Antrag

Kollekte für Jugendsozialarbeit EKiR (KollekteR-JS)

Förderung von Projekten in der Jugendsozialarbeit
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.

Antragsfristen:

31. Oktober

28. Februar

30. Juni

Es sind weiterhin Antragstellungen möglich. Die Bewertung der Anträge erfolgt laufend bis die Mittel erschöpft sind.

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.

Förderidee
Viele Kinder und Jugendliche wachsen unter schwierigen Bedingungen auf. Sie sollen aber auch - wie alle jungen Menschen - z.Bsp. die gleiche Chance in Schule und Ausbildung erhalten. Hier braucht es Unterstützung mit weiteren Angeboten.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Zielgruppe sind die Kinder und Jugendlichen, die u.a. durch die Angebote in Jugendwerkstätten, Schulabsentismus-Projekten, Beratungsstellen der Jugendberufshilfe, in der Schulsozialarbeit, im Offenen Ganztag und anderen Angeboten der Jugendsozialarbeit erreicht werden können. 

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten  (bis zu 5.000 €, max. 90%)
gemeint sind Projekte, die einen Beitrag zur Unterstützung, Förderung, Erziehung und Bildung junger Menschen in Schule bzw. Ausbildung / Beruf leisten können.

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
      
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Björn-Christian Jung
Referent
Familie und junge Menschen
B.Jungatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: