Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – NRW
Die Asylverfahrensberatung „unbegleitete minderjährige Geflüchtete“ (umG) berät die besonders schutzbedürftige Gruppe der Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, bei der Abwägung der Schritte im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Die Berater*innen ergänzen somit das Clearingverfahren innerhalb der Jugendhilfe, informieren zu Inobhutnahme und Vormunschaft und sozialrechtlichen Leistungen. Sie fördern, dass die minderjährigen Flüchtlinge das Asyl- und Aufenthaltsrecht besser verstehen. Die Beratung ist individuell, einzelfallbezogen, behördenunabhängig, vertraulich und kostenlos.
Zudem schulen die Berater*innen regelmäßig Vormünder sowie Mitarbeitende in Jugendämtern und Jugendhilfe zu asyl- , aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen. Die Beratungsstellen in verschiedenen Trägerschaft befinden sich an 14 zentralen Standorten in Nordrhein-Westfalen, u.a. an denen eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelt ist. Durch diese räumliche Nähe soll die Zusammenarbeit von Jugendhilfeträgern, Vormündern und Asylverfahrensberatung für umG erleichtert werden.
Ansprechpersonen
Fachliche Begleitung der Mitarbeitenden (verbandsübergreifend)
diakonie-rwl.de