Förderung: Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Jugendhilfe in NRW

Antragsfristen:
- Für Maßnahmen in den Sommerferien bitte die Unterlagen bis zum 30.06. einreichen.
- Für Maßnahmen in den Herbstferien bitte die Unterlagen bis zum 31.08. einreichen.
Arbeitnehmer*innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für ihr Engagement nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW bis zu acht Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Der Verdienstausfall, der durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann - nach Antragstellung - mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2023-2027 des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesjugendförderplan) ausgeglichen werden.
Geförderte Maßnahmen
Ehrenamtliches Engagement in der Jugendhilfe, z.B.:
- Jugendferienlager
- Jugendreisen
- Jugendwanderungen
- Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen
- Internationale Jugendbegegnungen
FAQ
Beratung
Die folgende Mitarbeiterin steht Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne als Ansprechperson zur Verfügung:
Antragsformulare
Antragsformulare
Vor Beginn der der Freizeitmaßnahme: Bitte beide Formulare ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben per Briefpost senden an: Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.-Diakonie RWL, Abteilung Finanzsteuerung, Lenaustr. 41, 40470 Düsseldorf.
Nachweisformular
Nach Ende der der Freizeitmaßnahme: Bitte das Nachweisformular ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben per Briefpost senden an: Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.-Diakonie RWL, Abteilung Finanzsteuerung, Lenaustr. 41, 40470 Düsseldorf.
Weitere Informationen
Der Landschaftsverband Rheinland bietet eine Infoseite zur finanziellen Förderung, den hierzu berechtigten Personen und weiterführende Links:
