Antrag

Stärkung der Bahnhofsmission 2025

Projektförderung für Bahnhofsmissionen in NRW durch Mittel des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) 2025
Ein Ehrenamtlicher der Bahnhofsmission steht am Bahngleis, während ein Zug vorbeifährt.

Antragsfrist

ab sofort können Anträge gestellt werden.


Antragstellung:

Träger aus dem Bereich der Caritas können hier einen Antrag stellen: Antrag Caritas

Träger aus dem Bereich der Diakonie RWL können sich hier Anmelden · Diakonie RWL Mitgliederportal und im Drittmittelcenter einen Antrag stellen

Ausgangslage und Zielsetzung der Zuwendung

Das Ministerium für Arbeit und Gesundheit und Soziales NRW stellt den 23 lokalen Bahnhofsmissionen eine Zuwendung (im Nachgang Förderung genannt) in Höhe von insgesamt  950.000 € zur Verfügung. 

Ziel der Förderung ist die kurzfristige Stärkung, Stabilisierung und Weiterentwicklung der Angebote lokaler Bahnhofsmissionen angesichts steigender Hilfebedarfe bei rückläufigen Spenden und Drittmitteln sowie einer abnehmenden Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement.

Näheres hierzu im Fördersteckbrief 'Unterstützungsleistungen Bahnhofsmissionen NRW' des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

  • ausschließlich projektbezogene Ausgaben, die unmittelbar dem beschriebenen Zuwendungszweck dienen.
  • Jede Bahnhofsmission kann in einem vereinfachten Verfahren bis zu 41.304,34 € beantragen. Vereinfacht bedeutet, das eine Grobbeschreibung des Projekts ausreichend ist.
  • Es werden 100 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.
  • Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 07.10.2025 wurde mit Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.10.2025  zugelassen.
  • Der Durchführungszeitraum endet am 28.02.2026  - förderfähig sind alle Leistungen und Lieferungen, die innerhalb dieses Durchführungszeitraums erbracht wurden und die Zahlung erfolgt ist.

Projektbezogene Ausgaben können sein: 

a) Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben, wie z.B.

  • projektbezogene, befristete Personalausgaben (z.B. Koordination, Begleitung, Assistenz)
  • Honorare für externe Fachkräfte, etwa für Fachvorträge, Schulungen oder Moderation
  • projektbezogene weitere Aufwendungen

b) Sachausgaben, wie insbesondere für

  • langlebige Gebrauchsgüter zur Umsetzung der Förderziele (wie Möbel, Haushaltsgeräte, Küchenausstattung, medizinische Hilfsmittel, Ausstattung für Mitarbeitende)
  • Verbrauchsgüter zur Stabilisierung der Angebote im Rahmen sozialer Soforthilfen (z.B. Decken, Kissen, Schlafsäcke, Kleidung, Verbandsmaterial und Medikamente, Lebensmittel)
  • Maßnahmen zur Schulung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen und anderen Mitarbeitenden
  • Maßnahmen zur Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, Markenanalyse, Fundraising und Spenden oder zur Gewinnung und Weiterentwicklung ehrenamtlicher Mitarbeit
  • Ausgaben und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer landesweiten Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der Bahnhofsmissionen in Nordrhein Westfalen

c) sonstige projektbezogene Ausgaben

  • begründete Umbau- Renovierungs- oder Umzugskosten
  • Fahrt- bzw. Reisekosten im Rahmen der geförderten Maßnahmen
  • zusätzlich anfallende projektbezogene Miet- oder Betriebskosten, sofern diese zeitlich befristet  und klar dem Projekt zuordenbar sind (z.B. befristete, zusätzliche Ausweichflächen oder Veranstaltungsräume)

Allgemeine Grundsätze der Förderung

Antragsberechtigt sind

Antragsberechtigt sind Träger von lokalen Bahnhofsmissionen in Nordrhein-Westfalen. Bei Bahnhofsmissionen in gemeinsamer Trägerschaft kann nur eine Trägerseite den Antrag stellen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30. April 2026 einzureichen. Dieser umfasst einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis.

weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in den FAQs

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas sowie der Diakonie RWL mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen und Antragsberatung (Diakonie RWL)

Karen Sommer-Loeffen
Referentin
Krankenhaus und Gesundheit
K.Sommer-Loeffenatdiakonie-rwl.de

Fachliche Fragen und Antragsberatung (Caritas)

Bianca Pohlmann
Referentin Engagementförderung
DICV Köln
0221/2010-149
bianca.pohlmannatcaritasnet.de

Fragen zum Antragsverfahren und Antragsberatung

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Fragen zur Auszahlung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises. Diese finden Sie in Kürze hier:

Materialien

folgende Materialien stehen zur Verfügung: