Kollekte für Schwangere in Notlagen und ihre Familien EKvW (KollekteW-SN)

Antragsfristen:
31. Januar, 31. Mai, 30. September
Anträge können laufend gestellt werden. Die weitere Bearbeitung wird in der Regel jeweils zum 31. Januar, 31. Mai und zum 30. September aufgenommen. Besteht ausnahmsweise dringender Bedarf, können sie uns gerne kontaktieren.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Schwangere und ihre Familien mit ihren Kleinkindern, die in finanzielle Not geraten, erfahren in Beratungsstellen benötigte Unterstützung. In den Fällen, in denen andere Hilfen nicht greifen, hilft die Diakonie mit dem niederschwelligen Unterstützungsangebot der Kollektenmittel.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Schwangere und ihre Familien mit Kleinkindern in Not, die keine anderen Hilfen in Anspruch nehmen können.
Mit dieser finanziellen Unterstützung soll Not gelindert werden. Die Einzelfallhilfen sollen auch als Türöffner dienen und das gesamte Unterstützungsangebot der Beratungsstelle erfahrbar machen, so dass auch über die finanzielle Unterstützung hinaus, Angebote in Anspruch genommen werden.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 10.000 €, max. 90%)
Gemeint sind Projekte, mit den Angebote angeschoben werden können und dann in eine Verstetigung überführt werden können. Oder auch Projekte, die in sich abgeschlossen sind.
Fonds für in Not geratene Schwangere und Familien mit Kleinkindern (bis 3.000 €, max. 100 %)
Das sind Mittel, die pauschal abgerufen und als Einzelfallhilfen an Schwangere und Familien mit Kleinkindern in Not kleinteilig weitergegeben werden können. Damit können anteilig gefördert werden: der dringend notwendige Bedarf, zum Beispiel Erstausstattung, Ticketkosten, Eigenleistung notwendiger Gesundheitsfürsorge, Haushaltsgegenstände wie Babybett, Herd, Spüle, Kinderwagen, Wickelkommode, Waschmaschine….
Pauschalförderung Fortbildung (1.500 €, max. 90 %)
Es besteht die Möglichkeit Fortbildungskosten zu finanzieren, soweit diese das Angebot der Beratungsstelle erweitert
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
