Arbeitsfeld
Flucht

Asylverfahrensberatung – NRW (Bundesprogramm)

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gem. §12a AsylG mit Sitz in Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW und in Kommunen  unterstützt Asylsuchende darin, ihr Asylverfahren hinreichend zu verstehen, um es möglichst sicher, sachgerecht und selbstverantwortlich bestehen zu können. Asylantragssteller*innen können sich vor ihrer Anhörung und bei Bedarf bis zum unanfechtbaren Abschluss ihres Asylverfahrens in Form vertraulicher Einzelgespräche mit Sprachmittlung zu ihrem individuellen Asylverfahren beraten lassen.
Die Beratung ist ergebnisoffen, unentgeltlich, individuell und freiwillig. Es ist eine Rechtsberatung gem. des Rechtsdienstleistungsgesetzes.


Die Berater*innen informieren Ratsuchende zu national, europa- und völkerrechtlichen Schutzmöglichkeiten, zum Ablauf des Verfahrens und zu ihren Rechten und Mitwirkungspflichten. Ein zentraler Bestandteil ist die Vor- und Nachbereitung der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies umfasst u.a. die Aufarbeitung der Fluchtgeschichte und die Unterstützung bei der Identifizierung von besonderen Bedarfen und Vulnerabilitäten – etwa von psychischen Erkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und Folter sowie Krankheit oder Behinderung. Bei Fragen zu Folgen und möglichen Schritten nach der Entscheidung des BAMF können die betroffenen Personen ebenfalls das Angebot der Asylverfahrensberatung nutzen.

Die Asylverfahrensberatung ist mit eigenem Büro in vielen Liegenschaften tätig und arbeitet eng mit allen im Rahmen der Aufnahme und des Asylverfahrens zuständigen Stellen sowie anderen Fachberatungen zusammen.

Ansprechperson

Fachliche Begleitung der Mitarbeitenden (verbandsübergreifend):

Hanna Zängerling
Referentin
Flucht, Migration und Integration
H.Zaengerlingatdiakonie-rwl.de

Fachliche Begleitung der Träger der Diakonie:

Hanna Zängerling
Referentin
Flucht, Migration und Integration
H.Zaengerlingatdiakonie-rwl.de