Kollekte für Ausländer und Flüchtlinge EKvW (KollekteW-AF)

Antragsfristen:
30. April und 31. Oktober
Anträge können laufend gestellt werden. Die weitere Bearbeitung wird jeweils zum 30. April zum 31. Oktober aufgenommen.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Aus großer Not verlassen Menschen ihre Heimat. Sie suchen Schutz und Neuanfang in Deutschland. Kirchliche Initiativen und Beratungsstellen der Diakonie sind Wegweiser, unterstützen beim Ankommen, bei der Durchsetzung ihrer Rechte, beim Fußfassen und in der Not. Mit der Kollekte soll die vielfältige ehren- und hauptamtliche (Beratungs-)arbeit dort anteilig unterstützt werden, wo eine Regelfinanzierung fehlt und die Hilfe den Menschen möglichst direkt und unmittelbar zugutekommt.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Neu in Deutschland angekommene bedürftige Zugewanderte und Flüchtlinge.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten zur Unterstützung von Flüchtlingsarbeit (500 € bis zu 5.000 €, max. 90%)
Gemeint sind Projekte zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit: z.B. Projekte des Flüchtlingsschutzes, Durchführung von Kirchenasylen, innovative und modellhafte Projekte, Expertisen, Sprach- und Kulturmittlung, Gruppenangebote, fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen, Begegnungsangebote…
Fonds für Familienzusammenführung, Not- und Rechtshilfe, (bis zu 3.000 €, angemessener zusätzlicher Eigenanteil, min. 1/3 der beantragten Summe )
Hier handelt es sich um Mittel, die pauschal abgerufen und als Einzelfallhilfen an bedürftige Zugewanderte und Flüchtlinge in entsprechend begrenzten Summen weitergegeben werden können. Damit können z.B. anwaltliche Beratung, Anwaltskosten, Flüge, usw. anteilig gefördert werden.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
