Interview
Interview

„Beschwerdeschreiben werden häufig ignoriert“

Frank Armoneit arbeitet in der Beratungsstelle für Antidiskriminierungsarbeit (ADA) des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen in Herten. Der Diplom-Pädagoge und sein Kolleg*innen Martin Dienberg und Verena Wisniewski bieten dort Unterstützung bei Diskriminierung und beraten Menschen, die sich gegen Diskriminierung wehren möchten. Im Gespräch berichtet Armoneit von seinem Arbeitsalltag und sagt, was er vom neuen Landesantidiskriminierungsgesetz hält.

Frank Armoneit, ADA Beratungsstelle Herten
Frank Armoneit, ADA Beratungsstelle Herten

Welche Formen der Diskriminierung kommen bei Ihnen in der Beratungsstelle am häufigsten vor?

Frank Armoneit: Rassistisch motivierte Diskriminierungsfälle begegnen uns in der Beratung mit Abstand am häufigsten. Innerhalb dieser Kategorie sind bei der ADA besonders antimuslimischer und antischwarzer Rassismus stark vertreten — eine Unterteilung, wie sie auch der Antidiskriminierungsverband Deutschland (ADVD) vornimmt.

Daneben treten regelmäßig Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters, wegen Krankheit oder Behinderung, sogenannter Ableismus, wegen des Geschlechts sowie der sexuellen Orientierung auf.

All diese Fälle können Sie mit Ihrer Beratung abdecken?

Frank Armoneit: Die ADA Beratungsstelle für den Kreis Recklinghausen verfolgt einen horizontalen Ansatz. Das heißt, sie berät grundsätzlich in allen Diskriminierungsdimensionen. Im ADA NRW Netzwerk gibt es jedoch spezialisierte Stellen, die sich gezielt bestimmten Formen von Diskriminierung oder bestimmten Lebensbereichen widmen, beispielsweise antijüdischer Rassismus, antiziganistischer Rassismus oder Wohnen und Bildung.

Kommt eine Anfrage, die besser bei einer spezialisierten Beratungsstelle aufgehoben ist, verweisen wir weiter. Wir kooperieren eng mit diesen Stellen oder holen deren Expertise hinzu, damit Ratsuchende umfassend unterstützt werden. Zur Einschätzung der rechtlichen Lage ziehen wir in jedem Fall das Modellprojekt „juristische Begleitung“ hinzu. So stellen wir sicher, dass die Beratung sowohl fachlich als auch rechtlich fundiert ist.

Frank Armoneit, ADA Beratungsstelle Herten

Am 14. September 2026 hat das Netzwerk für Antidiskriminierungsarbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW (Netzwerk ada.nrw) seinen Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Das Netzwerk ada.nrw ist ein Beratungsnetzwerk gegen Diskriminierung in NRW. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von mehr als 40 landesgeförderten Beratungsstellen gegen Diskriminierung in NRW (ADA Beratungsstellen) in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen der sechs Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Jüdische Gemeinden und des Paritätischen NRW. Jede ADA Beratungsstelle im Netzwerk arbeitet eigenständig. Ihr Hauptanliegen ist die Begleitung und Stärkung von Ratsuchenden und Betroffenen von Diskriminierung. Der Beratungsfokus liegt mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf rassistischer und antisemitischer Diskriminierung.

Welche Veränderungen erwarten Sie, wenn das neue Landesantidiskriminierungsgesetz NRW zum 1. Oktober in Kraft tritt?

Frank Armoneit: Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) ist ein großer Erfolg. Es schafft eine rechtliche Basis, um die Rechte und Interessen der Ratsuchenden durchzusetzen — eine Grundlage, die bislang nicht vorhanden war. Das neue Gesetz stärkt unsere zukünftige Arbeit und bestätigt das Engagement der Kolleg*innen aus dem Modellprojekt „juristische Begleitung“, die maßgeblich an der Ausgestaltung des Gesetzes beteiligt waren und es erfolgreich — trotz starker Einwände — in Anhörungen im Landtag verteidigt haben.

