Antrag

Stärkung der Bahnhofsmission 2026

Projektförderung für Bahnhofsmissionen in NRW durch Mittel des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) 2026
Ein Ehrenamtlicher der Bahnhofsmission steht am Bahngleis, während ein Zug vorbeifährt.

Antragsfrist

ab sofort können Anträge gestellt werden.

Antragstellung
Träger aus dem Bereich der Caritas können hier einen Antrag stellen: Antrag Antrag Caritas

Träger aus dem Bereich der Diakonie RWL können sich hier anmelden: Zugang zum Mitglieder-Portal und im Drittmittelcenter einen Antrag stellen.

Ausgangslage und Zielsetzung der Zuwendung
Das Ministerium für Arbeit und Gesundheit und Soziales NRW stellt den 23 lokalen Bahnhofsmissionen eine Zuwendung (im Nachgang Förderung genannt) in Höhe von insgesamt  700.000 € zur Verfügung. 

Ziel der Förderung ist die kurzfristige Stärkung, Stabilisierung und Weiterentwicklung der Angebote lokaler Bahnhofsmissionen angesichts steigender Hilfebedarfe bei rückläufigen Spenden und Drittmitteln sowie einer abnehmenden Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement.

Näheres hierzu im Fördersteckbrief 'Unterstützungsleistungen Bahnhofsmissionen NRW' des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW' für 2026

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

  • ausschließlich projektbezogene Ausgaben, die unmittelbar dem beschriebenen Zuwendungszweck dienen.
  • Jede Bahnhofsmission kann in einem vereinfachten Verfahren bis zu 30.434,78 € beantragen. Vereinfacht bedeutet, das eine Grobbeschreibung des Projekts ausreichend ist.
  • Es werden 100 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.
  • Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 24.08.2026 wurde mit Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28.08.2026 zugelassen.Die Genehmigung einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet nicht einen Anspruch auf eine spätere Förderung. Die beigefügten „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P“ sind zu beachten.
  • Der Durchführungszeitraum endet am 28.02.2027  - förderfähig sind alle Leistungen und Lieferungen, die innerhalb dieses Durchführungszeitraums erbracht wurden und die Zahlung erfolgt ist.
  • Spätestes Rechnungsdatum muss der 28.02.2027 sein.

Projektbezogene Ausgaben können sein: 

a) Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben, wie z.B.

  • projektbezogene, befristete Personalausgaben (z.B. Koordination, Begleitung, Assistenz)
  • Honorare für externe Fachkräfte, etwa für Fachvorträge, Schulungen oder Moderation
  • projektbezogene weitere Aufwendungen

b) Sachausgaben, wie insbesondere für

  • langlebige Gebrauchsgüter zur Umsetzung der Förderziele (wie Möbel, Haushaltsgeräte, Küchenausstattung, medizinische Hilfsmittel, Ausstattung für Mitarbeitende)
  • Verbrauchsgüter zur Stabilisierung der Angebote im Rahmen sozialer Soforthilfen (z.B. Decken, Kissen, Schlafsäcke, Kleidung, Verbandsmaterial und Medikamente, Lebensmittel)
  • Maßnahmen zur Schulung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen und anderen Mitarbeitenden
  • Maßnahmen zur Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, Markenanalyse, Fundraising und Spenden oder zur Gewinnung und Weiterentwicklung ehrenamtlicher Mitarbeit
  • Ausgaben und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer landesweiten Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der Bahnhofsmissionen in Nordrhein Westfalen

c) sonstige projektbezogene Ausgaben

  • begründete Umbau- Renovierungs- oder Umzugskosten
  • Fahrt- bzw. Reisekosten im Rahmen der geförderten Maßnahmen
  • zusätzlich anfallende projektbezogene Miet- oder Betriebskosten, sofern diese zeitlich befristet  und klar dem Projekt zuordenbar sind (z.B. befristete, zusätzliche Ausweichflächen oder Veranstaltungsräume)

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

Antragsberechtigt sind

Antragsberechtigt sind Träger von lokalen Bahnhofsmissionen in Nordrhein-Westfalen. Bei Bahnhofsmissionen in gemeinsamer Trägerschaft kann nur eine Trägerseite den Antrag stellen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30. April 2027 einzureichen. Dieser umfasst einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis.

weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie mit dem Zusageschreiben und dem Weiterleitungsvertrag.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen und Antragsberatung (Diakonie RWL)

Karen Sommer-Loeffen
Referentin
Krankenhaus und Gesundheit
K.Sommer-Loeffenatdiakonie-rwl.de

Fachliche Fragen und Antragsberatung (Caritas)

Bianca Pohlmann
Fachbeauftragte der Caritas in NRW für die Bahnhofsmissionen
DICV Köln
bianca.pohlmannatcaritasnet.de

Fragen zum Antragsverfahren

Frank Ufermann
Referent
Drittmittel und Fundraising
F.Ufermannatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Downloads

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Materialien

folgende Materialien stehen zur Verfügung: