Antrag

Kollekte Wohnungslose Menschen EKvW (Kollekte W-WM)

Förderung von verschiedenen Angeboten für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.

Antragsfrist

Aktuell können Anträge gestellt werden

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.

Förderidee
Förderung von Maßnahmen, die der sozialen Ausgrenzung von Wohnungslosen Menschen entgegenwirken, damit diese ein Leben in Würde führen können.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (i.d.R. bis zu 80 %)
es besteht die Möglichkeit, einige wenige Projektanträge zu stellen. Bitte sprechen Sie uns an. 

Pauschalförderung (bis 500 €, 100%) 
Einrichtungen können jährlich ohne Angabe von Gründen eine Pauschale zur Finanzierung frei wählbarer Aktivitäten beantragen (Unmittelbare finanzielle Unterstützung von Ratsuchenden in Notlagen bei Hilfen, die von Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden: z.B. Beihilfen, freizeitpädagogische Maßnahmen, Freizeiten, Tagesausflüge, Einrichtungsgegenstände für den privaten Bedarf, Geburtstagsgeschenke, Betreuungsaufwand, Einrichtung eines Klienten-/innen PC-Arbeitsplatzes, Renovierung für von Klienten genutzte Räume, Unterstützung bei Erstrenovierungen von Wohnungen...)

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
      
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
     
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Katrin Müller
Referentin
Berufliche und soziale Integration
K.Muelleratdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: