Asylverfahrensberatung ist Demokratiearbeit und kein lästiger Kostenfaktor
Das Bundesinnenministerium will die Förderung der Asylverfahrensberatung (AVB) einstellen, die Freie Wohlfahrtspflege auf Bundes- und Landesebene fordert den Ausbau der Beratung. Julia Gorlt ist eine von mehr als 40 Berater*innen in NRW. Im Interview spricht sie über das Aufnahmesystem, Beratungsgespräche als Demokratiearbeit und Botschaften an Innenminister Dobrindt.
Zur Person
Julia Gorlt, Sozialwissenschaftlerin, arbeitet als Asylverfahrensberaterin für das Diakonische Werk Bochum in der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW in Bochum. Sie ist eine von mehr als 40 Berater*innen, die in 30 der 53 Aufnahmeeinrichtungen in NRW Asylsuchende im Rahmen des Bundesprogramms Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG beraten.
Was ist die Aufgabe der Asylverfahrensberatung?
Julia Gorlt: Wir beraten Menschen, die überlegen, einen Asylantrag zu stellen, und diejenigen, die sich bereits im Asylverfahren befinden, individuell zu allen Fragen rund um das Verfahren. Zum Beispiel zu individuellen Erfolgsaussichten eines Asylantrags, zum Dublin-Verfahren, also zu dem Verfahren, das feststellt, welcher europäische Staat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, oder zu Rechtsmitteln. Wir geben Orientierung im Dschungel des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes. Mit meinen Erfahrungen der vergangenen Jahre kann ich sagen: Die unabhängige Asylverfahrensberatung sichert ein faires und effektives Asylverfahren.
Sie beraten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum, was bedeutet das genau?
Julia Gorlt: Meine Kollegin und ich haben eine gewisse Sonderstellung, denn wir beraten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum. Hier werden Asylsuchende registriert und halten sich nur einige Stunden auf, bevor sie innerhalb von NRW oder auf ein anderes Bundesland verteilt werden. Unsere frühzeitige Beratung ist sinnvoll, denn wir können so Schutzbedarfe melden – beispielsweise von queeren Personen, traumatisierten Menschen, Opfern sexualisierter Gewalt – bevor sie in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden. Unsere Einschätzung erfolgt nicht subjektiv, sondern basiert auf rechtlichen Kriterien – der EU-Aufnahmerichtlinie. Diese Meldungen erfolgen bereits vor der Asylantragstellung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Landesbehörden, damit eine passende Unterbringung gefunden werden kann und spezialisierte Anhörer*innen, sogenannte Sonderbeauftragte, bereitstehen. 2025 haben wir allein in der LEA mehr als 1.000 Personen umfassend beraten oder an Kolleg*innen in der nächsten Unterbringung, der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) oder an Fachberatungen vermittelt.
Und wer sitzt Ihnen hier in Ihrem Büro täglich gegenüber? Welche Fragen und Themen besprechen Sie?
Julia Gorlt: Die meisten Menschen kommen aus Syrien, Afghanistan, der Türkei – aber auch aus Myanmar, China und verschiedenen afrikanischen Staaten, darunter viele Frauen, die schwere Gewalt erfahren haben, auch in Form von Genitalverstümmelung – insgesamt aus mehr als 30 Ländern. Sie haben Fragen zur Anhörung, welche Dokumente sie vorlegen müssen oder auch, wie sie ihre Erfahrungen und Erlebnisse beweisen können. Manchmal erklären wir auch noch einmal ganz in Ruhe, wo die Person als nächstes hinkommt und wie es danach weitergeht. Viele wissen nach der Registrierung nicht, dass sie noch gar nicht offiziell Asyl beantragt haben. In einigen Fällen ist ein Asylantrag auch nicht sinnvoll – wir erläutern den Personen auch die Konsequenzen einer Asylantragstellung.
Es wird im Zuge der AVB viel von vulnerablen Gruppen gesprochen – was hat es damit auf sich?
Julia Gorlt: Es kommen auch Personen zu uns, die sich, nachdem sie unsere Flyer gelesen haben, in den Kategorien der vulnerablen Personen wiederfinden, etwa weil sie Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, weil sie traumatisiert sind oder weil sie queer sind. Sie wussten vorher nicht, dass genau diese Punkte relevanter sein können für ein „erfolgreiches“ Asylverfahren als die allgemeine Kriegssituation im Herkunftsland. Folterüberlebende haben wir auch oft in Beratung, auch hier können wir an qualifizierte Beratungsstellen und die Rechtsmedizin in Nähe der Aufnahmeeinrichtung verweisen und entlasten. Durch unsere Sonderstellung noch vor der Aufnahme haben wir die Möglichkeit, die Person vorab den Behörden im zuständigen Bundesland zu melden und diese über den besonderen Schutzbedarf zu informieren.

