Neue Pflegestrukturkommission: Diakonie RWL fordert klare Abstimmung zwischen laufendem Pflegeneuordnungsgesetz und angekündigter Strukturreform
Die Einsetzung der Kommission fällt in eine Phase, in der sich mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) bereits eine Reform der Pflegeversicherung im Gesetzgebungsverfahren befindet. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt selbst, dass das PNOG neben Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung auch „wichtige strukturelle Veränderungen“ enthält. So greift das PNOG bereits tief in bestehende Versorgungsstrukturen ein: Der bisherige Entlastungsbetrag wird durch ein enger gefasstes Sozialraumbudget ersetzt. Ambulante Pflegedienste und Tagespflegen verlieren bisherige Nutzungsmöglichkeiten, für Menschen mit Pflegegrad 1 entfällt der bisherige Entlastungsbetrag. Zugleich sollen die Schwellenwerte für die Pflegegrade angehoben und mit der neuen Pflegebegleitung bestehende Beratungsstrukturen verändert werden.
Für das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe – Diakonie RWL stellt sich deshalb die Frage nach der richtigen Reihenfolge: Wie sinnvoll ist es, bereits strukturelle Veränderungen auf den Weg zu bringen, während gleichzeitig eine neu eingesetzte Kommission Empfehlungen zu zentralen Fragen der künftigen Finanzierung und Ausgestaltung der Pflegeversorgung erarbeiten soll?
Aus Sicht der Diakonie ist deshalb schwer nachvollziehbar, warum solche strukturellen Weichen bereits mit dem PNOG gestellt werden, während die heute eingesetzte Pflegestrukturkommission erst Vorschläge für die künftige Ausgestaltung der Pflege erarbeiten soll.
Pfarrer Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie RWL, sagt: „Die Pflegestrukturkommission einzusetzen ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt. Die Pflegeversicherung braucht eine grundlegende Reform. Allerdings werden die pflegenden Angehörigen noch mehr belastet, da entscheidende Entlastungsmechanismen wegfallen. Daher würde eine entscheidende Strukturreform durch ein bereits überlastetes System getragen werden müssen, was durchaus zum systemischen Zusammenbruch führen kann. Entscheidend ist deshalb jetzt, dass beide Prozesse nicht nebeneinanderlaufen, sondern konsequent miteinander verzahnt werden. Zugleich werden mit dem PNOG bereits strukturelle Veränderungen angestoßen, die massiv auf die grundlegende Struktur sowie Refinanzierung der ambulanten Dienste und Tagespflegen einwirken. Durch die angedachten Veränderungen im PNOG werden die Einrichtungen, und somit auch der Pflegemarkt, Arbeitskräfte verlieren, die nicht mehr ins System zurückkommen.“
Für Pflegeeinrichtungen und -dienste haben Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen unmittelbare Auswirkungen auf ihre Planungen. Sie benötigen Verlässlichkeit, um Angebote und betriebliche Strukturen langfristig und bedarfsgerecht gestalten zu können.
Die Diakonie RWL fordert deshalb, das laufende Gesetzgebungsverfahren und die Arbeit der Pflegestrukturkommission eng aufeinander abzustimmen. Weitreichende Strukturentscheidungen sollten die Empfehlungen der Kommission nicht unnötig vorwegnehmen.
Heine-Göttelmann: „Es geht nicht darum, notwendige Reformen aufzuschieben. Es geht um eine nachvollziehbare Reihenfolge und eine gemeinsame Richtung. Wenn eine Kommission jetzt grundlegende Empfehlungen zur Finanzierung und Weiterentwicklung der Pflegeversorgung erarbeiten soll, müssen diese Erkenntnisse auch in die weiteren politischen Entscheidungen einfließen können, um einen systemischen Zusammenbruch zu verhindern.“
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