich für viele Frauen gefährlich. In Rechtsverfahren wird das Wohl des Kindes oftmals hinter die Forderung nach Umgang gestellt. Das verstößt gegen geltendes Recht (sogenannte Istanbul-Konvention ). Zum Schutz von Frauen/Müttern und deren Kindern muss endlich Gewaltschutz vor Umgangsrecht umgesetzt werden. Als eine Voraussetzung für Sorge und Umgang müssen Täter vorab verpflichtende Kurse der Täterarbeit durchlaufen.
Ausreichende und verlässliche Finanzierung
Die vom Land und den Kommunen zur Verfügung gestellte Förderung ist nicht ausreichend. Träger und Einrichtungen müssen für ihre Arbeit teilweise erhebliche Eigenmittel einbringen und Spenden akquirieren. Immer wieder stehen Einrichtungen kurz vor dem Aus.
Text: Ulrike Martin, Fotos: Andreas Endermann / Diakonie RWL, Klaus Tykwer / Diakonie RWL, Verena Bretz / Diakonie RWL
Ansprechperson
Kurztext
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung finden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung Unterstützung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freund*innen sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.