Eine Frau aus Somalia
Julia Gorlt: Zum Beispiel beriet ich eine Frau aus Somalia, die erst durch die Beratung erfahren hat, dass Genitalverstümmelung (FGM/C) ein relevanter Asylgrund ist. Ich beriet sie ausführlich darüber, dass es dafür einer Untersuchung und Attestierung einer spezialisierten Gynäkologin bedarf und dass sie auch Anspruch auf medizinische Behandlung hat. Sie wurde gleichzeitig von mir gemeldet, weil sie mit 14 Jahren zwangsverheiratet und auf schwerste Weise durch ihren früheren Ehemann sexuell missbraucht worden war. Er hatte ihr die Beine gebrochen. Sie brauchte auf so vielen Ebenen Unterstützung. Sie benötigte unbedingt eine Sonderbeauftragte weibliche Person für die Durchführung der Anhörung.

Eine Frau aus Nigeria
Julia Gorlt: Ich habe außerdem eine 29-jährige Frau aus Nigeria beraten, die Opfer von Menschenhandel geworden ist und in ihrer Kindheit ebenfalls schwerste sexualisierte Gewalt erfahren hat. Auch bei ihr erschien eine Traumatisierung wahrscheinlich. Zusätzlich habe ich sie an eine Fachberatungsstelle für Opfer/Überlebende von Menschenhandel in Nähe ihrer Aufnahmeeinrichtung angebunden.
Wie wirkt die Beratung?
Julia Gorlt: Die Beratung wirkt für die Schutzsuchenden erleichternd. Wir arbeiten behördenunabhängig und ganzheitlich, soll heißen: Wir sind in höchstem Maße qualifizierte „Dritte“, die Menschen zu ALLEN Fragen des Asylverfahrens kompetent beraten. Meine Kollegin ist Rechtswissenschaftlerin, ich habe einen sozialwissenschaftlichen Abschluss in Friedens- und Konfliktforschung, wir arbeiten somit interdisziplinär. Die Menschen können sich vor uns öffnen, sie können gut vorbereitet in die Anhörungen gehen, wissen, worauf es ankommt, haben ihre Unterlagen zusammen und werden dabei unterstützt, realistische Erwartungen hinsichtlich des Ausgangs des Asylverfahrens zu entwickeln. Es ist ganz klar, dass das die Qualität der Anhörungen steigert, und dass es nachgelagerte Klärungsbedarfe des BAMF reduziert. Die AVB erfüllt eine wichtige Korrektivfunktion, weil sie behördenunabhängig arbeitet, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könnte diese Aufgabe so nicht erfüllen.

Die Beraterinnen arbeiten behördenunabhängig und ganzheitlich, das heißt: Sie sind in höchstem Maße qualifizierte „Dritte“, die Menschen zu allen Fragen des Asylverfahrens kompetent beraten.
Wenn Sie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der ab dem kommenden Jahr die bundesweit 25 Millionen Euro für diese wichtige Beratung nicht mehr zur Verfügung stellen möchte, treffen würden – was würden Sie ihm sagen?
Julia Gorlt: Ich würde für einen finanziellen Ausbau statt einer Einstellung der Beratung werben – und somit für eine langfristig gesicherte Finanzierung unserer Beratungsstellen: Gerade kleinere Träger können die Stellen nicht über Monate hinweg vorfinanzieren, was dazu führt, dass bereits viele hochqualifizierte Kolleg*innen kündigen mussten. Die hohe Expertise der Berater*innen ist immens und systemisch bedeutsam, oftmals arbeiten wir schon seit Jahrzehnten in diesem Bereich, besuchen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen, um up to date zu sein, weil sich die Rechtslage ständig ändert.
Ich würde mir mehr Dialogbereitschaft der Behörden wünschen: Ich erinnere mich auch, dass es noch vor zehn Jahren, als ich in diesem Bereich angefangen habe zu arbeiten, eine große Wertschätzung der Expertise von NGOs und der Freien Wohlfahrt gab, zum Beispiel dass unser Fachwissen in Entscheidungsprozesse einbezogen wurde – um gute, praxisnahe Lösungen für die Menschen zu finden.
In unserer zunehmend zerrissenen Gesellschaft gelten Werte wie Zugang zum Recht und Fairness auch für Menschen, die Asyl suchen. Die Asylverfahrensberatung trägt dazu bei, Behörden und Gerichte von vornherein schon zu entlasten und Kosten einzusparen. Unsere Arbeit ist Demokratiearbeit. Wenn wir weiterhin als demokratisches Land existieren wollen, müssen wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern und nicht immer mehr abschaffen.
Text: Hanna Zängerling, Fotos: Diakonie Ruhr
Ansprechperson
INFO
Das Bundesinnenministerium (BMI) plant, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren ab 2027 nicht mehr zu finanzieren. Auch für Asylsuchende in NRW würde die zentrale Unterstützung wegfallen, um das Asylverfahren informiert und rechtssicher zu durchlaufen. Bereits jetzt sind etliche Ratsuchende, insbesondere in Notunterkünften, ohne Beratung. Die Lücke rührt daher, dass die NRW-Landesregierung die jahrzehntelange Landesförderung Ende 2024 mit explizitem Verweis auf die Bundesförderung eingestellt hat. Die Mittel reichen seitdem nicht aus. Die Freie Wohlfahrtspflege fordert den Erhalt und Ausbau des Programms.

