Pressemitteilung

Mehr Geld, aber keine echte Reform – KiBiz-Novelle lässt große Chance liegen

Freie Wohlfahrtspflege NRW bewertet KiBiz-Novelle abschließend

Gestern Abend hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen in dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW ordnet den Prozess und das Ergebnis für die 8.300 Kindertageseinrichtungen, die sie vertritt, wie folgt ein:

Kinder, Jugend, Familien und Frauen

Kirsten Schwenke, die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, sagt:

„Die Landesregierung ist erst im vergangenen Dezember auf die Freie Wohlfahrtspflege mit einem konkreten Gesetzesvorschlag zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zugekommen– drei Jahre nach der letzten Landtagswahl und nach ungezählten Beratungen im Vorfeld. Dieser Gesetzentwurf hat die Erwartungen der Familien, Beschäftigten und Träger deutlich untertroffen, sowohl was die finanzielle Ausgestaltung als auch den Blick auf die wertvolle pädagogische Arbeit in den Kitas angeht.

Auf dieser Grundlage haben wir uns in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, gemeinsam mit der Landesregierung und dem Parlament den ursprünglichen Gesetzentwurf an etlichen Stellen weiterzuentwickeln. Die Landesregierung und die politischen Fraktionen haben zentrale Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege zur Änderung des Gesetzentwurfs aufgenommen. Dabei sind Verbesserungen gelungen: So sind für Kindertageseinrichtungen beispielsweise ab dem Kita-Jahr 2027/28 rund 420 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. Damit kann künftig in jeder Kita eine Alltagshelferin oder ein Alltagshelfer eingesetzt werden. Den Einsatz von Familienministerin Verena Schäffer in dem Prozess wissen wir zu schätzen.“

Stephan Jentgens, Mitglied im Vorstand der Freien Wohlfahrtspflege in NRW und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, sagt:

„Bei allen Verbesserungen, die erreicht werden konnten, bleibt festzuhalten: Die erwartete Novellierung des Kinderbildungsgesetzes sollte ursprünglich eine große Reform sein, die die Kitaarbeit strukturell verbessert. Es ist im beständigen Gespräch gelungen, diesen Gesetzentwurf zu verbessern. Es bleibt gleichzeitig die Aufgabe, das Kinderbildungsgesetz nachhaltig und finanziell-strukturell auskömmlich weiterzuentwickeln. Diese verpasste Chance bedauert die Freie Wohlfahrtspflege ausdrücklich, auch mit Blick auf die hohen Eigenanteile, die die Träger nach Gesetz selbst für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung mitbringen müssen. Ohne die finanzielle Unterstützung der Kommunen, die selbst mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen haben, wäre es für die meisten Kitaträger nicht mehr tragbar, ihre Einrichtungen vorzuhalten.

Die Träger wollen weiterhin subsidiär zu verlässlicher, qualitätsvoller Bildung, Erziehung und Betreuung mit ihren Kindertageseinrichtungen beitragen. Daher müssen auf diese Reform dringend weitere Schritte auch zur strukturellen Verbesserung der Kitafinanzierung, zur stärkeren Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur weiteren Gewinnung sowie Bindung von Fachkräften folgen.“

Hintergrundinformationen 
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) vertreten aktuell 8.300 von insgesamt 10.800 Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Damit befinden sich drei Viertel aller Kitas in NRW in freier Trägerschaft. In diesen Kitas bilden, erziehen und betreuen mehr als 100.000 Beschäftigte etwa 500.000 Kinder.  

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen
750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.

Ansprechperson

Franz Werfel
Franz Werfel
Stabsstellenleitung
F.Werfelatdiakonie-rwl.de