Antrag

Kollektenmittel Wichern heute - Antworten auf die sozial-ökologische Frage Westfalen (KollekteW-DI)

Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit sozial- ökologischer Nachhaltigkeit
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.
Aktuell keine Ausschreibung

Antragsfrist

Bis zu diesem Datum sind Antragstellungen möglich.

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.

Förderidee

Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus den Kollekten von Erntedank (EKiR) und vom Diakoniesonntag (EKvW):

Vor 175 Jahren hat Johann Hinrich Wichern mit seiner Stegreifrede die moderne Diakonie ins Leben gerufen. Er wollte, dass die Kirchen Antworten auf die soziale Frage seiner Zeit geben. Heute – angesichts des Klimawandels und vor dem Hintergrund eines funktionierenden Sozialstaats – stellt sich die sozial-ökologische Frage: Wie können Klimaschutz und Klimafolgenanpassung so gestaltet werden, dass keine sozialen Verwerfungen entstehen? Wie können Kirche und Diakonie trotz apokalyptischer Prognosen Mut zur Hoffnung machen? 

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:

Förderung von sozial-ökologischer Nachhaltigkeit von Kirche und Diakonie, Expertise, Ressourcensparen, Klimaschutz, Klimafolgenanpassung.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Projekte zur sozial-ökologischen Nachhaltigkeit in Kirche und Diakonie (bis zu 15.000€, max.90%) 
Gemeint sind Projekte, Maßnahmen, Analysen und Konzeptentwicklungen zum Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung, die diakonische und kirchliche Einrichtungen gemeinsam angehen. Das können sein: Informations- und Beteiligungsformate für Klient*innen, Entwicklung eines übergreifenden Mobilitätskonzeptes, Gebäudeenergie-Bedarfsplanung, Klimaimpact-Analysen, Umsetzung von Hitzeaktionsplänen.

Externe Expertise zur Nachhaltigkeit und Ressourcensparen (bis 5.000€, max.90%) 
Gemeint sind Beratung, Fortbildung, Coaching etc. von Klient*innen und Mitarbeitenden, um bestehende Prozesse nachhaltiger und Ressourcen schonender zu gestalten. Zum Beispiel: Energieberatung (ggf. zu Reduzierung des Eigenanteils bei öffentlichen Förderungen), Formate der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Fortbildungen im Bereich Großküchen, Spritspar-Fahrtrainings, Schulungen für öko-fairen Einkauf, Kochkurse…

Investive Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (bis 5.000€, max.50%) 
Gemeint sind konkrete investive Maßnahmen, die nachweislich zu Reduzierung von Treibhausgasen führen oder direkt die Folgen des Klimawandels mildern. Die Kollektenmittel können hier auch zur Reduzierung von Eigenanteilen bei anderen Fördertöpfen genutzt werden. Z.B. Errichtung von Mobilitätsstationen, öffentlich zugängliche Trinkwasserspender, Erneuerung von Beleuchtungsanlagen, Lastenräder, Mehrweg-Verpackungen ...

Fonds für Einzelfallhilfen bei Privathaushalten (bis 2.500€, 100%) 
Das sind Mittel, die pauschal abgerufen und als Einzelfallhilfen an Privathaushalte kleinteilig weitergegeben werden können. Damit können Kosten für Strom-Spar-Checks oder Heizungschecks, energiesparende Geräte bei bedürftigen Haushalten anteilig gefördert werden.

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
     
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
      
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Förderung beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Ulrich Christenn
Zentrumsleitung
Drittmittel und Fundraising
U.Christennatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: