Kollekte Wohnungslose Menschen EKvW (Kollekte W-WM)

Antragsfrist
Aktuell können Anträge gestellt werden
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Förderung von Maßnahmen, die der sozialen Ausgrenzung von Wohnungslosen Menschen entgegenwirken, damit diese ein Leben in Würde führen können.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (i.d.R. bis zu 80 %)
es besteht die Möglichkeit, einige wenige Projektanträge zu stellen. Bitte sprechen Sie uns an.
Pauschalförderung (bis 500 €, 100%)
Einrichtungen können jährlich ohne Angabe von Gründen eine Pauschale zur Finanzierung frei wählbarer Aktivitäten beantragen (Unmittelbare finanzielle Unterstützung von Ratsuchenden in Notlagen bei Hilfen, die von Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden: z.B. Beihilfen, freizeitpädagogische Maßnahmen, Freizeiten, Tagesausflüge, Einrichtungsgegenstände für den privaten Bedarf, Geburtstagsgeschenke, Betreuungsaufwand, Einrichtung eines Klienten-/innen PC-Arbeitsplatzes, Renovierung für von Klienten genutzte Räume, Unterstützung bei Erstrenovierungen von Wohnungen...)
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
diakonie-rwl.deFragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: