Ausgewählte Beschlüsse der Schlichtungskammer

21.09.2018
Mündliche Erörterung
Aktenzeichen: 2 M 62/18
Eine Erörterung im Sinne des § 38 Abs. 3 MVG.EKD kann nicht für abgeschlossen erklärt werden, wenn die von der Mitarbeitervertretung geforderte mündliche Erörterung nicht stattgefunden hat, weil die Dienststelle einseitig auf einer schriftlichen Erörterung besteht (Ergänzung zu KG.EKD 03.02.2014 -II-0124/V30-13-).
03.05.2018
Vorlage von Führungszeugnissen
Aktenzeichen: 2M-80/17
Die Mitarbeitervertretung in einer Einrichtung der Jugendhilfe kann aus eigenem Recht nicht verlangen, dass erweiterte Führungszeugnisse, die von hauptamtlichen Mitarbeitenden nach §§ 72 a Abs. 1 SGB XIII, 30 a BZRG vorgelegt werden müssen, an diese nach der Vorlage wieder herausgegeben werden müssen. Sie hat auch keinen Anspruch darauf, dass erweiterte Führungszeugnisse nicht einbehalten werden und in die von der Dienststelle geführten Personalakten abgeheftet werden. Auch datenschutzrechtliche Vorschriften können ein derartiges Verlangen nicht begründen.
16.06.2016
Einsichtnahme der Mitarbeitervertretung in Bruttoentgeltlisten
Aktenzeichen: 2 M 74/15
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 MVG.EKD kann der Mitarbeitervertretung - trotz Fehlens einer der in § 82 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BetrVG entsprechenden Vorschrift - ein Anspruch auf Einsicht in Bruttoentgeltlisten zustehen.
24.09.2015
Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen
Aktenzeichen: 2 M 56/15
Einer Freistellung oder einer Zustimmung der Dienststelle bedarf es nicht, wenn ein Mitglied einer Mitarbeitervertretung an einer Tagung oder einem Lehrgang nach § 19 Abs. 3 MVG.EKD teilnehmen will, deren Erforderlichkeit zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststelle streitig ist. Ein auf Freistellung des Mitarbeitervertretungsmitglieds oder auf Freistellung von den zu erwartenden Kosten bzw. auf Anmeldung durch die Dienststelle zu der streitigen Veranstaltung gerichteter Antrag ist unzulässig.
26.03.2015
Stufenzuordnung nach § 13 BAT-KF
Aktenzeichen: 2 M 78/14
Im Rahmen der Stufenzuordnung nach § 13 BAT-KF ist bei der Einstellung als Erzieher/in in einer offenen Ganztagsschule im Bereich der Ambulanten Jugendhilfe die vorangegangene Tätigkeit des Mitarbeitenden als Sozialpädagoge/-pädagogin / Sozialarbeiter/-arbeiterin in der ambulanten sozialpädagogischen Familienpflege als einschlägige Berufserfahrung zu berücksichtigen.
03.02.2015
Ausschluss eines Mitglieds aus der Gesamtmitarbeitervertretung im Dienststellenverbund
Aktenzeichen: 2 M 85/14
Die unautorisierte Weitergabe interner Probleme der Mitarbeitervertretung an die Dienststellenleitung kann den Ausschluss eines MAV-Mitglieds rechtfertigen (§ 17 MVG.EKD).
02.05.2013
Ergotherapeutin Eingruppierung AVR.DW.EKD
Aktenzeichen: 2 M 41/12
Fordert die Dienststelle in einer Ausschreibung für die Stelle einer Ergotherapeutin eine kunsttherapeutische Zusatzausbildung und beschäftigt sie dann eine Mitarbeiterin mit einer solchen Zusatzqualifikation, so kann eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe 8 AVR.DW.EKD gerechtfertigt sein, obwohl die Vergütungsgruppe 7 das Richtbeispiel „Ergotherapeutin“ nennt.
02.05.2013
Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
Aktenzeichen: 2 M 113/13
Ändern sich bei einer zum 01.07.2007 übergeleiteten Mitarbeiterin später deren Tätigkeitsmerkmale, so ist nicht mehr die übergeleitete Entgeltgruppe, sondern die für die neue Tätigkeit geltende Entgeltgruppe maßgeblich.
27.09.2012
BAT Übergangsregelung zum 01.07.2007
Aktenzeichen: 2 M 1/12
Eine Erörterung im Sinne des § 38 Abs. 3 MVG.EKD kann nicht für abgeschlossen erklärt werden, wenn die von der Mitarbeitervertretung geforderte mündliche Erörterung nicht stattgefunden hat, weil die Dienststelle einseitig auf einer schriftlichen Erörterung besteht (Ergänzung zu KG.EKD 03.02.2014 -II-0124/V30-13-).
27.09.2012
Initiativantrag der Mitarbeitervertretung
Aktenzeichen: 2M-44/12
Die Ablehnung eines Initiativantrags der Mitarbeitervertretung ist rechtswidrig, wenn durch die Realisierung des Antrags ein tarifwidriger Zustand beseitigt wird.
09.08.2012
Hebung der Arbeitsleistung
Aktenzeichen: 2 M 39/12
Muss eine Pflegekraft in der Psychiatrie häufig die Betreuungsaufgaben ihrer Kollegin zusätzlich übernehmen, weil diese wegen der Anordnung ständiger Überwachung fixierter Patienten für ihre sonstigen Aufgaben unabkömmlich ist, kann der Mitbestimmungsfall des § 40 Buchst. i MVG.EKD gegeben sein.
25.04.2012
Dienststellenleitung als Disziplinarvorgesetzter freigestellter MAV-Mitglieder (§ 20 MVG.EKD)
Aktenzeichen: 2M 67/11
Auch von der Arbeitsleistung freigestellte MAV-Mitglieder unterliegen der Disziplinargewalt der Dienststellenleitung und haben verbindliche Einladungen zu Personalgesprächen zu folgen, soweit nicht Inhalt und Ausführung der MAV-Arbeit thematisiert werden soll. -Beschluss vom 25.04.2012.
15.02.2012
Schulungsanspruch der stellvertretenden Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden (§ 52 Abs. 1 MVG.EKD)
Aktenzeichen: 2M 17/12
Die stellvertretende Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden hat nur unter den Voraussetzungen des § 96 Abs. 4 Satz 4 SGB IX den Schulungsanspruch nach § 19 Abs. 3 MVG.EKD.
31.01.2012
Auflösung der Mitarbeitervertretung wegen groben Missbrauchs (§ 17 MVG.EKD)
Aktenzeichen: 2 M 92/11
Das Kontaktieren staatlicher Stellen wegen angeblicher Missstände in der Dienststelle durch die Mitarbeitervertretung hinter dem Rücken der Dienststellenleitung rechtfertigt in der Regel nicht die Auflösung der Mitarbeitervertretung wegen groben Missbrauchs.
16.01.2012
Sonderurlaub zur Erprobung einer Lebensgemeinschaft (§ 27 Abs. 2 BAT-KF)
Aktenzeichen: 2 M 49/11
Unterhält eine Dienststelle Einrichtungen, die verstreut in einem größeren Regionalbereich liegen, so gelten die Fahrzeiten, die MAV-Mitglieder für die MAV-Tätigkeit in der Region aufwenden müssen, als Arbeitszeit (§ 19 Abs. 2 MVG.EKD) -Beschluss vom 24.11.2011.
24.11.2011
Fahrzeiten von MAV-Mitgliedern als entgeltpflichtige Arbeitszeit
Aktenzeichen: 2 M 67/11
Eine Erörterung im Sinne des § 38 Abs. 3 MVG.EKD kann nicht für abgeschlossen erklärt werden, wenn die von der Mitarbeitervertretung geforderte mündliche Erörterung nicht stattgefunden hat, weil die Dienststelle einseitig auf einer schriftlichen Erörterung besteht (Ergänzung zu KG.EKD 03.02.2014 -II-0124/V30-13-).