Wie konkret die praktische Entlastung durch das LADG ausfallen wird, lässt sich derzeit noch nicht exakt sagen; das wird die Praxis zeigen. Klar ist jedoch jetzt schon: Das Gesetz schließt einen Teil der bisherigen Schutzlücken, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht abgedeckt hat. Besonders betroffen sind die Bereiche Bildung und Polizeiarbeit. Bei letzterem gibt es allerdings Einschränkungen: Tätigkeiten der Polizei, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgen, fallen nicht unter das LADG.

Was bedeutet das?

Frank Armoneit: Das bedeutet: Trotz der Fortschritte bleiben Schutzlücken bestehen. Besonders problematisch ist, dass das gesamte kommunale Handeln in Nordrhein-Westfalen vom LADG ausgenommen ist. Das Gesetz gilt also nicht für Behörden der Kommunen wie kommunale Ausländerbehörden oder das Bürgerbüro, sodass die Menschen weiterhin nicht durch das LADG oder ein anderes einschlägiges Gesetz vor Diskriminierung durch kommunale Stellen Kommunen geschützt sind.

Frank Armoneit und Martin Dienberg, ADA Beratungsstelle Herten

Frank Armoneit und Martin Dienberg (re.) unterstützen Ratsuchende in der ADA Beratungsstelle in Herten.

Und was ist besonders gut?

Frank Armoneit: Zwei Punkte sind aus unserer Sicht besonders positiv: Zum einen wird eine Ombudsstelle eingerichtet. Sie ist zwar beim zuständigen Ministerium angesiedelt, soll aber unabhängig und ohne Weisungsbindung arbeiten. Zum anderen entsteht analog zur Bundesebene eine Landes-Antidiskriminierungsstelle als Ergänzung zu den ADA Beratungsstellen. Dabei ist klar, dass es nicht zu unnötigen Parallelstrukturen kommen wird. Wie das LADG konkret mit Leben gefüllt wird, wird sich in den nächsten Monaten in der Praxis zeigen.

Was wünschen Sie sich für die Arbeit in den ADA Beratungsstellen?

Frank Armoneit: Für eine effektive und reibungslosere Arbeit sollten mehrere Punkte gesetzlich und organisatorisch geregelt werden.
Wichtig ist, dass die noch vorhandenen gesetzlichen Schutzlücken geschlossen werden. Besonders dringlich ist eine Regelung für kommunales Handeln: Die Praxis zeigt, dass etwa 70 Prozent unserer Fälle im Zusammenhang mit kommunalem Handeln stehen. Grundsätzlich gilt der Bedarf aber für alle Lebensbereiche, die bislang nicht gesetzlich abgedeckt sind.

Diskriminierungsverantwortliche Stellen oder Personen sollten verpflichtet werden, mit Beratungsstellen und Beschwerdeführenden in Kontakt zu treten. Häufig werden unsere Beschwerdeschreiben oder Gesprächsanfragen ignoriert; selbst nach wiederholtem Nachfragen gibt es oft keine Reaktion. Erst die Androhung rechtlicher Schritte führt manchmal zu einer Reaktion — ein Schritt, den viele Ratsuchende aus Angst vor dem Ausgang und aus finanziellen Gründen scheuen.

Die finanzielle Hürde, eine Klage zu erheben, ist für viele Ratsuchende ein großes Hindernis. Ein Fonds oder eine Stiftung, die Prozesskosten für Diskriminierungsfälle übernimmt, wäre deshalb sehr wünschenswert.

Die ADA Beratungsstellen benötigen eine stabile, bessere finanzielle Ausstattung. Aktivitäten wie Öffentlichkeitsarbeit, Fachtage, Publikationen und Präventionsprojekte sind nur mit zusätzlichen Mitteln möglich, heißt: mit Sponsoren oder Geld aus Stiftungen und anderen Fördertöpfen. Der Aufwand für das Einwerben dieser Mittel bindet aktuell viel Zeit, die sinnvoller in unmittelbar beratende und präventive Arbeit investiert wäre.

Schließlich wäre es wichtig, dass kommunale Stellen ihre Ermessensspielräume zugunsten Ratsuchender nutzen. Momentan beobachten wir in vielen Kommunen in NRW das Gegenteil: Ermessensspielräume werden häufig nicht oder kaum genutzt.

Der Jahresbericht ada.nrw 2025 kann ab sofort hier abgerufen werden.

Text und Fotos: Verena Bretz