Attraktive Förderprogramme zum 50.
Das Sonderförderprogramm für Kinder- und Jugendliche „Wir sind STARK!“ ist mit rund fünf Millionen Euro aufgelegt. Angebote und Projekte für Kinder und Jugendlichen aus NRW mit besonderen Bedarfen, in schwierigen Lebenslagen und Umfeldbedingungen sind förderfähig. Der Durchführungszeitraum für die einzelnen Projekte muss zwischen dem Anfang der Sommerferien und dem Ende der Herbstferien von NRW liegen. In diesem Zeitraum können sie einen Jugendtreffpunkt renovieren, eine Band ausstatten, ein Gruppenausflug mit der OGS durchführen, ein Sportturnier für Geflüchtete veranstalten oder eine Kunstaktion im öffentlichen Raum organisieren. Bitte entnehmen Sie weitere Förderschwerpunkte dem offiziellen Aufruf.
Es werden Projekte zwischen 2.000 Euro und 20.000 Euro gefördert. Ein Eigenanteil für Sach- und Personalkosten ist dabei nicht nötig. Mehrere Einzel-Projekte können in einem Antrag zusammengefasst werden, um die Mindestausgaben zu erreichen. Anträge können zwischen dem 29 März und dem 30. Juni digital via dem Antragsplattform "Wir sind stark!" des DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. gestellt werden. Dort werden Sie zeitnah auch alle weiteren Informationen finden.
Wenn Sie eine Projektidee für das Programm haben oder Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an Frank Ufermann (f.ufermann [at] diakonie-rwl.de (f[dot]ufermann[at]diakonie-rwl[dot]de)). Er betreut alle Förderprogramme der Sozialstiftung NRW für die Mitglieder der Diakonie RWL.
Das Förderprogramm wird in Kooperation mit den NRW-Lokalradios und der Aktion Lichtblicke durchgeführt.
Info-Veranstaltungen
Das DRK Landesverband Westfalen-Lippe bietet regelmäßig digitale Info-Sprechstunden an, für Antragsteller*innen, die Fragen zum Förderprogramm haben. Die nächste ist am 16. Mai. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DRK Landesverband Westfalen-Lippe Förderantrag.
Darüber hinaus will die SozialstiftungNRW in ihrem Jubiläumsjahr die Aufmerksamkeit auf die digitale Teilhabe richten. Sie knüpft daher an ihre Erfahrungen aus dem ehemaligen Sonderprogramm Digitalisierung an. Mit einer neuen Sonderförderung soll digitale Teilhabe von strukturell benachteiligten Menschen ermöglicht, soziale Teilhabe durch digitale Tools erleichtert und der kompetente Umgang der Zielgruppen in der digitalen Welt gefördert werden. Projekte sollten einen partizipativen Charakter aufweisen, indem die Zielgruppen bei der Entwicklung und Durchführung beteiligt werden. Besonders erwünscht sind kooperative Entwicklungsansätze zwischen verschiedenen Einrichtungen vor Ort (im Quartier) und/oder weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren. Die voraussichtliche Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 100.000 Euro. Die genauen Förderbedingungen werden noch vom Stiftungsrat beschlossen, der sie voraussichtlich Mitte Mai veröffentlicht.


