Auf einem Schreibtisch befinden sich eine Europa-Karte sowie Informationsmaterialien zu GEAS, dem gemeinsamen europäischem Asylsystem.

GEAS

Die Reform des „Gemeinsames Europäisches Asylsystems“(GEAS) bringt weitreichende Veränderungen im europäischen Asylsystems mit sich.

Hier finden Sie verständliche Informationen, Arbeitshilfen und aktuelle Entwicklungen für die Praxis.

GEAS steht für „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ und bildet den Rahmen für die Asylpolitik der Europäischen Union. Die EU hat im Mai 2024 eine umfassende Reform des GEAS beschlossen, die seit Juni 2026 angewendet wird. 

Ziel der Reform ist es, Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten stärker zu vereinheitlichen, Migration besser zu steuern und die Verantwortung zwischen den Staaten gerechter zu verteilen. 

Die Reform soll einerseits Schutzsuchenden einheitliche Verfahren bieten und andererseits irreguläre Migration sowie Weiterwanderungen innerhalb der EU begrenzen.
 

FAQ – Häufige Fragen zur GEAS-Reform

Arbeitshilfen & Handreichungen

Die folgenden Übersichten und Handreichungen informieren über die rechtlichen Änderungen und unterstützen bei der praktischen Anwendung der neuen Regelungen.

Allgemeine Informationen zur GEAS-Reform:

Asyl.net erstellt Basisinformationen und Handreichungen und verlinkt die, Dienstanweisungen des BAMF und Themenschwerpunkte zum Thema GEAS (z.B. Familienzusammenführung im Rahmen von AMMVO)

Auswirkungen auf das Kirchenasyl

Die GEAS-Reform wirkt sich auch auf die Rahmen­be­ding­ungen des Kirchen­asyls aus: Im Rahmen der neuen Asyl- und Migrations­­management-Verord­nung (AMM-VO, ehemals Dublin-Verfahren) können neue Zu­stän­dig­­keits­­regelungen, Fristen sowie Grenz- und Rück­führungs­ver­fahren Aus­wirkungen auf das Kirchen­asyl haben. Die reguläre Überstellungsfrist beträgt weiterhin sechs Monate, kann aber auf bis zu 36 Monate verlängert werden, wenn eine Person als „flüchtig“ gilt. Die Definition von „flüchtig sein“ wurde erweitert; aus staatlicher Sicht kann jetzt auch dazu gehören, einer behördlichen Vorladung nicht nachzukommen (wie es beim Kirchenasyl ggf. der Fall ist).

Die evangelische Kirche hält weiterhin daran fest, dass Personen im Kirchenasyl nicht als flüchtig oder untergetaucht gelten dürfen, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Dennoch besteht das Risiko, dass Behörden nach Ablehnung eines Härtefalldossiers und Fortsetzung des Kirchenasyls Fristverlängerungen aussprechen. Kirchengemeinden, Beratungsstellen und Unterstützende sollten die neuen Regelungen und ihre praktischen Folgen daher aufmerksam verfolgen.

Merkblatt Kirchenasyl

Ansprechperson bei der Diakonie RWL

Karin Wieder
Referentin
Flucht, Migration und Integration
K.Wiederatdiakonie-rwl.de

Stellungnahmen zu GEAS von Diakonie und ev. Kirche

Die GEAS-Reform und ihre nationale Umsetzung wird von zivilgesellschaftlichen und menschenrechtlichen Akteur*innen weiterhin deutlich kritisiert. In mehreren Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass die Reform eine erhebliche Verschärfung des europäischen Asylrechts darstellt und den Schutz fliehender Menschen gefährden kann.
 

Ansprechpersonen

Judith Fisch
Referentin
Flucht, Migration und Integration
J.Fischatdiakonie-rwl.de