Kollekte für Integration von Migranten EKvW (KollekteW-IM)

Antragsfristen:
30. April und 31. Oktober
Anträge können laufend gestellt werden. Die weitere Bearbeitung wird jeweils zum 30. April und zum 31. Oktober aufgenommen.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee:
„Willkommen geheißen werden“ und „dazugehören“ wollen Menschen, die als Migrant*innen aus der Europäischen Union oder aus Drittstaaten in Deutschland leben. Viele leben schon seit vielen Jahren hier. Hierzu gehören z.B. Spätaussiedler*innen, Menschen mit Fluchterfahrung oder die aus anderen Notsituationen zu uns gekommen sind.
Rassismus und Fremdenhass nehmen zu. Im Alltagsleben, in der Schule und am Arbeitsplatz, bei der Durchsetzung von Rechten und bei der Sprachmittlung bedarf es oft einer besonderen Unterstützung sowie Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Migrant*innen aus der Europäischen Union, oder aus Drittstaaten, die in Deutschland leben.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten zur Unterstützung von Migrationsarbeit (500 € bis zu 5.000 €, max. 90%)
Gemeint sind Integrationsprojekte etwa in den Bereichen Interkulturelle Woche oder Tag des Flüchtlings, antirassistische Aktivitäten, Antidiskriminierung, Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen und Minderheiten, ehrenamtliche Arbeitskreise, und andere Projekte zur Förderung der Integration.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
