Ausgewählte Beschlüsse der Schlichtungskammer

Hammer auf blauem Hintergrund

21.09.2018

Mündliche Erörterung

Aktenzeichen: 2 M 62/18

Eine Erörterung im Sinne des § 38 Abs. 3 MVG.EKD kann nicht für abgeschlossen erklärt werden, wenn die von der Mitarbeitervertretung geforderte mündliche Erörterung nicht stattgefunden hat, weil die Dienststelle einseitig auf einer schriftlichen Erörterung besteht (Ergänzung zu KG.EKD 03.02.2014 -II-0124/V30-13-).

03.05.2018

Vorlage von Führungszeugnissen

Aktenzeichen: 2M-80/17

Die Mitarbeitervertretung in einer Einrichtung der Jugendhilfe kann aus eigenem Recht nicht verlangen, dass erweiterte Führungszeugnisse, die von hauptamtlichen Mitarbeitenden nach §§ 72 a Abs. 1 SGB XIII, 30 a BZRG vorgelegt werden müssen, an diese nach der Vorlage wieder herausgegeben werden müssen. Sie hat auch keinen Anspruch darauf, dass erweiterte Führungszeugnisse nicht einbehalten werden und in die von der Dienststelle geführten Personalakten abgeheftet werden. Auch datenschutzrechtliche Vorschriften können ein derartiges Verlangen nicht begründen.

16.06.2016

Einsichtnahme der Mitarbeitervertretung in Bruttoentgeltlisten

Aktenzeichen: 2 M 74/15

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 MVG.EKD kann der Mitarbeitervertretung - trotz Fehlens einer der in § 82 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BetrVG entsprechenden Vorschrift - ein Anspruch auf Einsicht in Bruttoentgeltlisten zustehen.

24.09.2015

Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen

Aktenzeichen: 2 M 56/15

Einer Freistellung oder einer Zustimmung der Dienststelle bedarf es nicht, wenn ein Mitglied einer Mitarbeitervertretung an einer Tagung oder einem Lehrgang nach § 19 Abs. 3 MVG.EKD teilnehmen will, deren Erforderlichkeit zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststelle streitig ist. Ein auf Freistellung des Mitarbeitervertretungsmitglieds oder auf Freistellung von den zu erwartenden Kosten bzw. auf Anmeldung durch die Dienststelle zu der streitigen Veranstaltung gerichteter Antrag ist unzulässig.

26.03.2015

Stufenzuordnung nach § 13 BAT-KF

Aktenzeichen: 2 M 78/14

Im Rahmen der Stufenzuordnung nach § 13 BAT-KF ist bei der Einstellung als Erzieher/in in einer offenen Ganztagsschule im Bereich der Ambulanten Jugendhilfe die vorangegangene Tätigkeit des Mitarbeitenden als Sozialpädagoge/-pädagogin / Sozialarbeiter/-arbeiterin in der ambulanten sozialpädagogischen Familienpflege als einschlägige Berufserfahrung zu berücksichtigen.

03.02.2015

Ausschluss eines Mitglieds aus der Gesamtmitarbeitervertretung im Dienststellenverbund

Aktenzeichen: 2 M 85/14

Die unautorisierte Weitergabe interner Probleme der Mitarbeitervertretung an die Dienststellenleitung kann den Ausschluss eines MAV-Mitglieds rechtfertigen (§ 17 MVG.EKD).

02.05.2013

Ergotherapeutin Eingruppierung AVR.DW.EKD

Aktenzeichen: 2 M 41/12

Fordert die Dienststelle in einer Ausschreibung für die Stelle einer Ergotherapeutin eine kunsttherapeutische Zusatzausbildung und beschäftigt sie dann eine Mitarbeiterin mit einer solchen Zusatzqualifikation, so kann eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe 8 AVR.DW.EKD gerechtfertigt sein, obwohl die Vergütungsgruppe 7 das Richtbeispiel „Ergotherapeutin“ nennt.

02.05.2013

Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung

Aktenzeichen: 2 M 113/13

Ändern sich bei einer zum 01.07.2007 übergeleiteten Mitarbeiterin später deren Tätigkeitsmerkmale, so ist nicht mehr die übergeleitete Entgeltgruppe, sondern die für die neue Tätigkeit geltende Entgeltgruppe maßgeblich.

27.09.2012

BAT Übergangsregelung zum 01.07.2007

Aktenzeichen: 2 M 1/12

Eine Erörterung im Sinne des § 38 Abs. 3 MVG.EKD kann nicht für abgeschlossen erklärt werden, wenn die von der Mitarbeitervertretung geforderte mündliche Erörterung nicht stattgefunden hat, weil die Dienststelle einseitig auf einer schriftlichen Erörterung besteht (Ergänzung zu KG.EKD 03.02.2014 -II-0124/V30-13-).

27.09.2012

Initiativantrag der Mitarbeitervertretung

Aktenzeichen: 2M-44/12

Die Ablehnung eines Initiativantrags der Mitarbeitervertretung ist rechtswidrig, wenn durch die Realisierung des Antrags ein tarifwidriger Zustand beseitigt wird.

09.08.2012

Hebung der Arbeitsleistung

Aktenzeichen: 2 M 39/12

Muss eine Pflegekraft in der Psychiatrie häufig die Betreuungsaufgaben ihrer Kollegin zusätzlich übernehmen, weil diese wegen der Anordnung ständiger Überwachung fixierter Patienten für ihre sonstigen Aufgaben unabkömmlich ist, kann der Mitbestimmungsfall des § 40 Buchst. i MVG.EKD gegeben sein.

25.04.2012

Dienststellenleitung als Disziplinarvorgesetzter freigestellter MAV-Mitglieder (§ 20 MVG.EKD)

Aktenzeichen: 2M 67/11

Auch von der Arbeitsleistung freigestellte MAV-Mitglieder unterliegen der Disziplinargewalt der Dienststellenleitung und haben verbindliche Einladungen zu Personalgesprächen zu folgen, soweit nicht Inhalt und Ausführung der MAV-Arbeit thematisiert werden soll. -Beschluss vom 25.04.2012.

15.02.2012

Schulungsanspruch der stellvertretenden Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden (§ 52 Abs. 1 MVG.EKD)

Aktenzeichen: 2M 17/12

Die stellvertretende Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden hat nur unter den Voraussetzungen des  § 96 Abs. 4 Satz 4 SGB IX den Schulungsanspruch nach § 19 Abs. 3 MVG.EKD.

31.01.2012

Auflösung der Mitarbeitervertretung wegen groben Missbrauchs (§ 17 MVG.EKD)

Aktenzeichen: 2 M 92/11

Das Kontaktieren staatlicher Stellen wegen angeblicher Missstände in der Dienststelle durch die Mitarbeitervertretung hinter dem Rücken der Dienststellenleitung rechtfertigt in der Regel nicht die Auflösung der Mitarbeitervertretung wegen groben Missbrauchs.

16.01.2012

Sonderurlaub zur Erprobung einer Lebensgemeinschaft (§ 27 Abs. 2 BAT-KF)

Aktenzeichen: 2 M 49/11

Unterhält eine Dienststelle Einrichtungen, die verstreut in einem größeren Regionalbereich liegen, so gelten die Fahrzeiten, die MAV-Mitglieder für die MAV-Tätigkeit in der Region aufwenden müssen, als Arbeitszeit (§ 19 Abs. 2 MVG.EKD) -Beschluss vom 24.11.2011.

24.11.2011

Fahrzeiten von MAV-Mitgliedern als entgeltpflichtige Arbeitszeit

Aktenzeichen: 2 M 67/11

Eine Erörterung im Sinne des § 38 Abs. 3 MVG.EKD kann nicht für abgeschlossen erklärt werden, wenn die von der Mitarbeitervertretung geforderte mündliche Erörterung nicht stattgefunden hat, weil die Dienststelle einseitig auf einer schriftlichen Erörterung besteht (Ergänzung zu KG.EKD 03.02.2014 -II-0124/V30-13-).