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  1. Startseite

Anträge können über das  Mitgliederportal der Diakonie RWL unter Drittmittel/Ausschreibungen gestellt werden. Hier finden Sie alle aktuell laufenden Ausschreibungen. Für das Portal benötigen Sie einen Zugang. 

Einen Zugang können Sie nur mit einer beruflichen E-Mail-Adresse über diesen Link beantragen: Zugang beantragen -Diakonie RWL Mitgliederportal 

An der Mail-Adresse muss erkennbar sein, dass Sie für eine Mitgliedseinrichtung der Diakonie RWL (z.B. diakonische Einrichtung, Kirchengemeinde…) tätig sind. Damit der Zugang korrekt und personalisiert eingerichtet wird, sind Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Organisation erforderlich.

Je Emailadresse kann ein Zugang nur für einen Rechtsträger und die dazugehörigen Einrichtungen eingerichtet werden.

Unter „Berechtigung“ wählen Sie „Dritt-/Fördermittel und Kollekten“ aus.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zum Portalzugang. 

Klicken Sie auf den Einladungslink. Dort werden Sie zu Einladung einlösen - Diakonie RWL Mitgliederportal geleitet und der Einladungscode wird automatisch ausgefüllt.  

Sollte sich das Feld ‚Einladungscode‘ nicht automatisch ausfüllen, wenden Sie sich bitte an ihre IT.

‚Ich habe ein existierendes Konto‘ sollten Sie nur anklicken, wenn Sie einen erneuten Einladungscode erhalten haben, oder zur Berechtigungserweiterung, bei vergessenen Zugangsdaten etc..  

Der Versand des Einladungslinks kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld und prüfen Sie ihren Spam-Ordner regelmäßig.

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung des Zugangs keinen Einladungslink erhalten, wenden Sie sich bitte an mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de (mitgliederservice[at]diakonie-rwl[dot]de).

  • Antragsteller*in muss i.d.R. Mitglied in der Diakonie RWL und führt ein Vorhaben im Einzugsgebiet der jeweils in der Ausschreibung genannten Landeskirche (EKvW / EKiR) durch.
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Förderung beantragt werden.
  • Vorrangig sind andere Fördergelder zu beantragen. Es ist jedoch möglich, Kollekten zur Verringerung von Eigenanteilen einzusetzen, wenn dadurch größere Vorhaben realisiert werden können und eine Durchführung des Projektes ohne Kollektengelder nicht möglich wäre. Diese Vorhaben sind im Vorfeld mit dem Zentrum Drittmittel und Fundraising abzustimmen. 

Vorhaben, die vor Antragsstellung begonnen wurden, können nicht gefördert werden. Auch regelfinanzierte oder laufend anfallende Personal-, Betriebs-, Sachkosten sind nicht durch Kollektenmittel refinanzierbar. Eine Förderung für Instandhaltung oder dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen ist ebenfalls nicht möglich.

Wählen Sie im Drittmittelcenter eine aktuell laufende Ausschreibung aus. Dort sehen Sie in einem Steckbrief die entsprechenden Förderbedingungen. Über den Tabellenreiter ‚Anträge‘ können Sie einen Antrag stellen. Klicken Sie auf den Button ‚neuer Antrag‘. Dann öffnet sich das Antragsformular.

Die Felder Rechtsträger und Ansprechperson müssen ausgefüllt sein. Sollten die Felder leer sein, klicken Sie dafür auf das Lupensymbol ganz rechts im Auswahlfeld.

Für das Feld Einrichtung verfahren Sie genauso. Sollte Ihre Einrichtung bei der Suche nicht aufgeführt sein, lassen Sie das Feld leer. Schreiben Sie stattdessen den Einrichtungsnamen und die Adresse in die Freitextfelder weiter unten.  

In den Feldern, in denen Sie Zahlen eintragen (z.B. Sachkosten) führen Sonderzeichen, Punkte (wie das €- Zeichen) und Texteingaben zu Fehlermeldungen. Tragen Sie bitte nur Ziffern ein. 

