Wohn- und Unterstützungsangebote in NRW gemäß der Zielsetzung der UN-BRK, des BTHG und des Landesrahmenvertrags NRW
Neu zu gestaltende Wohnangebote müssen sich konsequent an den Leitzielen der Personenzentrierung und Inklusion ausrichten. Wie lassen sich diese Ziele im nordrhein-westfälischen Kontext konkretisieren? Mit den Forschungs- und Projektergebnissen im Rahmen von „Wohnen selbstbestimmt“, dem Positionspapier „Menschen mit außergewöhnlich intensiven Unterstützungsbedarfen in NRW“ des Evangelischen Fachverbands und mit dem Abschlussbericht der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ stehen umfassende und differenzierte Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Ziel aller handelnden Akteure in NRW muss es sein, die vorliegenden Anregungen und Impulse aufzugreifen und in die Versorgungspraxis zu übersetzen.
