Informationen zu Sonderzahlungen, Prämien, Pflegebonus
Pflegebonus
- Diakonie RWL/Zentrum Recht: Rundschreiben zum Pflegebonus - Meldepflicht, 11.07.2022 + Ergänzung zur Meldepflicht, 12.07.2022 + Pflegebonus, Betretungsverbot nach § 20a IfSG, 13.07.2022
- GKV-Spitzenverband: Festlegungen nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Corona-Pflegeboni (Pflegebonus-Festlegungen), 27.06.2022
- GKV-Spitzenverband: Sonderleistung während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie nach § 150a SGB XI (Corona-Pflegebonus), Juli 2022
Programme
Rahmenempfehlung für Mütter-/Väter-Kind-Kuren
Die Diakonie Deutschland informiert: "In der Pandemie sind die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen durch den Belegungsrückgang bei gleichzeitigen hygienebedingten Mehrkosten unter starken wirtschaftlichen Druck geraten. Bis zum 15.6.2021 erhielten die Kliniken (einschließlich der Einrichtungen des Müttergenesungswerks), die von den Krankenkassen belegt werden, Ausgleichzahlungen nach § 111d SGB V. Eine Verlängerung dieser Regelung konnte nicht erreicht werden. Stattdessen wurde – nach vielen Diskussionen und Beratungen - im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) fixiert, dass nun auf Bundesebene Rahmenempfehlungen (vereinbart zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Rehabilitation maßgeblichen Verbänden) zu pandemiebedingten Vergütungsanpassungen vereinbart werden (Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation zu Corona-Sonderregelungen). Für dieses Anliegen hatten sich die Diakonie Deutschland und der Evangelische Fachverband für Frauengesundheit (EVA) intensiv eingesetzt. Unter Beteiligung der Diakonie Deutschland wurde die Rahmenempfehlung in kurzer Zeit vereinbart und geregelt, dass (weiterhin) Hygienezuschläge gezahlt als auch Minderbelegungen (über einen bestimmten Prozentsatz) ausgeglichen werden." Pressemitteilung des Müttergenesungswerkes, 30.07.2021
Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022
Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro. Kinder, Jugendliche und ihre Familien blicken auf eine harte Zeit zurück: Kitas, Schulen, Sportvereine und vieles mehr waren über ein Jahr oftmals ganz oder teilweise geschlossen. Dadurch haben die Kinder und Jugendlichen nicht nur viel Lernstoff versäumt, sondern konnten häufig nicht ihre Freunde persönlich treffen, Sport treiben, anderen Freizeitaktivitäten nachgehen und mussten oftmals zurückstecken. (Quelle BMFSFJ). Eine aktuelle Übersicht über die geplanten Maßnahmen und Förderbereiche finden Sie hier: BMFSFJ - Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche.- Bundesagentur für Arbeit: Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialschutz-Pakete
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld


