Antrag

Offene Behindertenarbeit mit psychisch erkrankten Menschen in der Ev. Kirche von Westfalen (KollekteW-PK)

Förderung von psychisch erkrankten Menschen
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.

Antragsfrist

Bis zu diesem Datum können Anträge gestellt werden. 

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.

Viele Menschen in Westfalen mit lang andauernden und schweren psychischen Erkrankungen haben keine sichtbar erkennbare Behinderung. Dennoch bringt ihre Erkrankung erhebliche Einschränkungen und Barrieren im Alltag mit sich. Vieles bleibt ihnen verwehrt, und sie erfahren häufig Ausgrenzung – in der Ausbildung, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft und im gesellschaftlichen Leben.

Einrichtungen der Diakonie für seelisch behinderte Menschen engagieren sich vielfältig, um Perspektiven für einen gelingenden Alltag zu schaffen. Neues Selbstbewusstsein, positive Erfahrungen und neuer Lebensmut stehen dabei im Mittelpunkt.

Förderidee
Gefördert werden innovative Projekte, die auf einen Zeitraum von bis zu einem Jahr angelegt sind und nachhaltige Impulse für die Lebenssituation von Menschen mit psychischer Erkrankung setzen. Die Förderung soll dazu beitragen, tragfähige und langfristig wirksame Angebote zu entwickeln und zu etablieren. Im Mittelpunkt stehen Projekte zur Stärkung von Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe sowie Freizeit- und Begegnungsangebote mit einer über den Förderzeitraum hinausreichenden Perspektive. Besonders willkommen sind in sich geschlossene Projektvorhaben mit einem klaren konzeptionellen Schwerpunkt und erkennbarer nachhaltiger Wirkung. 

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Menschen mit lang andauernden und schweren psychischen Erkrankungen. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Mitgestaltung, Eigenständigkeit, Selbstbestimmung, Sinnfindung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten  (bis zu 2.000 €, max. 90%)
 

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
      
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
     
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Felicitas Knake
Referentin
Eingliederungshilfe
F.Knakeatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: