Pressemitteilung

Freiwilligendienst scheitert oft am Geld

Ein neues Rechtsgutachten der Bertelsmann-Stiftung bestätigt: Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Freiwilligendienst ist rechtlich möglich. Die Diakonie RWL begrüßt diese Klarheit und fordert die Politik auf, jetzt konkrete Schritte für eine gesetzliche Verankerung zu gehen.

Freiwilligendienste

"Ein Freiwilligendienst darf kein Privileg sein. Wer sich engagieren will, muss auch die Chance dazu bekommen", erklärt Mathias Schmitten, Leiter des Zentrums Freiwilligendienste der Diakonie RWL. "Das Gutachten zeigt: Der Gesetzgeber hat alle Möglichkeiten. Jetzt geht es darum, sie auch entschlossen zu nutzen."

Rechtsanspruch statt Warteliste

Bereits heute findet ein wachsender Teil junger Menschen keinen Platz mehr – nicht, weil das Interesse fehlt, sondern weil Träger und Einsatzstellen keine verlässliche Finanzierung haben. "Ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst würde bedeuten: Keine Warteliste für ein Engagement", so Schmitten. Allein bei der Diakonie RWL könnten mit einer gesicherten Förderung pro Jahr rund 1.000 zusätzliche Plätze besetzt werden – gerade dort, wo ihr Einsatz besonders wichtig wäre: in Kitas, Schulen und der Jugendhilfe.

Das von der Bertelsmann Stiftung beauftragte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bund nicht nur für den Bundesfreiwilligendienst, sondern auch für Jugendfreiwilligendienste wie das FSJ und FÖJ die gesetzgeberische Kompetenz besitzt – inklusive einer umfassenden Finanzierung. Eine Grundgesetzänderung sei dafür nicht erforderlich. 

Freiwilligendienst für alle

Die Diakonie RWL sieht in einem Rechtsanspruch die Chance, Freiwilligendienste gerechter und offener zu gestalten. Voraussetzung dafür ist ein existenzsicherndes Freiwilligengeld. "Viele junge Menschen können sich einen Freiwilligendienst schlicht nicht leisten. Ein Rechtsanspruch ohne soziale Absicherung greift zu kurz", so Schmitten.

Dieser Anspruch muss durch schriftliche Einladungen und individuelle Beratung flankiert werden – nur so entsteht echte Wahlfreiheit. Diese Forderungen teilt die Diakonie RWL mit einem breiten Bündnis von Trägern, Zentralstellen und Verbänden, das sich in der gemeinsamen Vision "Freiwilligendienste 2030" für eine Kultur der Freiwilligkeit stark macht.

Neue Chance für NRW: 
Engagement darf nicht vom Wohnort abhängen

Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres liegt in der Verantwortung der Länder. Während viele Bundesländer diese Verantwortung wahrnehmen, bleibt NRW bislang weitgehend untätig. Ein bundesweiter Rechtsanspruch kann hier strukturelle Benachteiligungen abfedern und jungen Menschen in NRW neue Chancen eröffnen.

Freiwilligendienste sichern – Jahr für Jahr ist zu wenig

Freiwilligendienste brauchen langfristige Planungssicherheit. In den vergangenen Jahren konnten massive Kürzungen oft erst in letzter Minute abgewendet werden. Für Träger bedeutet das: Unklarheit bei Verträgen, fehlende Ressourcen und für junge Menschen verpasste Chancen.

"Statt über einen sozialen Pflichtdienst zu diskutieren, sollten wir die bestehenden Freiwilligendienste stärken – strukturell, finanziell und gesetzlich", so Schmitten. "Die Politik hat es in der Hand: Statt immer neuer Debatten über ein Pflichtjahr kann sie mit einem Rechtsanspruch echte Teilhabe ermöglichen."
 

Ansprechperson

Christian Carls
Referent
C.Carlsatdiakonie-rwl.de

Ansprechperson für Rückfragen

Mathias Schmitten
Zentrumsleitung
M.Schmittenatdiakonie-rwl.de