Karlsruhe/Düsseldorf/Bielefeld, 2. September 2015. Vertreter der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) und der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) haben den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Verfassungsbeschwerde gegen den Dritten Weg im kirchlichen Arbeitsrecht ist unzulässig. Der Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis.
Diakonie RWL übt scharfe Kritik an starrer Haltung der Bundesregierung
Düsseldorf, Münster, 28. August. Mit Enttäuschung und Kritik reagiert die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe auf die am Freitag veröffentlichte Ankündigung der Bundesregierung, die Sterbebegleitung in Pflegeheimen auch künftig nicht zu finanzieren.