Zukunftssicher in die Reform: Diese drei Punkte sind jetzt entscheidend
1) Erst Struktur, dann Reform: Freiwilligendienst als skalierbare Säule stärken
Deutschland braucht die bewährte Architektur der Freiwilligendienste (FWD) aus Trägern, Einsatzstellen, Begleitung und Bildungsarbeit – als skalierbare Säule ziviler Dienste, die auch dann trägt, wenn Wehr- oder Pflichtdienst kommt. Damit der FWD für alle Szenarien bereitsteht, muss er jetzt ausgebaut und gestärkt werden: mit einem Rechtsanspruch (mehr Plätze) und einem Freiwilligengeld auf BAföG-Niveau. Wenn ein Ersatzdienst den Lebensunterhalt absichern soll, muss auch der FWD raus aus dem Taschengeld-Modus – hin zu einem Freiwilligengeld, das existenzsichernd ist. Zugleich darf ein möglicher Ersatzdienst nicht hinter die hohen Standards der Freiwilligendienste zurückfallen. Die Qualität von FSJ und BFD – mit guter Begleitung, Verantwortungsübernahme und Persönlichkeitsbildung – muss auch hier gelten.
2) Klarheit schaffen: Wer einen Freiwilligendienst leistet, hat geleistet
Wir erhalten derzeit viele Anrufe von jungen Menschen und Eltern, die wissen wollen, ob nach einem Freiwilligenjahr später zusätzlich ein Wehr- oder Pflichtdienst gefordert werden könnte. Das WDModG kann hier Klarheit schaffen: Der vorliegende Entwurf stellt die gesellschaftliche Leistung der Freiwilligen ausdrücklich heraus und sieht dafür einen neuen § 7a im Wehrpflichtgesetz vor. Damit sollen Zeiten im Freiwilligendienst auf einen späteren Grundwehrdienst angerechnet werden. Herangezogen werden nur Personen, bei denen nach Anrechnung noch mindestens sechs Monate Grundwehrdienst verbleiben. Während eines Freiwilligendienstes erfolgt keine Heranziehung. Für alle, die jetzt einen Freiwilligendienst leisten, bedeutet das – sofern §7a in dieser Form beschlossen wird –, dass dieser Einsatz als Dienstzeit zählt. Diese Klarstellung muss im weiteren Verfahren erhalten bleiben und bei der Verabschiedung eindeutig verankert werden.
3) Ein Verfahren, zwei Optionen: Wehrdienst und Freiwilligendienst gleichwertig beraten
Wenn der Staat bald ganze Jahrgänge kontaktiert, um für den Wehrdienst zu werben, muss der FWD gleichwertig in diese Informations- und Beratungskette eingebunden sein – mit gleichen Zeitpunkten, gleicher Reichweite und gleicher Verbindlichkeit. Dazu gehört die faire Entsprechung zur Bereitschaftserklärung: die Möglichkeit, Interesse am FWD unmittelbar zu bekunden. Das schafft nicht nur echte Wahlfreiheit – es führt auch dazu, dass sich mehr junge Menschen informiert und bewusst für einen Dienst entscheiden.
Text: Mathias Schmitten, Video und Foto: Christian Carls
Ansprechperson
Kurztext
Rechtsanspruch auf FWD (Vision 2030)
• Garantie: Wo sich Person, Einsatzstelle und Träger einigen, besteht Anspruch auf den Dienst.
• Freiwilligengeld: Bundesfinanziert, existenzsichernd, am BAföG-Höchstsatz orientiert.
• Information & Beratung: Alle Jugendlichen erhalten Informationen und Einzelberatung zum FWD.



