Kollekte für Familienbildung EKvW

Antragsfristen:
13. November und 31. Mai
Anträge können laufend gestellt werden. Die weitere Bearbeitung wird jeweils zum 13. November und zum 31. Mai aufgenommen.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee:
Unsere Gesellschaft braucht starke Familien. Aber zwischen Kinderbetreuung, Erziehungsthemen, Pflege von älteren Angehörigen oder beruflichen Herausforderungen werden viele Familien aufgerieben. Die evangelischen Familienbildungsstätten stärken mit ihren Angeboten die Kompetenz der Familien.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Ziel der Kollekte ist, durch Familienbildungsarbeit Familien zu stärken. Über Projekte sollen insbesondere sozial ökonomisch benachteiligte Zielgruppen erreicht werden.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten zur Familienbildung (bis zu 3.000 €, max. 90%) im Gebiet der evangelischen Kirche von Westfalen
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Förderung beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