Der Antrag kann nicht zwischengespeichert werden. Änderungen im Antrag können nach Einreichung in Ausnahmefällen von Mitarbeitenden der Diakonie RWL übernommen werden.

Im Antragsportal können Sie (demnächst) sowohl zusätzliche Informationen zum Antrag als auch die Verwendungsnachweise digital hochladen.

Das ist derzeit leider noch nicht möglich, aber in Arbeit. Sie können jederzeit Ihren Antrag im Mitgliederportal einsehen und von dort ausdrucken.

Sie finden den Antrag im Antragsportal über die Felder „offene Anträge bzw. „archivierte Anträge“.

  • Neu – Der Antrag wurde noch nicht bearbeitet
  • In Bearbeitung – der Antrag befindet sich in Bearbeitung
  • Warten auf Unterlagen – Es gibt Rückfragen zum Antrag oder zum Verwendungsnachweis - entweder an Antragsteller*in über die angegebenen Kontaktdaten oder Klärungen innerhalb der Diakonie bezüglich der Einrichtungs- und Trägerdaten. 
  • Bewilligt – bedeutet, der Antrag wurde abschließend bearbeitet. Dieser Status gibt keine Information, ob die Förderzusage positiv oder negativ ausgesprochen wird.
  • Ausgezahlt – Die Förderzusage ist per E-Mail verschickt und die Gelder werden in Kürze ausgezahlt. 
  • Warten auf Verwendungsnachweis – Sie reichen den Verwendungsnachweis im Rahmen der Verwendungsnachweisfrist ein. Diese finden Sie in der Förderzusage. 
  • Abgeschlossen – Der Verwendungsnachweis ist geprüft und der Antrag vollständig abgeschlossen. 

 

Die Anträge sind personenbezogen über den individuellen Portalzugang zugeordnet.  

Weitere Personen können (derzeit noch) nicht als Ansprechpartner eingesetzt werden.  

Wenn die Ansprechperson geändert werden soll, senden Sie bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Kontaktdaten und der Antragsnummer an fundraising [at] diakonie-rwl.de. 

Nach Ende der Antragsfrist erhalten Sie i.d.R. spätestens nach zwei Monaten eine Rückmeldung. Daran schließt sich bei positiver Bewertung die Auszahlung der Fördersumme an.

Weisen Sie im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung durch Kollektenmittel der Evangelischen Kirche im Rheinland bzw. Evangelischen Kirche von Westfalen hin.

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt. Wir freuen uns über Text- und Bildmaterial mit Veröffentlichungsrechten. Gerne berichten wir z.B. auf unserer Homepage über Ihr Projekt.

Sie müssen den Verwendungsnachweis i.d.R. spätestens 12 Monate nach Bewilligung einreichen. Mit der Förderzusage erhalten Sie einen Link zum Download des Formulars für den später einzureichenden Nachweis, der aus Sachbericht und Finanzaufstellung besteht. Die Formulare finden Sie auch weiter unten auf dieser Seite. 

Bei Fondsförderung ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis einzureichen. Dazu informieren wir sie in unserer Förderzusage. Zusätzlich ist eine Belegliste zu führen, die beim Antragsteller verbleibt für eventuelle Stichprobenprüfungen. Sie enthält die folgenden Angaben: Datum, chiffrierter Kundenbezug, Zahlungsgrund, Einzelbetrag. 

Bitte senden Sie uns den rechtsverbindlich unterschriebenen Verwendungsnachweis als PDF an verwendungsnachweise [at] diakonie-rwl.de

Sollten Sie den Zuschuss aus Kollektenmitteln nicht bzw. nicht in voller Höhe für Ihr Vorhaben verwendet haben, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit an die in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner für Verwendungsnachweise. Je nach Vorhaben kann ein längerer Verwendungszeitraum gewährt werden oder die nicht verwendeten Mittel müssen zurückgezahlt werden.

Wir bündeln die Stimmen unserer Mitglieder, gestalten die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit in ihrem Sinne mit und unterstützen sie verlässlich und kompetent in ihren Prozessen.

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Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. –
Diakonie RWL
Lenaustraße 41
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