Aktuelles
Europäische Asylrechtskonferenz in Spanien

Kann verantwortungsvolle Migrationspolitik unter GEAS gelingen?

Ab 12. Juni 2026 muss das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) EU weit umgesetzt werden. Die Reform stand auch im Mittelpunkt der Europäischen Asylrechtskonferenz im vergangenen Herbst in Spanien. Mehr als hundert Teilnehmende aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft diskutierten dort aktuelle Entwicklungen der europäischen Asylpolitik. Auch Judith Fisch, Referentin Flucht im Fachbereich Flucht, Migration und Integration der Diakonie RWL, war dabei.  

Flucht und Migration
Gruppe Europäische Asylrechtskonferenz Spanien 2025
Rotes Motorboot Europäische Asylrechtskonferenz Spanien 2025
Fernando Clavijo Batlle, President of the Canary Islands,  Louelia Sid Ahmed Ndiaye, migration lawyer Canarias
Papierrolle mit Namen in Kirche Europäische Asylrechtskonferenz Spanien 2025
In einer Kirche liegt eine Papierrolle mit zahlreichen Namen, drumherum Kerzen, Europäische Asylrechtskonferenz Spanien 2025

Als Referentin Flucht im Fachbereich Flucht, Migration und Integration bei der Diakonie RWL hatte ich im vergangenen Oktober die besondere Gelegenheit, an der Europäischen Asylrechtskonferenz in Spanien teilzunehmen zu können.

Die Tagung begann in Las Palmas (Gran Canaria) und führte uns anschließend nach Madrid. Rund hundert Teilnehmende aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft diskutierten gemeinsam aktuelle Entwicklungen der europäischen Asylpolitik. Gespräche mit Vertreter*innen der kanarischen Regierung, mit Geflüchteten sowie Besuche von Unterkünften vor Ort ergänzten den fachlichen Austausch.

Diakonie RWL Referentin und Abschiebebeobachterin Judith Fisch begrüßt die Teilnehmenden des Fachtags Abschiebebeobachtung

Judith Fisch, Referentin Flucht im Geschäftsfeld Flucht, Migration und Integration bei der Diakonie RWL, hat an der europäischen Asylrechtskonferenz in Spanien teilgenommen.

Das ist GEAS

Im Mittelpunkt der Konferenz stand das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das ab 12. Juni 2026 EU weit umgesetzt werden muss und das europäische Asylrecht neugestalten wird. GEAS legt fest, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, und bestimmt Mindeststandards für die Aufnahme von Schutzsuchenden. Ziel des neuen Pakts ist es, (Asyl-)Verfahren stärker zu vereinheitlichen, zu beschleunigen und die Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten fair aufzuteilen.

Weitere Infos zu GEAS finden sich hier.

Menschen sitzen an einem Tisch Europäische Asylrechtskonferenz Spanien 2025

Berichteten von der Situation Geflüchteter auf den Kanaren (v.l.): Juan Carlos Lorenzo de Armas (CEAR Gran Canaria), María Valles Ferrero (UNHCR Spanien), Fernando Clavijo Batlle (Präsident der Regierung der Kanarischen Inseln),  Louelia Sid Ahmed Ndiaye (Migrationsanwältin Gran Canaria)

1. Der neue europäische Asylpakt – politischer Kompromiss statt struktureller Lösung?

Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Politik betonten, dass das Aufnahmesystem auf den Kanarischen Inseln trotz Herausforderungen derzeit funktioniert – vor allem durch die enge Zusammenarbeit zwischen kanarischen Behörden, NGOs und Ehrenamtlichen vor Ort. Der neue europäische Asylpakt wird dagegen überwiegend kritisch eingeschätzt. Aus Sicht der Menschen vor Ort zielt er zwar auf einheitlichere Verfahren ab, grundlegende strukturelle Problemlagen bleiben jedoch auch nach Einführung des Pakts bestehen und werden nicht adressiert. So setzen viele Regelungen beispielsweise weiterhin auf die Kooperationsbereitschaft der Mitgliedstaaten, ohne dass die Nichteinhaltung der Regelungen spürbare Konsequenzen nach sich ziehen wird.

In Gesprächen mit der Europaabgeordneten Birgit Sippel wurde deutlich: Der Pakt ist vor allem als politischer Kompromiss zu verstehen, der die Handlungsfähigkeit der EU sichern soll. Ohne neues, kompromittierendes Asylsystem wäre die EU gescheitert, so sagte Sippel.

Offen bleibt also, ob GEAS tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung des europäischen Asylsystems beiträgt, oder ob es bestehende Probleme fortschreibt bzw. neue entstehen.
 

Europäische Asylrechtskonferenz Mann und Frau stehen am Grenzzaun

Ein Ehrenamtlicher zeigt den Teilnehmenden die vorübergehenden Einrichtungen für die Menschen, die auf den Kanaren ankommen.

2. Sorge um den Erhalt solidarischer Praxis auf den Kanaren

Die Situation auf den Kanarischen Inseln ist geprägt von einem hohen Maß an zivilgesellschaftlichem Engagement und gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber Geflüchteten. Viele lokale Initiativen betonen, dass Menschen nicht ohne Grund diese lebensgefährliche Reise auf sich nehmen und sehen es als ihre humanitäre Pflicht an, zu helfen und zu unterstützen.

Deswegen sieht man insbesondere verpflichtende Grenzverfahren und viele neue Inhaftierungsmöglichkeiten auf den Kanaren kritisch. Es besteht die Sorge, dass bestehende Handlungsspielräume, die die kanarische Regierung jetzt noch hat, verloren gehen und die Inseln zu einem zentralen Ort restriktiver europäischer Migrationspolitik werden könnten. Man möchte nicht, dass die Kanaren zum „Haftzentrum Europas“ werden.

Das vor Ort beobachtete klare Bekenntnis zu Menschenrechten und zum Wohlergehen der ankommenden Personen verdeutlicht, dass ein wohlwollender und humanitär ausgerichteter Umgang mit Migration möglich ist und zugleich auf breite Akzeptanz in der Zivilgesellschaft stoßen kann. Nach Einschätzung des kanarischen Präsidenten Fernando Clavijo sind hierfür insbesondere eine kontinuierliche und transparente Kommunikation, eine überwiegend sachliche und positive Berichterstattung sowie die aktive Einbindung von Ehrenamtlichen in die Unterstützung von Geflüchteten nötig. 

Gelände mit Zaun Europäische Asylrechtskonferenz 2025 in Spanien

In den Centro de Atención Temporal de Extranjeros (C.A.T.E.), das sind temporäre Betreuungszentren, werden neu ankommende Flüchtlinge kurz nach ihrer Ankunft zur Registrierung für maximal 72 Stunden untergebracht. 

3. Fluchtursachen bleiben weitgehend unberücksichtigt

Auf der Tagung wurde zudem über Fluchtursachen und die Beweggründe von Menschen zur Flucht diskutiert. Geflüchtete berichteten von fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven in ihren Herkunftsländern, von politischer und wirtschaftlicher Instabilität sowie vom Verlust ihrer Lebensgrundlagen, die sie zur Migration in die EU veranlasst haben.

Ein prägnantes Beispiel lieferten zwei Senegalesen, die über die Atlantikroute auf die Kanaren gelangt waren. Sie schilderten, dass insbesondere europäische Fischereipolitik sowie zunehmende wirtschaftliche Ungleichheiten in ihrem Herkunftsland ihre Lebensperspektiven erheblich eingeschränkt hätten. Gleichzeitig berichteten sie, dass Versuche, mit Arbeitsvisen in die EU einzureisen, fast unmöglich seien. Einer von ihnen formulierte dies zugespitzt: „Die EU fischt uns seit Jahren die Fische weg, und wenn wir kommen und Arbeit finden wollen, werden wir zurückgeschickt.“

All diese Ursachen werden auch durch GEAS weder verringert bzw. darüber hinaus systematisch adressiert. Der Schwerpunkt der Reform liegt weiterhin auf der Steuerung und Begrenzung von Migration, während strukturelle Fluchtursachen keine Berücksichtigung finden. 

NGOs betonten in diesem Zusammenhang, dass Migration als komplexes Phänomen verstanden werden muss, das neben staatlicher Steuerung auch den Ausbau legaler Zugangswege sowie eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Fluchtursachen erfordert.

Boot mit geflüchteten Menschen auf dem Meer

Zahlreiche Boote mit Geflüchteten geraten in Seenot oder erreichen ihr Ziel nicht. Nach Einschätzungen von Helfenden kommt die Hälfte der Menschen nicht auf den Kanaren an.

4. Gefahr der Verlagerung und Verschärfung von Fluchtrouten

Die Atlantikroute zu den Kanarischen Inseln zählt zu den gefährlichsten Fluchtrouten nach Europa. Die Überfahrten von der westafrikanischen Küste sind lang und mit erheblichen Risiken verbunden, da die Menschen auf See extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Zahlreiche Boote geraten in Seenot oder erreichen ihr Ziel nicht. Nach Einschätzungen von Helfenden kommt die Hälfte der Menschen nicht auf den Kanaren an.

Internationale Organisationen schätzen, dass seit 2014 etwa 79.071 Menschen auf weltweiten Migrationsrouten starben. Zugleich ist von einer Dunkelziffer auszugehen, da viele Todesfälle nicht registriert werden. 

Im europäischen Kontext ist dies auch im Zusammenhang mit der zunehmenden Externalisierung der EU-Grenzpolitik zu sehen: Durch die Verlagerung von Kontroll- und Abwehrmaßnahmen auf Drittstaaten wird Migration bereits außerhalb der europäischen Außengrenzen begrenzt. Dadurch entzieht sich die EU jedoch zugleich teilweise dem direkten Blick auf die Folgen dieser Politik.

Vor diesem Hintergrund werden Vorfälle entlang dieser ausgelagerten Routen häufig nicht systematisch dokumentiert, und die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen oder Todesfälle wird verstärkt auf Partnerstaaten verlagert. Dies erschwert nicht nur eine verlässliche Datenerhebung, sondern trägt auch dazu bei, dass die Rolle der EU im öffentlichen und politischen Diskurs weniger sichtbar wird.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich Fluchtrouten im Zuge der GEAS-Reform weiter verlagern und Menschen gezwungen sein könnten, noch gefährlichere Wege zu wählen, um die EU zu erreichen. Gleichzeitig dürfte es erschwert werden, Entwicklungen entlang der Fluchtrouten sowie deren humanitäre Folgen verlässlich zu dokumentieren und nachzuvollziehen.

Dies stellt aus menschenrechtlicher Perspektive eine erhebliche Herausforderung dar, da Risiken und Schutzbedarfe zunehmend weniger sichtbar werden und entsprechend seltener Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen seien können.

Abschiebungsbeobachterin Judith Fisch am Flughafen Düsseldorf.

Judith Fisch, Referentin Flucht im Geschäftsfeld Flucht, Migration und Integration

Persönliche Einordnung

Aus der Tagung ergeben sich mehrere zentrale Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der europäischen Migrationspolitik:
•    ein fairer Verteilschlüssel innerhalb der EU
•    der Ausbau legaler Zugangswege
•    verlässliche Bleiberechtsregelungen
•    konsequente Umsetzung gemeinsamer Standards durch alle Mitgliedstaaten

Darüber hinaus wurde deutlich, dass die EU ihrer Verantwortung für globale Fluchtursachen stärker gerecht werden muss.
Die Erfahrungen auf den Kanaren zeigen gleichzeitig das Potenzial solidarischer und menschenrechtsorientierter Praxis.

Text: Judith Fisch, Fotos: Marie Bischofs, Nerea Gonzalez, Katharina Kindsmüller / Diakonie RWL, Katharina Voss, shutterstock.com / Framalicious

Ansprechperson

Verena Bretz
Referentin
Politik und Kommunikation
V.Bretzatdiakonie-rwl.de

Umsetzung GEAS

 Im Mai 2024 hat die Europäische Union die  Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Die GEAS-Reform umfasst elf Gesetzgebungsakte, welche von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 12. Juni 2026 umzusetzen sind.